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SCHWEINFURT
Im Fall des Personalamtsleiters sind noch viele Fragen offen
Hannes Helferich
Hannes Helferich
 |  aktualisiert: 03.12.2019 09:04 Uhr

Die von OB Sebastian Remelé genehmigte Nebentätigkeit des städtischen Personalamtsleiter steht am Dienstag, 26. April, als Topthema auf der Tagesordnung des Stadtrates. Beginn ist um 14.30 Uhr im Rathaus-Sitzungssaal. In der Causa „Geschäftsführerauswahl Stadtwerke“ wird der Untersuchungsausschuss über seine Recherchen berichten. Dem Gremium gehören die Stadträte Frank Firsching (Linke), Ulrike Schneider (SWL) und Stefan Funk (CSU) sowie Anna Barbara Keck als Vertreterin der Stadt an. Sie leitet das OB-Büro.

Nach der Trennung von Stadtwerkeleiter Johann Karl zum 1. Juli 2011 hatte die Stadt die Spitzenposition bei ihrer Tochter neu ausgeschrieben. Das Interesse am gut bezahlten Job war enorm. 154 Bewerbungen landeten im Rathaus. Der OB beauftragte seinen Amtsleiter mit allen Belangen rund ums Ausschreibungsverfahren.

Der Beamte schlug allerdings vor, die Sichtung und Auswahl der geeigneten Kandidaten zur Vorstellungsrunde als Nebentätigkeit abzurechnen. Er begründete das unter anderem mit seiner hohen Überstundenzahl. Der OB genehmigte das mit der Begründung, es handele sich dabei um die schnellste und im Vergleich zur Vergabe an eine Drittfirma wirtschaftlichste Lösung. Den Job erhielt Thomas Stepputat. Er übernahm am 1. Mai 2011. Mittlerweile hat die Stadt sich von ihm wieder getrennt.

Der Amtsleiter rechnete später auch ab: Beachtliche 151 Stunden zu je 50 Euro machte er geltend. Zusammen also 7550 Euro. Erst am 23. Dezember 2011 erhielt Stepputat von einem Bereichsleiter der Stadtwerke eine Mail mit dem Hinweis, dass ihm für die „Auswahl GF“ die Summe von 7550 Euro privat in zwei Teilbeträgen ausgezahlt werde. „GF“ stand für Geschäftsführer. Die Mail enthielt den Hinweis, dass die Auszahlung „in Abstimmung mit dem OB“ erfolgt.

Diese Mail landete anonym bei dieser Redaktion und einigen Stadträten, unter anderem bei Firsching. In der Stadtratssitzung am 21. März setzte er – nicht öffentlich – alle Kollegen sowie die ebenso überraschte Verwaltungsbank vom Inhalt in Kenntnis. Er forderte unter Hinweis auf die Geschäftsordnung Akteneinsicht, die der Paragraf 4, Absätze 3, 4 und 6 einräumt. Der Stadtrat sperrte sich nicht und beauftragte den vierköpfigen Ausschuss „mit der Aufklärung des Sachverhaltes“. Das Gremium tagte mehrmals, forderte vom OB und dem Amtsleiter Stellungnahmen, die diese auch lieferten. Die Bekanntgabe der ersten Ergebnisse wurde auf die Stadtratssitzung am 26. April bestimmt, in der sich die Öffentlichkeit nun Antworten auf die vielen offenen Fragen zur Nebentätigkeit erwartet.

Überweisung in zwei Teilen

Eine solche regelt der Gesetzgeber in der „Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten“. In der Bayerischen Fassung vom 14. Juni 1988 sind dem Entgelt und der Vergütung mehrere Paragrafen gewidmet. Festgelegt ist ein Höchstbetrag, der hinzuverdient werden darf. Er variiert, je nach Höhe der Besoldungsgruppe. Der leitende Beamte,

der heute nach A 15 bezahlt wird – laut Besoldungstabelle des Beamtenbundes sind das bei Vollzeit 6090,15 Euro im Monat – war im Jahr 2011 noch mit A 14 eingestuft. Also ein wenig niedriger, was aber keine Rolle spielt, weil die Nebendienstverordnung für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 eine gemeinsame Höchstgrenze festlegt: 6864,85 Euro.

Abgerechnet hatte der Beamte aber 7550 Euro. Möglicherweise erklärt das die Auszahlung in zwei Teilen. Am 27. Dezember 2011 wurden jedenfalls 4000 Euro, am 4. Januar 2012 der Rest auf sein Konto transferiert. Die Frage ist, warum das so gemacht wurde: Aus steuerlichen Gründen? Oder einfach nur, um unter die in der Nebendienstverordnung festgelegten Höchstbeträge zu kommen?

Allerdings: Der Personalamtsleiter erhält schon ein Extra-Salär als Geschäftsführer der städtischen Kulturservice GmbH, in der die Aufsichts- und Kassenkräfte im Theater und den Museen beschäftigt sind. Die Jahresvergütung macht 3000 Euro aus. Wenn dieser Betrag auch unter die Nebentätigkeitsverordnung fiele, hätte die Aufteilung nichts gebracht.

2012 hat der Amtsleiter, möglicherweise als Wiedergutmachung, sein Arbeitszeitkonto um 151 Überstunden gekürzt. Auch hier stellen sich aber Fragen, weil die Überstunden bei der Stadt angefallen sind, die Rechnungen aber von den Stadtwerken bezahlt wurden. Im Aufsichtsrat soll die Zahlung nie Thema gewesen sein. Zu fragen ist auch, auf welcher Grundlage der Stundensatz von 50 Euro beruht.

Zum diesem öffentlich viel diskutierten Fall wird eine Stellungnahme von Remelé und die politische Bewertung durch die Parteien erwartet.

 
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