
"Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels" lautete der Strafbefehl gegen einen 48-jährigen Mann aus Schweinfurt. Der selbstständige Geschäftsmann soll seit Anfang 2015 in seinen Lagerräumen regelmäßig freitags und an einigen Samstagen Pokerrunden organisiert haben, ohne eine staatliche Lizenz zu besitzen.
Einem Polizeibeamten zufolge habe man bereits im Oktober 2015 durch eine "Vertrauensperson" von dem illegalen Glücksspiel erfahren. Danach fanden zunächst keine Spieleabende mehr statt. Erst nachdem ein Nachbar Anzeige erstattet hatte, fand die Polizei bei einer Durchsuchungsaktion im März 2018 insgesamt 16 Personen in den Räumlichkeiten des Angeklagten vor, zehn davon waren gerade beim Zocken. Auf dem Pokertisch lagen Chips im Wert von 2274 Euro. Zusätzlich fand die Polizei 2605 Euro in der Jackentasche des Beschuldigten.
Angeklagter: 5400 Euro im Jackpot
Dieses Geld stamme nicht nur aus Einnahmen der Pokerrunde, auch aus Tageseinnahmen seines regulären Geschäftsbetriebes, so der Angeklagte. Er habe lediglich "Spieleabende im Bekanntenkreis" abgehalten, die nicht das Ziel hatten, Gewinne zu erwirtschaften. Der Einsatz pro Spieler und Spiel habe bei "maximal einem Euro" gelegen. Zusätzlich zahlten die Teilnehmer zehn Euro pro Abend, die in Verpflegung oder die "Verschönerung der Räume investiert wurden".
Organisiert hat der Angeklagte die Runden über WhatsApp. Aus dem Chatverlauf gehe deutlich hervor, dass auch um größere Summen gespielt wurde, sagte ein Polizeizeuge vor Gericht. Dort spreche man von Einstiegspreisen von bis zu 200 Euro. Zudem habe der Beschuldigte damit geprahlt, 50 Euro in der Stunde zu verdienen, selbst wenn er nicht am Tisch sitze. An anderer Stelle habe er auf einen aktuellen Jackpot in Höhe von 5400 Euro aufmerksam gemacht. Der Angeklagte bestritt, um solch hohe Summen gespielt zu haben.
20 Prozent der Einsätze für den Betreiber?
Vernommene Zeugen bestätigten laut dem Polizeizeugen, dass sie Chips im Wert von 100 Euro gekauft hätten. Der Angeklagte als Betreiber habe zudem 20 Prozent der Einsätze behalten. Diesen Vorwurf bestritt der Beschuldigte. Ein offizielles Casino behalte rund fünf Prozent ein, deshalb würde es für Spieler seiner Meinung nach keinen Sinn machen, bei solch verlustreichen Runden einzusteigen.
Der Verteidiger forderte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Der Richter verwies darauf, dass kein gesellschaftlich relevanter Schaden entstanden sei und die Mitspieler alle freiwillig teilgenommen hätten. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine Geldauflage in Höhe von 2500 Euro für einen gemeinnützigen Zweck und den Einbehalt des sichergestellten Bargelds, des Handys und der Spielchips.
Angeklagter will gemeinnützigen Pokerverein gründen
Der Angeklagte meinte, dass maximal 1300 Euro des Bargelds einbehalten werden sollen, der Rest stamme aus seinem regulären Unternehmen. Der Staatsanwältin zufolge sei es "das Risiko des Angeklagten, wenn er eigene Einnahmen mit sich trägt". Das "letzte Angebot" der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens war, zusätzlich zum Handy, den Spielchips und der Geldauflage, den Wert der sichergestellten Chips einzubehalten – also 2274 Euro. Der Angeklagte stimmte zu.
Wenn das Verfahren nach Zahlung der Geldauflage von 2500 Euro an die Würzburger Klinikclowns abgeschlossen ist, will der Beschuldigte mit seinen Pokerfreunden einen gemeinnützigen Pokerverein gründen.