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Bergrheinfeld
Hebesätze für die Grundsteuern bleiben unverändert
Horst Fröhling
 |  aktualisiert: 23.09.2024 02:29 Uhr

Ein Problem sorgt bei der der Jagdgenossenschaft, dem Jagdpächter und der Gemeinde seit zwei Jahren immer wieder für Aufregung. Die Bergrheinfelder "Maininsel", das Flurstück "Im Sand" zwischen Altmain und Main, wird immer mehr von Spaziergängern mit Hunden genutzt. Das führt immer wieder zu Problemen mit freilaufenden Hunden. Die dort angebrachten Schilder werden einfach ignoriert.

Geschäftsleiter Stefan Pabst erläuterte den Entwurf einer zeitlich begrenzten Allgemeinverfügung zur Anleinpflicht von Hunden "Im Sand". Diese werde während der Aufzuchtzeit vom 1. November 2024 bis 30.Juni 2025 gelten. Die Gemeinde werde hier als Sicherheitsbehörde tätig, da freilaufende Hunde zur Gefahr werden können. In diesem Bereich habe es bereits Vorkommnisse mit wildernden Hunden gegeben.

Kenntlich gemacht werde die Allgemeinverfügung mit Text, Schilder und einer Karte mit dem Geltungsbereich. Bei Verstößen sei die Polizei zuständig, was im Vorfeld bereits abgesprochen wurde. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gelte die Allgemeinverfügung zeitlich begrenzt, könne aber jederzeit wieder erlassen werden. "Wir probieren das jetzt aus", so Bürgermeister Ulrich Werner (einstimmig).

Kämmerer Jochen Hart erklärte, dass die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 nach dem neuen Gesetz erhoben werden müsse. Deshalb müssten die Hebesätze neu festgelegt werden. Bisher seien bei den Grundsteuern A und B Einnahmen von 642.000 Euro (2024) erzielt worden. Nach dem neuen Gesetz würden dies für 2025 rund 720.000 Euro sein.

Endgültig geregelt werde dies Ende 2026, da es beispielsweise Widersprüche gebe oder Korrekturen notwendig würden. Die Verwaltung empfiehlt, die alten Hebesätze beizubehalten. Bürgermeister Werner verwies auf steigende Kosten, doch sollte man hier erst mal neutral bleiben. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung. Die Hebesätze für die Grundsteuer A (310 Prozent), die Grundsteuer B (340 Prozent) und die Gewerbesteuer (360 Prozent) bleiben unverändert (einstimmig).

Zwei Bauvoranfragen beschäftigten den Gemeinderat: die Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Schweinfurter Straße 29 im hinteren Teil des Hofes und der Umbau eines Wohnhauses Am Junkersgarten 34. Beide Anfragen wurden einstimmig befürwortet, ebenso wie der Antrag auf isolierte Befreiung vom Grünordnungsplan für das Grundstück in der Richtbergstraße 11.

Bürgermeister Werner informierte zur Festlegung des Trassenkorridors der Höchstspannungsleitung Dipperz – Bergrheinfeld West. Die jetzige Vorzugstrasse von Tennet sei für die Gemeinde am günstigsten. "Bei dieser Leitung (P 43), die wir verhindern wollten, seien die Interessen von Bergrheinfeld berücksichtigt worden", so der Bürgermeister. Die Leitung kommt von Westen und endet am Konverter.

Geschäftsleiter Pabst informierte zum Wasserschaden im Feuerwehrhaus. Dort seien baubiologische Messungen und eine Schimmelbehandlung durchgeführt worden. Angebote zum Bau (z. B. Heizung, Estrich) lägen vor und würden zurzeit geprüft. Beim Wasserschaden im Kindergarten Sankt Anton seien die Rückbauarbeiten mit Unterstützung des Bauhofes durchgeführt worden.

Für das geplante Seniorenquartier seien die Zuschussanträge von der Gemeinde und vom Investor gestellt worden, so der Bürgermeister. Zur Sanierung des Schleifwegs sagte Werner, am Dienstag habe die Baustelleneinführung mit Baufirma und Staatlichem Bauamt stattgefunden. Dann folge die Baustelleneinrichtung. Gegebenenfalls müsse auch eine Kampfmittelsondierung durchgeführt werden. Während der Bauzeit gelte in der Schnackenwerther Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

 
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