zurück
Schweinfurt
Hospizverein unterstützt und begleitet am Lebensende
Der Hospizverein steht Kranken und ihren Angehörigen zur Seite.
Foto: Susanne Wiedemann | Der Hospizverein steht Kranken und ihren Angehörigen zur Seite.
Bearbeitet von Horst Breunig
 |  aktualisiert: 14.10.2020 02:10 Uhr

Am 10. Oktober ist Welthospiztag. Er steht unter dem Motto "Solidarität bis zuletzt." Dieser Slogan nimmt Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das im Februar das seit 2015 bestehende "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (§ 217 StGB) für nichtig erklärt hatte.

"In seinem Urteil hat das Gericht nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten entschieden, dass das bisherige Verbot organisierter Sterbehilfe den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletze", schreibt der Hospizverein Schweinfurt in einer Mitteilung.

Das Gericht betone die Autonomie des Menschen in Fragen von Leben und Tod. Sein Recht über den eigenen Tod zu bestimmen, bestehe "in jeder Phase der menschlichen Existenz", sagen die Karlsruher Richter; es sei also nicht auf alte und schwer kranke Menschen beschränkt, ergänzt der Hospizverein. "Dies bedeutet, dass eine geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid durch natürliche Personen wie Ärzte und durch juristische Personen wie Sterbehilfevereine rechtlich zulässig ist. Entfaltung der Persönlichkeit umfasst auch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Dies wiederum beinhaltet auch das Recht auf professionelle Sterbehilfe", schreibt der Hospizverein weiter.  Der Sterbewillige dürfe nach diesem Urteil die Hilfe anderer Menschen in Anspruch nehmen. Die Rechtslage sei nun wieder so wie vor 2015.  

Dr. med. Johannes Mühler, Medizinethiker und Vorsitzender des Hospizvereins Schweinfurt sagt dazu: "Wir befürchten, dass ein "qualitätsgesichertes assistiertes suizidales Ableben" zu einer normalen Variante der selbstgewählten Lebensbeendigung wird, und dies nicht etwa ausschließlich aus freiem Willen in Situationen eines schweren, nicht zu lindernden Leides, sondern beispielsweise auch aus ökonomischen Erwägungen heraus. Dies schwächt unweigerlich die gesellschaftliche Solidarität mit schwerstkranken und sterbenden Menschen und die Fähigkeit und Bereitschaft, in existentiellen Notsituationen zusammenzustehen und sich gegenseitig zu stützen".

Hinter die Todeswünsche schauen

Sicher gebe es Situationen, in denen das Leben in hohem Maße als Last und mitunter unerträglich wahrgenommen werde. Und ja, es gebe auch verzweifelte Situationen, in denen es ärztlich geboten sei, auch um den Preis einer Lebensverkürzung Leid zu lindern, zum Beispiel mit Medikamenten im Rahmen einer palliativen Sedierung. Dies sei auch heute schon möglich und Bestandteil professioneller Palliativmedizin. "Wir wissen aus unserer täglichen Arbeit aber auch, dass Suizidwünsche häufig ambivalent sind und sich dahinter Gründe verbergen, die einer palliativmedizinischen Behandlung und hospizlichen Umsorgung zugänglich sind."

Hier genau zuzuhören, hinter die geäußerten Ängste und Todeswünsche zu schauen und sie trotzdem zuzulassen, das sei das Anliegen der professionellen Ehrenamtlichen und der Koordinatorinnen des Hospizvereins.

"Alles wirkliche Leben ist Begegnung"

Peter Dabrock, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Ethikrats fordert die Stärkung suizidpräventiver Maßnahmen sowie den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung im ambulanten und stationären Bereich. Aus seiner Sicht muss der Staat alles tun, damit möglichst wenige Menschen sagen: "Was bleibt mir anderes übrig, als in Verzweiflung meinem Leben ein Ende zu setzen."

Die ambulanten Hospizdienste wie der Hospizverein Schweinfurt setzen hier ein Gegengewicht. "Alles wirkliche Leben ist Begegnung", zitiert Dr. Mühler den Philosophen Martin Buber. Gerade am Lebensende seien es manchmal solche Begegnungen, die dem Leben nochmal einen Weg weisen und Nähe und Mitmenschlichkeit vermitteln können.

Der Hospizverein Schweinfurt begleitet seit 1993 ehrenamtlich Schwerstkranke, Sterbende und deren Angehörige. Die rund 40 Ehrenamtlichen sind das Herzstück des Vereins. Betreut werden sie von den beiden Koordinatorinnen Barbara Rudolf und Jutta Dummert, die sich um deren Einsätze bei den Betroffenen kümmern und die Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegeeinrichtungen, Kliniken sowie mit den ambulanten und stationären Palliativversorgern pflegen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Beratung zur Patientenverfügung. Als neue Angebote hinzugekommen sind die "Letzte Hilfe Kurse" und die "Spaziergänge zur Achtsamkeit".

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Schweinfurt
Ambulanz
Bundesverfassungsgericht
Einrichtungen im Pflegebereich
Hospize
Hospizvereine
Martin Buber
Medizinethiker
Palliativmedizin
Sterbehelfer
Sterbehilfe
Sterbewillige
Ärzte
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • WolfgangKlosterhalfen
    Beihilfe zum Suizid kann es nur in Ländern geben, in denen der Suizid strafbar ist. Unser § 27 StGB setzt für Beihilfe aber eine rechtswidrige Haupttat voraus. Das war sogar schon vor 1871 bei der Selbsttötung eher nicht gegeben. Beihilfe zum Suizid gibt es genauso wenig wie Beihilfe zum Umzug. Es handelt sich bei Suizidhilfe vielmehr um eine - ethisch oft dringend gebotene - Hilfe in eher seltenen Fällen.
    Ich appelliere an alle Menschen mit Herz und Hirn, sich dagegen zu wehren, dass Suizidwillige und Suizidhelfer weiterhin sprachlich in die Nähe von Straftätern gebracht werden. Auch sollte man nicht mehr sagen, Suizide würden begangen. Außerdem ist es inadäquat ist, von Selbstmord und Selbstmördern zu reden. Auch diese Formen der sprachlichen Kriminalisierung sind noch weit verbreitet.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten