Der Musiker (29) ist bereits in der Psychiatrie in Werneck untergebracht. Am Morgen des 25. Oktober 2018 beobachtet eine Krankenschwester durch das Fenster, wie sich der Mann in dem Überwachungszimmer auf einen schlafenden 61-jährigen Mitpatienten wirft und offenbar versucht, diesen zu ersticken. Sie und weitere Pfleger sind sofort zur Stelle, reißen den 29-Jährigen von seinem Opfer weg, fixieren ihn und verhindern Schlimmeres. In der Nacht habe ihn der junge Mitpatient schon zweimal angegriffen und versucht, ihn mit Händen und einem Kissen zu ersticken, sagt der 61-Jährige vor der Großen Strafkammer des Landgerichts aus.
Dem Mitpatienten "sanft den Kopf verdreht"
In seiner "Antragsschrift" zum Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten spricht der Staatsanwalt von einem zweiten Vorfall Ende November letzten Jahres. Da soll der 29-Jährige einen 40-jährigen Patienten, der sich Medikamente holen wollte, vor dem Stationsstützpunkt heimtückisch von hinten angegriffen und ihm mit einem speziellen Griff den Kopf ruckartig nach hinten gerissen haben, um ihn umzubringen. Eine Angestellte in der Medikamentenausgabe hat dies beobachtet und laut geschrien, als der Angriff erfolgte.
Beide Angriffe wertet der Staatsanwalt als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung, jeweils begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit. Der 29-Jährige leide an paranoider Schizophrenie und sei nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend zu handeln. Bei dem "Antragsverfahren" vor der Strafkammer geht deshalb nicht um eine mögliche Gefängnisstrafe, sondern um die Unterbringung des mutmaßlich schuldunfähigen Täters, wenn das Ergebnis ist, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
"Er schaut mich immer so stierend an"
Der Beschuldigte sagt, er könne an den ersten Fall, als er versucht haben soll, den 61-Jährigen zu erwürgen oder zu ersticken, nicht konkret erinnern, an den Vorfall im November schon. Da habe er sich dem Mitpatienten genähert und diesem nur "sanft den Kopf verdreht". Heftig sei das nicht gewesen, doch warum er das getan habe, könne er nicht sagen.
Das 40-jährige Opfer der Attacke erinnert sich anders. Zweieinhalb Wochen habe er starke Nackenschmerzen gehabt und dann monatelang Kopfschmerzen. Der 29-Jährige sei jedenfalls "hochpsychotisch", er schaue ihn "immer so stierend" an. Als er ihn nach dem Grund für den Übergriff gefragt habe, habe dieser geantwortet, er sei ein Agent und habe den Auftrag, "mich zu töten". Für die Attacke auf den 61-jährigen Mann im Überwachungszimmer soll der 29-Jährige später als Grund angegeben haben, sein "Chef" habe ihn beauftragt, den Mitpatienten zu töten, weil es sich bei diesem um Saddam Hussein handle.
"Eine Gefahr für die Allgemeinheit"
Laut dem Rechtsmediziner der Uni Würzburg waren beide Taten des Beschuldigten gegen die Mitpatienten allenfalls "abstrakt lebensbedrohlich", konkret nicht. Beim Würgen oder versuchten Ersticken des 61-Jährigen sei die Dauer von wenigen Sekunden viel zu kurz gewesen, um dessen Leben zu gefährden. Das "Drehen" des Kopfes des 40-Jährigen unvermittelt von hinten - zeitgleich mit zwei Händen, jeweils in die andere Richtung - sei in der Handhabung so gewesen, dass gar nichts passiert wäre, schon gar kein Genickbruch.
Dass der 29-Jährige zurzeit eine Gefahr für die Allgemeinheit wäre, zu diesem klaren Schluss kommt der Psychiater in seinem Gutachten. Er bejaht die Schuldunfähigkeit des Mannes und plädiert dafür, dessen stationäre Unterbringung in der Psychiatrie anzuordnen. Eine Aussetzung zur Bewährung befürwortet der Gutachter nicht. Was in Werneck auf Stationen geschehen sei, könne jederzeit draußen in Freiheit passieren. Paranoide Schizophrenie liege vor. Der 29-Jährige sei wahnhaft, er höre Stimmen, die ihm Befehle geben, auch zum Töten. Er habe keine Krankheitseinsicht und würde mit hoher Wahrscheinlichkeit in Freiheit seine Medikamente absetzen. Für den Psychiater ist eine Unterbringung zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt erforderlich.
Am Montag, 15. April, wird der Prozess um 8.30 Uhr fortgesetzt. Geplant sind die Plädoyers und am Nachmittag auch schon die Urteilsverkündung.
Wenn jemand wiederholt andere Menschen in einer Art angreift, die potentiell tödlich enden kann, dann muss er eingewiesen werden. Und zwar so lange bis sicher gestellt ist, dass er solche Angriffe nicht mehr begehen wird. Wenn das aufgrund einer dauerhaften Störung nicht eintritt, dann leider lebenslang.