Das Landratsamt Schweinfurt hat im Rahmen des Rückbaus des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld die Baugenehmigung für die so genannte Bereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und Reststoffe (kurz Beha) erteilt. Inhalt der Baugenehmigung des Landratsamtes sei aber lediglich die bauliche „Hülle“ der Beha, heißt es in der Presseinformation. Die strahlenschutzrechtlichen Anforderungen seien bereits im Bescheid des Landesamts für Umwelt (LfU) geregelt. Dieses hat bereits am 9. März die Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in der neu zu errichtenden BeHa erteilt.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Baugenehmigungen erteilt werden müssen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dies sei hier der Fall gewesen. Daher habe man auch das gemeindliche Einvernehmen ersetzen müssen, das die Gemeinde Grafenrheinfeld verweigert hatte.