Die sieben Kommunen Eisenheim, Kolitzheim, Nordheim am Main, Schwanfeld, Sommerach, Volkach und Wipfeld haben in den letzten Monaten verstärkt die Gestaltung, Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums ins Visier genommen. Unter dem Namen "Mainschleife Plus" wollen die Kommunen künftig drei Landkreise übergreifend in einer Allianz enger zusammenarbeiten. Erst kürzlich fand in Volkach die erste interkommunale Gemeinderatssitzung der neuen Kooperationspartner in Sachen "Integrierte Ländliche Entwicklung" (kurz ILE) statt.
Doch für eine solche interkommunale Zusammenarbeit braucht es ein auf alle Allianzpartner abgestimmtes Strategie-Konzept. Und so wurde in einem ersten Schritt von Fachplanern, kommunalen Mandatsträgern und Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Kommunen ein sogenanntes "Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK)" erarbeitet; ein Fahrplan quasi, der mit Chancen- und Risikoanalyse, gemeinsamen Zielvereinbarungen und konkreten Projekten die weitere Entwicklung der zukünftigen ILE-Region vorantreiben soll.
Doch bevor das finale ILEK beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) zur offiziellen Prüfung und Anerkennung vorgelegt wird, sind die Ratsgremien gefragt, und so lag das erarbeitete Konzept nun in Wipfeld zur Freigabe auf dem Ratstisch. Große Diskussionen gab es nicht. Berthold Braun fragte nach den Umlagekosten, die würden sich laut Bürgermeister Tobias Blesch in ähnlichem Rahmen bewegen wie der Umlagesatz für die bisherige Allianz Main-Steigerwald. Blesch nannte da schätzungsweise 1000 Euro jährlich, betonte aber auch, dass Projektkosten darin nicht enthalten seien. Empfohlen wurde dazu vom ALE eine Umsetzungsbegleitung (Vollzeit oder Teilzeit in Jobsharing), für die aktuell der Fördersatz bei 75 Prozent jährlich liegt und die auf sieben Jahre begrenzt ist; eine Fortschreibung ist einmalig möglich.
Sowohl die vorgelegte Endversion des ILEKs, die Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Mainschleife Plus" und die Installation einer Umsetzungsbegleitung wie auch die vorgestellte Kostenverteilung der nicht durch die Förderung gedeckten Kosten für die grundsätzlichen Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft bekamen grünes Licht. 25 Prozent der anfallenden Kosten werden zu gleichen Teilen auf die beteiligten Gemeinden umgelegt, 75 Prozent der anfallenden Kosten nach aktuellen Einwohnerzahlen berechnet.