zurück
Waigolshausen
Grundstückspreise sollen marktüblich bleiben
Gerald Gerstner
 |  aktualisiert: 29.05.2020 02:10 Uhr

Einstimmig hatte sich der Gemeinderat im April dafür ausgesprochen, einen Bauträger mit der Erschließung des Baugebiets "Obere Honigleite" in Waigolshausen zu beauftragen. Die Auswahl des Erschließungsträgers erfolgte zwischenzeitlich in nichtöffentlicher Beratung. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand jetzt die Zustimmung zu den Vertragsentwürfen mit diesem Bauträger, der "Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und erschließungs GmbH", auf der Tagesordnung.

Abzuschließen ist außer einem "Städtbaulichen Vertrag" auch ein  "Kostenerstattungsvertrag". Er regelt, was die Gemeinde für die Dienstleistung des Bauträgers zahlen muss. Details kamen nicht zur Sprache. Festgeschrieben ist laut Kämmerer Thomas Klein, dass die "Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet" werden müssen. Auch werde vom Bauträger keine Firma ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss beauftragt. Die Gesamtkosten der Erschließung hat der Planer der Planungsschmiede Braun auf 2,3 Millionen Euro geschätzt.

Zu Bedenken gab Wolfgang Schraut, dass der Vertragsentwurf die Möglichkeit offen lasse, alle Kosten auf die künftigen Käufer umzulegen. Mit Blick auf allein 800 000 Euro für den Kanalbau befürchtete er am Ende nicht mehr marktgerechte Grundstückspreise. Schraut sprach sich deshalb dafür aus, den Kanalbau auch über Gebühren zu finanzieren. Sichergestellt werden müsse, dass die Verträge mit dem Bauträger das ermöglichen.

Beschlusstext erweitert

Der Gemeinderat stimmte den Vertragsentwürfen vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ohne Gegenstimme zu. Aufgrund von Schrauts Einwand wurde der ursprüngliche Beschlusstext aber deutlich erweitert. Die Vertragsgestaltung muss demnach sicherstellen, dass sich im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden marktübliche Grundstückspreise ergeben. Festlegen wird die Grundstückspreise letztlich der Gemeinderat. Außerdem steht die Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass nicht über den Kaufpreis finanzierte Kanalisationskosten rechtssicher über die kostenrechende Einrichtung Abwasseranlage finanziert werden können.

Üblich ist, dass Gemeinden einen Teil der Kanalbaukosten bei Neubaugebieten über Beiträge und Gebühren finanzieren. Allerdings müssen die Gemeinden dabei selbst, etwa wegen der Straßenentwässerung, einen erheblichen Teil der Kosten tragen. Darauf wies Kämmerer Thomas Klein hin. In einem weiteren Beschluss fand der Entwurf für eine "Gewährleistungserklärung", die gegenüber der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge abzugeben ist, die Zustimmung des Gemeinderates.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Waigolshausen
Gerald Gerstner
Bauträger
Gesamtkosten
Grundstückskaufpreise
Kanalbau
Kämmerer
Services und Dienstleistungen im Bereich Beratung
Stadträte und Gemeinderäte
Thomas Klein
Vertragsentwürfe
Vertragsgestaltung
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top