zurück
Schweinfurt
Illegaler Handel mit Betäubungsmittel – 23-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt
Bearbeitet von Horst Breunig
 |  aktualisiert: 19.03.2025 02:41 Uhr

Ein 23-Jähriger wurde am Mittwoch, gegen 15.30 Uhr, festgenommen, nachdem ihn Beamte der Schweinfurter Polizei dabei beobachtet hatten, wie er Betäubungsmittel verkaufte. Bei der Festnahme und anschließender Durchsuchung konnten laut Polizeibericht eine geringe Menge Haschisch und zudem Bargeld aus den zuvor getätigten Verkäufen sichergestellt werden.

Bereits am folgenden Tag wurde der Mann im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das sogenannte beschleunigte Verfahren stellt eine besondere Verfahrensart dar, die in einfach liegenden Fällen eine schnelle und effektive Aburteilung ermöglichen soll. Dabei soll die Strafe „der Tat auf dem Fuße folgen“.

Damit ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür darf zunächst die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht höher als ein Jahr sein. Auf diese Weise ist von vornherein ausgeschlossen, dass das beschleunigte Verfahren bei schweren Delikten durchgeführt werden kann. Daneben muss die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren stellen.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder klarer Beweislage zu einer sofortigen Verhandlung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens geeignet ist. Damit ist gemeint, dass die Hauptverhandlung sofort oder in deutlich kürzerer Zeit als im normalen Verfahren durchgeführt und aller Erwartung nach auch innerhalb eines Termins abgeschlossen werden kann.

Schließlich muss es sich bei dem Beschuldigten um einen Erwachsenen oder um einen Heranwachsenden ab 20 Jahren, handeln, bei dem die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts zu erwarten ist. Bei Jugendlichen, also Personen ab 14 bis einschließlich 17 Jahren, ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nicht zulässig.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Schweinfurt
Amtsgericht Schweinfurt
Bewährungsstrafen
Festnahmen
Polizei
Polizeiberichte
Staatsanwaltschaft Schweinfurt
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top