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KREIS SCHWEINFURT
Harte Zeiten fürs Münz-Mallorca
Ultraviolette Strahlen: Für die künstliche Sonne im Solarium gelten verschärfte Bestimmungen.
Foto: Archiv Main-Post | Ultraviolette Strahlen: Für die künstliche Sonne im Solarium gelten verschärfte Bestimmungen.
Von unserem Redaktionsmitglied Norbert Finster
 |  aktualisiert: 11.01.2012 11:02 Uhr

Wie so oft kommt es auf die Dosis an. Ein Bierchen am Abend oder ein Glas Wein wird einem gesunden Menschen kaum schaden. Ein Mehrfaches davon wird sich allerdings unweigerlich auf die Leberwerte niederschlagen. So ist das auch bei der ultravioletten Bestrahlung der menschlichen Haut. Hier kann zu viel des Guten Augen- und Hautschäden bis hin zum Hautkrebs auslösen.

Anders als beim Alkohol- oder Nikotinkonsum hat der Gesetzgeber für Betreiber von Solarien jetzt strenge Vorschriften herausgegeben, die bräunungssüchtige Kunden vor allzu viel UV-Strahlung aus dem Münz-Mallorca schützen soll. Die neue Solarienverordnung ist Bundesrecht und seit 1. Januar in Kraft. Vielleicht am Wichtigsten in der Verordnung: An jedem Bestrahlungsgerät in Sonnenstudios oder Solarien muss eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung ausliegen. Sie muss Hinweise geben zur Erstellung eines Bestrahlungsprogramms mit Bestrahlungsdauer, Abständen und Zeitintervallen zwischen den Bestrahlungen.

Der Kunde soll auch erfahren, dass Bestrahlungen nicht öfter als zweimal wöchentlich und höchstens 30-mal im Jahr sein sollten. Und der Kunstsonnenhungrige sollte eine Schutzbrille tragen. Für jedes Bestrahlungsgerät muss der Betreiber zwei davon bereithalten.

Für Jugendliche bis 18 Jahren tabu

Weitere Verpflichtung: ein Prüfbuch. Dort sollen alle technischen Daten des Geräts wie Bestrahlungsabstände, Bestrahlungsdauer bei den kürzesten Abständen für 250 beziehungsweise 350 Joule pro Quadratmeter Haut und vieles mehr enthalten sein. Behörden müssen bis zu drei Jahre nach dem letzten Eintrag Einsicht ins Prüfbuch nehmen können.

Entscheidend auch: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen überhaupt nicht mehr unter die Kunstsonne. Diese Verordnung passierte den Bundesrat schon im Juli 2009. Der Grund: Die Haut von Jugendlichen ist noch anfälliger gegen Schädigungen als die von Erwachsenen. Gegen diese Neuerung gab es kaum Proteste, nicht einmal von den Solarienbetreibern.

Das Geomaris in Gerolzhofen bietet seinen Badegästen als öffentliche Einrichtung zwei Solariumskabinen an. Was die neuen Bestimmungen betrifft, schlagen zwei Herzen in der Brust von Betriebsleiter Wolfgang Schulz. Auf der einen Seite hat er Verständnis für den Schutz der Badegäste, insbesondere für Jugendliche.

„Es kann nicht sein, dass Leute, die sich unvernünftig verhalten und zu viel ins Solarium gehen, auf Kosten der Allgemeinheit bei Hautschäden behandelt werden“, sagt Schulz. Auf der anderen Seite traut er es einem 16- oder 17-jährigen Jugendlichen durchaus zu, verantwortungsbewusst mit der Kunstsonne umzugehen.

Rein wirtschaftlich betrachtet ist durch das Solariumsverbot ein „Top-Markt“ weggebrochen. „Gebräunte Haut gehört zum Schönheitsideal der Jugend“, sagt Schulz. Jugendliche brachten vor dem Verbot nach seiner Schätzung rund 20 Prozent des Umsatzes. Abhängig von den Solarien ist das Geomaris aber nicht. Denn sie gehören einem externen Betreiber und das Bad bekommt sozusagen als Miete 30 Prozent des Gewinns. Im Monat Dezember waren das gerade mal 200 Euro.

So lange dieses kleine Zubrot noch besteht, will Schulz die Solarien im Keller des Geomaris lassen. Andere Bäder haben solche Einrichtungen allerdings bereits geschlossen oder werden es tun. Die neue Solariumsverordnung bereitet natürlich auch einen Mehraufwand an Bürokratie. Ins Solarium kommen Badegäste nicht mehr durch Münzeinwurf, sondern sie müssen an der Kasse Wertmarken kaufen. Damit soll verhindert werden, dass Jugendliche unter die Bestrahlungsgeräte kommen. „Wir machen da schon mal eine Ausweiskontrolle, wenn jemand allzu jugendlich aussieht“, berichtet Wolfgang Schulz.

Aber auch die Erwachsenen sollen auf die Gefahren übermäßiger UV-Bestrahlung hingewiesen werden. Dazu liegen im Geomaris Benutzerhinweise aus. Badegäste sollen vor dem Gang ins Solarium überprüfen, ob sie nicht Medikamente nehmen, die die Wirkung der UV-Strahlen erhöhen. Sie sollen ihre Schutzbrille tragen; Sonnenbrillen sind kein tauglicher Ersatz. Und sie sollen die empfohlenen Bestrahlungszeiten einhalten, die auch vom Hauttyp abhängig sind. Bräunungshungrige dürfen nicht mit aufgetragenen Kosmetika unters Gerät und auch keine Sonnenschutzmittel auftragen, die die Bräunung beschleunigen.

Umstände bereitet natürlich auch das Führen des Prüfbuchs und vor allem der Kontrollaufwand. Der ist nötig, denn der Gesetzgeber hat bei Missachtung der Bestimmungen der Solarienverordnung – insbesondere bei den Jugendlichen – Geldbußen von bis zu 50 000 Euro angedroht. „Aber abgesehen davon könnten wir es uns als öffentlicher Anbieter gar nicht leisten, gegen Bestimmungen zu verstoßen“, sagt Schulz.

Das Papperl muss sein: Das Etikett mit Hinweisen zum Gerät gehört zu den neuen Bestimmungen, die Betreiber von öffentlichen Solarien beachten müssen. Im Bild Geomaris-Betriebsleiter Wolfgang Schulz vor einem der beiden Solarien im Bad.
Foto: Norbert Finster | Das Papperl muss sein: Das Etikett mit Hinweisen zum Gerät gehört zu den neuen Bestimmungen, die Betreiber von öffentlichen Solarien beachten müssen.
 
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