
Betrug und Computerbetrug in 36 Fällen mit einer Schadenssumme von rund 320 000 Euro legte der Staatsanwalt einem 31-jährigen vorbestraften Geschäftsmann aus dem Landkreis Schweinfurt nach achttägiger Beweisaufnahme noch zur Last – fünf Fälle weniger als angeklagt. Der Mann soll gegenüber Telekom und Vodafone für nicht abgeschlossene Handyverträge hohe Provisionen kassiert sowie über Ebay teure iPhones gegen Vorkasse verkauft, die Geräte aber nicht geliefert haben.
Anwalt kurz mal entbunden
Acht Tage lang war schon verhandelt worden, als der Staatsanwalt am vergangenen Freitag dafür auf eine eine Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten plädierte, die mit der Bewährungsstrafe aus einem Urteil von 2018 zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe" von sieben Jahren und vier Monaten zusammengefasst werden solle. Der Verteidiger hielt einen geringeren Teil der Fälle als erwiesen und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten für ausreichend. Wegen Beihilfe zum Betrug in fünf Fällen sitzt auch die Ehefrau des 31-Jährigen mit auf der Anklagebank, für die der Staatsanwalt 14 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 3000 Euro gefordert hatte – ihr Anwalt dagegen Freispruch mangels Tatnachweises.
Fehlte nur noch das Urteil. Am Dienstag sollte es verkündet werden, doch die Vorsitzende der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt teilte mit, sie habe vom Angeklagten ein persönlich an sie gerichtetes Schreiben erhalten. Darin habe er die Entbindung seines Pflichtverteidigers verlangt und weitere Beweisanträge angekündigt. Am Dienstag nun, als eigentlich das Urteil erwartet wurde, wollte der Angeklagte seinen Verteidiger plötzlich weiterhin behalten.
Gattin hat nicht mitbetrogen
Der hatte einige Mühe zu übersetzen, was neue Zeugen denn nun zu welchen Betrugsfällen an relevanten Erkenntnissen für das Verfahren bringen sollten. Sechs Zeugen will der Angeklagte noch auffahren, die ihm in den zehn Wochen seit Prozessbeginn nicht eingefallen waren. Ausformuliert und begründet sind die Beweisanträge ohnehin noch nicht, also setzte die Vorsitzende dafür Frist bis 29. Juli – und zwei weitere Prozesstage im August an.
Gleichzeitig wurde das Verfahren gegen die Ehefrau des Hauptangeklagten auf Vorschlag der Kammervorsitzenden abgetrennt und am gleichen Tag noch mit Urteil entschieden. Die 30-Jährige wurde, wie von ihrem Verteidiger beantragt, vom Beihilfevorwurf freigesprochen. Gerichtskosten und ihre Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Schon der zweite Freispruch
Begründung: Der Frau, die im Büro der Firma ihres Mannes gearbeitet hatte, lagen fünf Fälle der Beihilfe zur betrügerischen Erschleichung von Provisionszahlungen seitens der Telekom zur Last. Sie sei zwar in einigen Fällen als "Bearbeiter" eingetragen gewesen. Es habe sich aber in keinem Fall nachweisen lassen, "dass sie in irgendeiner Art und Weise Unterstützungshandlungen geleistet hat".
Es war schon der zweite Freispruch für die 30-Jährige. Auch 2018, als ihr Mann für vier Fälle der Unterschlagung von Mobiltelefonen sowie Betrugs mit Urkundenfälschung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, war sie ebenfalls mitangeklagt – wegen Geldwäsche. Sie sollte in 30 Fällen 38 000 Euro, die aus dem Erlös unterschlagener Handys stammten, in bar auf ein Konto eingezahlt haben. Das Problem: Es könnte jeder gewesen sein.