2021 wird im Schwanfelder Haushalt keine Kreditaufnahme erforderlich, auch die Pro Kopf-Verschuldung wird bis zum Jahresende erneut sinken –voraussichtlich zum letzten Mal, wie Kämmerin Marliese Hofmann bei der Vorstellung des diesjährigen Haushalts mutmaßte.
Der Grund: Ab 2022 sind umfangreiche Maßnahmen geplant, um den „Sanierungsstau bei den Pflichtaufgaben“ – Stichwort Neubau Kindertagesstätte, Feuerwehrhaus, Bauhof und Ortsdurchfahrt – konsequent abzuarbeiten, erläuterte Bürgermeisterin Lisa Krein in ihrer Rede zum Haushalt. Außerdem geht sie davon aus, dass künftig die Ausgaben im Verwaltungshaushalt für den Unterhalt gemeindeeigener Gebäude und Einrichtungen sowie die Personalkosten steigen, auch die Corona-Pandemie sorgte für unplanmäßige Ausgaben.
Weiterhin rechnen Kämmerin und Bürgermeisterin mit einer Erhöhung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung und auch für die Wasserversorgung, da hier die kontinuierliche Prüfung und Instandhaltung laut Krein nicht in erforderlichem Maße umgesetzt wurde und nun erhöhter Handlungs- und damit Investitionsbedarf besteht.
Die Zinsen sind niedrig und ermöglichen Kreditaufnahmen für die großen Projekte und deren „Begleiterscheinungen“ (Abbruch alte Schule, Interimslösung Kinderkrippe). Die Weichen dafür, so Krein, müssen 2021 gestellt werden, und so sind die Planungskosten bereits im aktuellen Haushalt eingestellt; die großen Investitionskosten dann für die Folgejahre. Aber auch kleinere Maßnahmen wie die Skateanlage und das Insekten-/Vogelhotel – gefördert durch das Regionalbudget – sowie Renovierungsmaßnahmen am Bürgerzentrum, die Ertüchtigung der Spielplätze, Rathausumbau, Investitionszuschüsse, Wohnbauförderung, Tiefbaumaßnahmen, Straßenbeleuchtung, Fahrzeugbeschaffung und Grunderwerb stehen auf dem Investitionsplan 2021.
Pilotprojekt entwickeln
Die zukünftigen Investitionen werden den Haushalt belasten und den Schuldenstand erhöhen, darüber sind sich Bürgermeisterin, Verwaltung und Gemeinderat im Klaren. Dennoch sieht es Krein als gemeindliche Pflichtaufgabe, weiterhin die gute Infrastruktur Schwanfelds zu erhalten, die Innenentwicklung zu forcieren und nicht nur den Bestand zu verwalten. Deshalb hat gerade die Entwicklung von generationsübergreifendem Wohnraum auf den gemeindeeigenen Grundstücken innerhalb des Dorfgebietes einen hohen Stellenwert in den Planungen für die laufende Legislaturperiode. Als Pilotprojekt soll noch in diesem Jahr exemplarisch für das Anwesen in der Hauptstraße 28 ein Investorenmodell entwickelt werden.
Laut der Haushaltsvorstellung von Marliese Hofmann bleibt die Beteiligung an der Einkommenssteuer wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde, 2021 mit knapp 1,2 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt. Die Personalkosten wiederum stellen mit 772 400 Euro noch vor der Kreisumlage (738 100 Euro) die wesentlichste Ausgabe des Verwaltungshaushaltes dar. Grund sind hier die Umwandlung des ehemals ehrenamtlichen Bürgermeisteramtes in einen hauptamtlichen Status, die Personaleinstellungen und die Eingruppierung von Mitarbeitern in höhere Entgeltgruppen.
So sind für den aktuellen Haushalt im Verwaltungshaushalt knapp 4,3 Millionen Euro, im Vermögenshaushalt knapp 3,6 Millionen Euro angesetzt. Der Vermögenshaushalt finanziert sich weitestgehend durch Rücklagenentnahmen; als bedenklich bewertete die Kämmerin den im Verwaltungshaushalt veranschlagten Überschuss von lediglich gut 58 000 Euro. Nach Abzug von planmäßigen Kredittilgungen bleibt eine freie Finanzspanne von 45 100 Euro, die es dann in den Folgejahren durch die geplanten neuen Kreditaufnahmen und deren Tilgungsraten wohl nicht mehr geben wird. Dazu wird zur Finanzierung der Großprojekte eine Rücklagenentnahmen nötig.
Wie Hofmann mahnte, ist also eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung in den kommenden Jahren „zu planen und einzuhalten“. Ihr Rat zum Abschluss ihrer Haushaltsvorstellung: Es müssen Maßnahmen wie Einnahmeerhöhungen und Ausgabesenkungen getroffen werden, um die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts nachhaltig zu steigern.
Abschließend stimmte das Gremium einstimmig und ohne Einwendungen Haushalt-, Stellen- und Finanzplan, sowie der Satzung zu.