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Schweinfurt
Impfen gegen Corona ohne Voranmeldung erweitert
Bearbeitet von Andreas Köster
 |  aktualisiert: 02.02.2022 02:19 Uhr

Die Zahl der täglichen Impfungen geht derzeit auch in der Region Schweinfurt zurück. Um den Zugang zur Impfung noch leichter zu machen, bieten Stadt und Landratsamt Schweinfurt künftig weitere Möglichkeiten an, sich ohne vorherige Terminvereinbarung impfen zu lassen.

Impfen ohne Termin ist laut städtischer Pressemitteilung ab Montag, 31. Januar, grundsätzlich bei allen Impfangeboten in Stadt und Landkreis Schweinfurt, also im Impfzentrum auf dem Volksfestplatz, in den Impfstellen in Gerolzhofen und Werneck sowie bei den mobilen Impfangeboten möglich.

Für Kinder Termin notwendig

Termine werden nur noch im Impfladen in der Stadtgalerie sowie für alle Kinder zwischen 5 und 11 Jahren - unabhängig vom Standort, an dem diese durchgeführt wird - benötigt. Die Terminvergabe für die Stadtgalerie und für die Kinderimpfungen ist weiterhin online über folgenden Link möglich: www.doctolib.de/klinik/schweinfurt/corona-impfzentrum-schweinfurt.

Alternativ steht montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr auch die Hotline Tel.: (0800) 8772834 der Firma 21Dx GmbH, die das Impfzentrum im Auftrag von Stadt und Landratsamt Schweinfurt betreibt, für die Terminvereinbarung zur Verfügung.

Impfstoff frei wählbar

Um die Impfentscheidung für Unentschlossene zu erleichtern, ist ebenfalls ab 31. Januar auch der Impfstoff wieder frei wählbar. Das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landratsamt Schweinfurt bietet an all seinen Standorten die Wahl zwischen den Impfstoffen von Biontech und Moderna. Damit können nun auch wieder alle Personen über 30 Jahren den Impfstoff von Biontech wählen.

Nicht angeboten wird auf Grund der geringen Nachfrage der Impfstoff von Johnson&Johnson. Dieser ist bereits seit November 2021 nicht mehr im Angebot des Impfzentrums Schweinfurt enthalten. Zudem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch weiterhin, nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) im Rahmen der Grundimmunisierung. Denn um den 2G-Status zu erfüllen, ist eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff zwingend notwendig. Eine Auffrischungsimpfung, um von der Vorlagepflicht eines Testnachweises im Rahmen der 2G plus-Regelung befreit zu sein, ist in diesem Fall frühestens drei Monate nach der zweiten Impfung möglich.

Auffrischungsimpfung

Gemäß der STIKO-Empfehlung ist für alle Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung (Booster) im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Zweitimpfung möglich. Für 12- bis 17-Jährige wird ein Zeitfenster von drei bis sechs Monaten empfohlen.  

Eine zweite Impfung nach der Einmalimpfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson zählt nicht als Auffrischung, sondern dient der Vervollständigung des Grundimpfschutzes.  

Aufgrund einiger Nachfragen wird in der Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass eine Verkürzung des Abstandes zwischen der zweiten Impfung und der Auffrischungsimpfung auf weniger als drei Monate im Impfzentrum Schweinfurt grundsätzlich nicht möglich ist.

Impfung nach Infektion

Zusätzlich sollen Personen ab 18 Jahren, die nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion bereits eine Impfstoffdosis erhalten haben, zur Aufrechterhaltung des Schutzes eine Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur vorangegangenen Impfstoffdosis erhalten.

Weiterführende Informationen zur Corona-Schutzimpfung sowie alle Impfstellen im Überblick sind nachzulesen unter www.schweinfurt.de/sofortimpfung oder unter www.landkreis-schweinfurt.de/sofortimpfung

 
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