
Einstimmig erlassen hat der Gemeinderat i seiner jüngsten Sitzung eine neue Hundesteuersatzung, die zum Jahresanfang 2022 die alte Satzung von 2006 ersetzen wird. Anlass war die vom Bayerischen Innenministerium überarbeitete Mustersatzung.
Ein Abgleich mit der Wernecker Satzung ergab, dass aus Gründen der Rechtssicherheit eine größere Anzahl von Anpassungen erforderlich ist. Um die Übersichtlichkeit zu wahren, empfahl die Verwaltung deshalb einen Satzungsneuerlass. Die neue Satzung regelt die Steuerpflicht und Fälligkeit aber auch Gründe für eine Steuerfreiheit, den Wegfall der Steuerpflicht und Steuerermäßigungen.
Die jährliche Steuer erhöht sich nur beim ersten Hund von 40 auf 50 Euro. Für den zweiten Hund bleibt es bei 60 Euro und für jeden Weiteren bei 70 Euro. Auch für einen Kampfhund sind weiterhin 500 Euro zu zahlen.