Bei der Kontrolle eines mit acht Personen besetzten osteuropäischen Kleintransporters am vergangenen Wochenende entdeckte der Zoll mehr als 20.000 unversteuerte Zigaretten, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Transporter war auf der A3 Richtung Großbritannien unterwegs. Im Bereich Kitzingen kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt das Fahrzeug.
In Widersprüche verwickelt
Bei einer Befragung verwickelten sich Fahrer und Beifahrer in Widersprüche. Konkret nach mitgeführten Tabakwaren befragt, wurde nicht klar, wie viele Tabakwaren sie tatsächlich mitführten.
Zunächst gaben beide an, Zigaretten im Rahmen der "Freimengen" zu befördern. Die dann aufgefundenen zehn Stangen überstiegen jedoch die Richtmengen, zumal die Zigaretten den beiden Fahrern alleine und nicht den weiteren Mitfahrern zugerechnet werden konnten.
Bei der Röntgenkontrolle der Ladung und des Gepäcks der Reisenden fiel ein mit Folie umwickelter Karton ins Augenmerk der Zöllner. Der Karton enthielt neben Kleidungsstücken weitere 99 Stangen mit einer ausländischen Steuerbanderole (Nicht-EU-Staat).
3.700 Euro Steuer unterschlagen
Bei den Zigaretten handelt es sich somit um unversteuerte Zigaretten. Für sie ist Tabaksteuer in Höhe von knapp 3.700 Euro zu entrichten.
Gegen den 33-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Zigaretten wurden sichergestellt. Der Fahrer und seine Mitreisenden konnten später ihre Fahrt nach Großbritannien fortsetzen. Der Fall wird durch die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts weiterverfolgt, so die Mitteilung weiter.
Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland eingeführt werden. Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen sind in Deutschland nicht verkehrsfähig. Sie werden sichergestellt und vernichtet. Die Tabaksteuer muss dennoch entrichtet werden. Ausnahmen gelten ausschließlich für den privaten Verbrauch. Bis zu einer Menge von 800 Zigaretten wird die Verwendung zu privaten Zwecken angenommen. Mehr dazu unter www.zoll.de.