
Strafvereitelung, Verwahrungsbruch, Betäubungsmitteldelikte, Nötigung, Hausfriedensbruch, versuchte Körperverletzung und Beihilfe dazu, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Persönlichkeitsrechten: Eine größere Sammlung von Gesetzesverstößen listet der Staatsanwalt an diesem Donnerstag vor dem Schweinfurter Schöffengericht auf.
Das Besondere: Die Vorwürfe richten sich nicht gegen einen chronischen Gesetzesbrecher, sondern gegen zwei Polizisten, 30 und 28 Jahre alt, und eine 27-jährige Beamtin der Polizeiinspektion Schweinfurt. Und: All diese Taten sollen "im Amt" begangen worden sein.
Wurde Bewohner des Ankerzentrums bedroht?
Zum einen soll der 30-Jährige Ende November 2019 einem Bewohner des Ankerzentrums Geldersheim (Lkr. Schweinfurt), bei dem Betäubungsmittel gefunden wurden, angedroht haben, er werde ihn töten ("I will kill you"), wenn er ihm künftig nicht mitteile, wer von den Bewohnern seines Wissens mit Rauschgift handle. Außerdem hätten er und sein 28-jähriger Kollege dem Bewohner zugesichert, dass es für ihn keine Probleme gebe, wenn er im Besitz von bis zu zwei Gramm Marihuana angetroffen werde.
Am 10. März 2020 sollen die drei Beamten gegen 22.30 Uhr im Ankerzentrum mithilfe einer Generalkarte ohne Durchsuchungsbeschluss mehrere Zimmer durchsucht haben. Sie hätten ein Tütchen mit Cannabis gefunden, dieses aber nicht beschlagnahmt und eine Anzeige verfasst, sondern ihrem Informanten als Belohnung geschenkt. Der Leiter des Ankerzentrums habe Strafantrag gegen den 30-jährigen Beamten gestellt. Die Generalkarte zu den Zimmern hätten sich die Angeklagten "ohne Wissen und Einverständnis des Leiters" verschafft – wohl vom Sicherheitsdienst.
Vorwurf: Fotos aus polizeilicher Datenbank weitergeleitet
Tags darauf sollen die beiden Polizisten ihrem Informanten zehn Euro gegeben haben, damit er bei einem Bewohner, den sie als Rauschgiftdealer verdächtigten, für fünf Euro Cannabis kauft. Das habe geklappt, der Lockvogel habe fünf Euro zurückgegeben – und das Marihuana behalten dürfen. Die Anklage spricht hier von Strafvereitelung und Verwahrungsbruch im Amt, unerlaubte Abgabe und Anstiftung zum unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln, sowie Nötigung in besonders schwerem Fall und Hausfriedensbruch.
Laut Anklage soll der 28-Jährige ferner Ende Februar vergangenen Jahres bei Geldersheim absichtlich mit dem Streifenwagen eine Wasserpfütze mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren haben, um zwei Personen "vermeintlich fremdländischer Herkunft" nasszuspritzen. Das sei kaum gelungen, aber seine 27-jährige Kollegin habe es laut Anklage mit seinem Handy gefilmt. Per Whatsapp habe er das Video an seine Freundin geschickt mit der Bemerkung "Ich habe mir gerade einen Kindheitstraum erfüllt". Ferner soll der 28-Jährige an einen Freund aus dem dienstlichen Datenbestand zweimal Fotos von Verdächtigen geschickt haben – eine Verletzung von Dienstgeheimnissen.
Die Angeklagten schweigen
Dem 30-jährigen Beamten wird darüber hinaus vorgeworfen, sieben dienstlich aufgenommene Bilder oder Videos von Personen – als Festgenommene oder in Vernehmungen – per Handy an seine Freundin geschickt zu haben. Bei Dunkelhäutigen seien die Fotos zusätzlich mit rassistischen Bemerkungen wie "Nigga" oder " ... stammen vom Affen ab" versehen gewesen.
Was sagen die Angeklagten dazu? Nichts, zunächst. Ihre Verteidiger reklamieren vielmehr ein Verwertungsverbot ihrer Handyvideos und -chats als Beweismittel, weil diese entweder "intim" oder über den Ermittlungsauftrag hinaus erlangt worden seien. Das Gericht weist diese Anträge ab.
Diese "Zufallsfunde" bei der Auswertung der Smartphones durch das LKA und die Disziplinarbehörde, die zu weiteren Ermittlungen führten, seien selbstredend rechtlich verwertbar, meint der Staatsanwalt. Das Polizeipräsidium Unterfranken teilt mit, den beiden angeklagten Polizisten sei sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2020 von der Disziplinarbehörde die weitere Dienstausübung verboten worden. Die Polizistin sei versetzt worden.
Der Prozess wird am 16. Dezember fortgesetzt.
Wie überall gibt es auch hier schwarze Schafe. Gerade weil die Polizei eine Institution ist der man eigentlich vertrauen kann ist so ein Verhalten sehr verwerflich und gehört angeprangert! Ein Beamter hat nicht nur Rechte sondern auch viele Pflichten.
In jedem Beruf wird ein Verhalten betraft welches den Beruf nicht entspricht.
Solche Polizisten ziehen das Ansehen ihres Berufsstandes in den Dreck; als rechtschaffenter Kollege wäre ich hier sehr sauer. Schützt man solche Leute erweist man der Behörde einen Bärendienst.
Warum man jetzt die schreckliche Tat in Bad Neustadt oder irgendwelche Demonstrationen in Zusammenhang mit dem Vorwurf gegenüber diesen drei Polizisten bringt erschließt sich mir in keinster Weise. Setzen Sechs! Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Solche Beamten schützen keinen Rechtsstaat, sie höhlen ihn vielmehr durch ihr Verhalten aus!