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Schweinfurt
Impfzentrum bietet Impfungen für Kinder ab fünf Jahren an
Bearbeitet von Nico Christgau
 |  aktualisiert: 19.12.2021 02:21 Uhr

Das Impfzentrum in Stadt und Landkreis Schweinfurt bietet nun auch Impfungen für Kinder ab fünf Jahren an. Wöchentliche Kinderimpfnachmittage sind ab 22. Dezember mittwochs in Schweinfurt und ab 23. Dezember donnerstags in Gerolzhofen. Die Impfungen werden in der Regel von Kinderärzten durchgeführt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt

Seit Ende November ist der Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer für Impfungen bei Fünf- bis Elfjährigen von der EU-Kommission zugelassen – jetzt kann er auch verimpft werden, denn die Auslieferung ist erfolgt. In Schweinfurt (Volksfestplatz) findet der Impfnachmittag jeweils von 15 bis 19 Uhr statt, in Gerolzhofen (Stadthalle) ebenfalls von 15 bis 19 Uhr.

Terminvereinbarung notwendig

Dafür ist es laut Mitteilung zwingend notwendig, dass vorab ein Termin vereinbart wird. Dies ist sowohl für Schweinfurt als auch für Gerolzhofen über folgenden Link möglich: www.doctolib.de/klinik/schweinfurt/corona-impfzentrum-schweinfurt.

Impftermine für Kinder müssen über die besonderen Buchungsoptionen für Kinderimpfungen erfolgen. Wegen des speziellen Impfstoffs ist ansonsten keine Impfung sichergestellt. Zwar steht zusätzlich die Telefonhotline (0800) 8772834 von Montag bis Freitag, zwischen 8 und 12 Uhr, ergänzend zur Verfügung, es wird jedoch ausdrücklich darum gebeten, diese Hotline nur in Anspruch zu nehmen, wenn keine Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung besteht.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) aktualisierte ihre Covid-19-Impfempfehlung und empfiehlt Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden. Entsprechend dieser Empfehlung verfährt auch das Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt. Bei Kindern von fünf bis elf Jahren ohne Vorerkrankungen wird der individuelle Wunsch nach der Impfung dokumentiert, so die Mitteilung.

Mindestens ein Elternteil muss anwesend sein

Vor der Impfung prüft der Impfarzt, in Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter, ob eine Impfung angebracht ist und keine medizinischen Gründe bestehen, die gegen eine Impfung sprechen. So muss bei der Impfung des Kindes mindestens ein Elternteil, der sich ausweisen kann, bei der Impfaufklärung anwesend sein. Zusätzlich müssen alle Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterschreiben, die ebenfalls zum Impftermin mitgebracht werden muss.

Zum Impftermin muss der Impfpass des Kindes und ein aktuelles Ausweisdokument (Kinderausweis, Schülerausweis, Reisepass oder Personalausweis) mitgebracht werden. Auch der/die Erziehungsberechtigte muss sich anhand eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Führerschein) identifizieren lassen können.

Informationen zur Kinderimpfung, Terminvereinbarung und die nötigen Dokumente stehen unter www.schweinfurt.de/sofortimpfung oder unter www.landkreis-schweinfurt.de/sofortimpfung zur Verfügung.

 
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