Schnaps klauen und mit dem Weiterverkauf der Spirituosen an interessierte Kunden zum halben Ladenpreis Rauschgift zur Befriedigung der eigenen Sucht einkaufen. Das ist offenbar ein gängiges Geldbeschaffungsmodell in der „Giftler“-Szene, auf das auch der 31-jährige Schweinfurter zurückgegriffen hat, der anhand von Fingerspuren auf den Verpackungen ermittelt wurde. Nun musste er sich vor dem Amtsrichter verantworten.
Vom April bis August letzten Jahres bediente sich der Heroinsüchtige dreimal in Supermärkten. Einmal ließ er fünf Flaschen Cognac im Verkaufswert von 180 Euro mitgehen, ein andermal in Zusammenarbeit mit einem Komplizen je vier Flaschen Cognac und Whiskey im Wert von 220 Euro – und einmal begnügte er sich mit einem Fläschen Jägerpils für 88 Cent. Das war allerdings nicht zum Weiterverkauf bestimmt, sondern für sofortigen Eigenkonsum.
All diese Vorwürfe der Staatsanwältin räumte der Angeklagte ein. Er sei letztes Jahr heroinabhängig gewesen, habe etwa ein Gramm pro Tag gebraucht – bei einem Hartz-IV-Einkommen von 391 Euro im Monat. Nun würden ihn diese Diebstähle allein nicht hinter Gitter führen. Doch stehen da – seit 2005 bis 2012 – bereits sieben Vorstrafen in seinem persönlichen Register: Jede Menge erfolgreiche und versuchte Diebstähle, Rauschgiftbesitz, aber auch Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Polizisten, Beleidigung, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Einmal hatte der 31-Jährige einen mehrere tausend Euro wertvollen Kerzenständer aus einer Schweinfurter Kirche geklaut und an einen Metall-Recyclingbetrieb für den reinen Materialpreis von gerade mal 59 Euro verhökert. Erst später kam heraus, dass ihm der Kerzenständer keineswegs gehörte, sondern dass er geklaut war – Hehlerware also.
Ein andermal holte er unerlaubt, aber alkoholisiert, ein Auto aus einer Garage in Schweinfurt, machte eine Spritztour mit einer Frau. Er verlor die Kontrolle über das Fahrzeug, es überschlug sich – und blieb auf dem Dach liegen. Die Beifahrerin wurde verletzt. Er hatte 1,4 Promille Alkohol in der Blutbahn.
Knasterfahrung hat der Mann auch schon. Für eine prächtige Diebstahlsserie und Fahren ohne Erlaubnis musste er bei seiner sechsten Verurteilung 2010 ein Jahr und vier Monate einrücken. Doch viel hat er nach Meinung der Staatsanwältin wie auch des Amtsrichters daraus nicht gelernt.
Ansätze für eine positive Sozialprognose konnten beide angesichts der neuen Taten nicht erkennen. Da half auch der Einwand des Verteidigers nicht, sein Mandant sei im Herbst letzten Jahres zu seiner Freundin gezogen, die ihm das Messer auf die Brust gesetzt habe, und er habe nun einen Arbeitsvertrag als Reinigungskraft. Er beantragte eine Bewährungsstrafe mit umfangreichen Auflagen als „letzte Chance“.
Doch für das Gericht war das Maß voll: ein Jahr Haft ohne Bewährung, lautete das Urteil. Die Anklagevertreterin hatte noch zwei Monate mehr gefordert. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.