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WASSERLOSEN
Innovative Vorschläge für die Gestaltung einer Hofstelle
Unter der Leitung ihres Lehrers Oliver Kunkel (rechts) präsentierten (von links) Alisha Kriger, Anne Büttner und Maja Katz am Beispiel eines Anwesens am Weiher dem Wasserlöser Gemeinderat ihre Visionen über die Sanierung und einer möglichen späteren Nutzung. Bürgermeister Anton Gößmann (links) zeigte sich von den Ideen des Projektseminars der Walter-Rathenau-Gymnasiums sehr angetan und lobte das Engagement der Schülerinnen.
Foto: Elmar Heil | Unter der Leitung ihres Lehrers Oliver Kunkel (rechts) präsentierten (von links) Alisha Kriger, Anne Büttner und Maja Katz am Beispiel eines Anwesens am Weiher dem Wasserlöser Gemeinderat ihre Visionen über die ...
Elmar Heil
 |  aktualisiert: 30.03.2018 02:33 Uhr

Für ein Novum sorgte das Projektseminar der Oberstufe des Schweinfurter Walter-Rathenau-Gymnasiums im Sitzungssaal des Greßthaler Rathauses. Wo sonst ausgebildete Architekten ihre Planungen vorlegen, präsentierten Alisha Kriger, Anne Büttner und Maja Katz unter der Anleitung ihres Lehrers Oliver Kunkel „Visionen in Architektur und Soziokultur“.

Mit ihrer Arbeit möchten sie „vor allem junge Leute damit konfrontieren, wie sich Innenorte attraktiv entwickeln könnten.“ Die Seminaristen erläuterten anhand zahlreicher Fotomontagen zunächst am Beispiel eines Anwesens in Hambach ihre „Visionen“. Dort könnte man ein Wohnhaus so umbauen, dass Alleinstehende im Erdgeschoss mit Flüchtlingsfamilien im Obergeschoss zusammenleben, um interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen. Stall, Hof und Scheune stünden der Öffentlichkeit zur Verfügung, indem man dort als „Fluchtpunkt Heimat“ ein Heimatmuseum zu dem Thema „Flucht-Erfahrungsstätte“ mit Café und Veranstaltungsraum einrichtet.

Innovative Ideen hinsichtlich Fassaden- und Hofgestaltung sowie einer möglichen späteren Nutzung zeigten die Referentinnen auch für ein Anwesen am Weiher in Wasserlosen auf. Bei einem Umbau sollten unbedingt die Muschelkalkfassade aus dem 19. Jahrhundert, der einzigen im Ort, mit ihren Sandsteingewänden sowie das Erdgeschoss erhalten bleiben. Das marode Obergeschoss sowie das Dach müssten durch einen Holzleichtbau in Ziegelfarben ersetzt werden. Als Ersatz für die alten Stallungen und Nebengebäude wäre im Hof viel Platz für „Vielschichtigkeit und Lebendigkeit“ durch eine Pergola, Terrasse, Bäume, Gartenbeete sowie am alten Brunnen mit einer Tränke und Wasserlauf.

Eine „innovative Clusterwohnung“ schlagen sie für das Wohnhaus vor, indem für ältere und jüngere Generationen individuell zu nutzende Räume sowie ein Gemeinschaftsraum geschaffen werden, wo alle voneinander lernen würden. In einer „win-win-Situation“ könnten Jung und Alt voneinander lernen und die Lebensqualität gerade in den Altorten verbessern.

Bürgermeister Anton Gößmann zeigte sich beeindruckt von den originellen Ideen der Seminaristen, die ihm sehr am Herzen lägen, zumal die Bürger immer wieder die Ausweisung neuer Baugebiete forderten. Mit ihren „Visionen“ könnten sie „Lust machen auf Leben im Ort mit übergreifenden Generationen und das Wohnen im Altort attraktiver machen als in einer Siedlung.“

Änderungen beim Altortförderprogramm

Passend zu den vorgestellten Visionen entschieden die Räte über eine Überarbeitung des Altortförderprogramms, die Härtefälle oder Ungereimtheiten beseitigen soll. In der Präambel, die der der anderen Mitgliedsgemeinden der Interkommunalen Allianz Oberes Werntal entspricht, heißt es: „Gemeinsam wollen wir lebendige Dörfer und intakte Ortskerne mit regionaler Identität und Heimatgefühl schaffen“.

Förderfähig für Wohnzwecke sind zukünftig Gebäude, die nicht in einem Bebauungsplan liegen und mindestens sechs Monate ungenutzt oder teilweise ungenutzt sind. Voraussetzung ist zudem die Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung durch einen Architekten. Die Höhe der Förderung beträgt einmalig vier Prozent der Investitionssumme (bis maximal 150 000 Euro), also 6000 Euro. Unter Berücksichtigung von im Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre kann sich der Höchstbetrag auf 15 000 Euro erhöhen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme müssen mindestens 50 000 Euro betragen.

 
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