
In Schweinfurt meldeten im Jahr 2017 insgesamt 23 hoffnungslos überschuldete Verbraucher Insolvenz an, geht aus der Statistik hervor. Die Zahl der Fälle ist damit leicht gesunken, im Vorjahr waren es 28 Verbraucherinsolvenzen gewesen. Für die Gläubiger ging es dabei um viel Geld, konkret um ausstehende Forderungen in Höhe von 1,11 Millionen Euro.
Im Landkreis sehen die Zahlen so aus: 28 Anmeldungen, im Vorjahr waren es 32 Verbraucherinsolvenzen. Die ausstehenden Forderungen: 1,51 Millionen Euro. In ganz Bayern meldeten 7.020 Bürger, darunter Angestellte, Arbeiter und Rentner, ihre Zahlungsunfähigkeit an. Das waren 832 weniger als im Vorjahr.
Weniger schlitterten in die Pleite
In ganz Deutschland schlitterten in den vergangenen sieben Jahren, wohl aufgrund der guten Konjunktur- und Arbeitsmarktlage, zurückgehender Arbeitslosenzahlen und tendenziell steigender Einkommen, weniger Verbraucher in die finanzielle Pleite. Die beginnt oft mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, zunehmend aber auch mit Erkrankungen, Suchtproblemen und Unfällen sowie einer unwirtschaftlichen Haushaltsführung, hat das Statistische Bundesamt festgestellt.
Knapp 72 000 Verbraucher meldeten im Jahr 2017 Insolvenz an, registrierten die Bundesstatistiker, im Vorjahr waren es 77 000 Fälle gewesen und im Spitzenjahr 2010 runde 109 000. Auffallend sei aber, so stellt die Wirtschaftsauskunftei Creditreform fest, dass die Altersüberschuldung überdurchschnittlich stark zugenommen habe. Vier von fünf neuen überschuldeten Personen sind älter als 50. Die Zahl überschuldeter Senioren im Alter ab 70 stieg sogar um rund 12 Prozent.
Im Schnitt hatte damit jeder Betroffene in Schweinfurt 48 261 Euro Schulden auf dem Buckel (Vorjahr: 48 714). Jeder Betroffene im Kreis Schweinfurt ist theoretisch mit 53 821 Euro verschuldet (Vorjahr: 79 813).
Insolvenz als letzter Schritt
Die Insolvenz ist der letzte Schritt; sie wird angemeldet, wenn sonst gar nichts mehr geht. Seit 1. Juli 2014 gibt es die Möglichkeit für die Verbraucher die Verfahrensdauer von sechs Jahren zu verkürzen. So kann eine Restschuldbefreiung bereits nach drei oder fünf Jahren erreicht werden, wenn der Schuldner Teilzahlungen leistet, also mindestens 35 Prozent der Gesamtschuldsumme und/oder die Verfahrenskosten bezahlt.
Kann er dies nicht, und das ist meistens der Fall, ist er nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase schuldenfrei – und kann einen Neuanfang starten. In dieser Zeit fließt das Gehalt bis zu einer niedrigen Grenze an die Gläubiger. Rechtsanwälte forderten jüngst eine deutliche Verkürzung der Verfahren. „Die Restschuldbefreiung sollte bereits nach drei Jahren möglich sein“, sagt Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im Deutschen Anwaltverein (DAV), in dem rund 1500 Rechtsanwälte organisiert sind. Vorbild könnte Großbritannien sein, wo Verbraucherinsolvenzen nach einem Jahr beendet werden.
In Schweinfurt schlitterten in den vergangenen sechs Jahren 257 Menschen (249 im Kreis) in die Pleite. Im Jahr 2012 meldeten 58 (62 im Landkreis) hoffnungslos überschuldete Konsumenten Insolvenz an. Ein Jahr später sank die Zahl auf 53 (44 im Kreis) Fälle. Im Jahr 2014 waren dann 57 (52 Kreis) Menschen zahlungsunfähig, ein Jahr später sank diese Zahl auf 38 (31 Landkreis) Fälle. Im Jahr 2016 kamen 28 (32 im Landkreis) Verbraucherinsolvenzen zusammen und vergangenes Jahr waren es nun 23 (28 im Landkreis) überschuldete Verbraucher.