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Grafenrheinfeld
Grafenrheinfeld: Petition gegen Kiesabbau abgelehnt
Firma Glöckle bereitet Antrag für wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren bei Grafenrheinfeld vor. Der Bürgermeister appelliert an Grundbesitzer, nicht zu verkaufen.
Mit roten Schildern hatte die Gemeinde Grafenrheinfeld die geplante Sand- und Kiesabbaufläche angrenzend an das bestehende Kieswerk der Firma Glöckle gekennzeichnet. Die Gemeinde hatte den Petitionsausschuss angerufen, um das zu verhindern. Ohne Erfolg.
Foto: Silvia Eidel | Mit roten Schildern hatte die Gemeinde Grafenrheinfeld die geplante Sand- und Kiesabbaufläche angrenzend an das bestehende Kieswerk der Firma Glöckle gekennzeichnet.
Silvia Eidel
 |  aktualisiert: 10.02.2024 11:45 Uhr

Keinen Erfolg hatte die Gemeinde Grafenrheinfeld mit dem Anrufen des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtags, um auf diese Weise einen möglichen Sand- und Kiesabbau zu verhindern. 85 Hektar wollte die Firma Glöckle ursprünglich ausbeuten, das Raumordnungsverfahren hatte 44 Hektar als raumverträglich zugestanden. Einen formalen, wasserrechtlichen Antrag für den Abbau hat die Firma zwar beim Landratsamt Schweinfurt noch nicht gestellt, aber sie bereitet ihn derzeit vor.

Im Juli vergangenen Jahres waren die Berichterstatter des Petitionsausschusses vor Ort gewesen, um sich von Bürgermeister Christian Keller die Ausmaße des Vorhabens zeigen zu lassen. Vertreter der Gemeinde, der Grundbesitzer und Landwirte sowie der beteiligten Behörden hatten dabei die Situation kommentiert.

Genau genommen ging es bei der Petition um eine Beschwerde der Gemeinde über die Beurteilung der Regierung von Unterfranken im Raumordnungsverfahren. Diese hatte in ihrem Fachgutachten eine "Kompromisslösung" mit einem Abbau im Umfang von 44 statt 85 Hektar als raumverträglich gewertet.

Vor Ort hatte sich im vergangenen Sommer der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags ein Bild vom geplanten Sand- und Kiesabbau bei Grafenrheinfeld gemacht.
Foto: Silvia Eidel | Vor Ort hatte sich im vergangenen Sommer der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags ein Bild vom geplanten Sand- und Kiesabbau bei Grafenrheinfeld gemacht.

Der Petitionsausschuss holte daraufhin eine Stellungnahme des Bayerischen Umweltministeriums ein, das die Sachlage überprüfte und keinen Anlass sah, die Beurteilung im Raumordnungsverfahren durch die höhere Landesplanungsbehörde, die Regierung von Unterfranken, zu beanstanden.

Diese war zum Ergebnis gekommen, dass gegenüber dem Ursprungsantrag ein großer Teil der fruchtbarsten landwirtschaftlichen Flächen im verkleinerten Abbaugebiet erhalten bliebe. Der nördliche Teil des geplanten Sand- und Kiesabbaus im Anschluss an das bestehende Glöckle-Kieswerk könne für den Rohstoffabbau genutzt werden. So könne für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum im Raum Schweinfurt die Versorgung mit diesem, in Unterfranken knappen, Rohstoff gesichert werden. Für die Regierung war entscheidend, dass der Großteil des Abbaubereiches wieder verfüllt wird.

Grüne und SPD votierten dagegen 

Für den Petitionsausschuss war es in seiner Sitzung – bereits im November – schwierig, die Formulierung für ein Votum zu fällen, zumal damals noch kein wasserrechtlicher Planfeststellungsantrag gestellt war. Schließlich beschloss der Ausschuss mehrheitlich und gegen die Stimmen von Grüne und SPD, die Eingabe der Gemeinde Grafenrheinfeld für erledigt zu erklären. Gleichzeitig solle aber die Alternative des Altbetonrecyclings im Hinblick auf einen dreißigjährigen Kies- und Sandabbau berücksichtigt werden, hieß es.

"Die Gemeinde steht nach wie vor zu ihrer Position", sagt Bürgermeister Christian Keller auf Nachfrage der Redaktion. Es gehe weiteres wertvolles Ackerland verloren. Die Gemeinde habe in der Vergangenheit von 1000 Hektar bereits 500 für verschiedene Bedürfnisse geopfert. Sie befürchtet zudem eine negative Veränderung des Grundwasserspiegels, vor allem der Fließrichtung der Grundwasserströme. Außerdem sieht sie sich in ihrer zukünftigen Entwicklung gefährdet.

Ende Dezember hatte die Gemeinde die Antwort aus München erhalten. Nach internen Beratungen im Gemeinderat war diese dann im Februar zur öffentlichen Einsicht auf die Homepage gestellt worden.

Von etwaigen Grundstücksverkäufen an die Firma Glöckle weiß Bürgermeister Keller nichts. Er hatte an die Bevölkerung und die Grundbesitzer appelliert, nicht zu verkaufen und bei Bedarf auf die Gemeinde zuzukommen.

Mehrere Gutachten müssen noch eingereicht werden

Auf Nachfrage beim Landratsamt Schweinfurt erklärte Pressesprecherin Melina Bosbach, dass es im Raumordnungsverfahren noch nicht um Detailfragen ging. Diese werden erst in einem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nachgeprüft. Zwar liege noch kein wasserrechtlicher Antrag der Firma Glöckle vor, ein Planungsbüro erarbeite jedoch aktuell entsprechende Unterlagen.

"Momentan stimmt das Planungsbüro der Firma Glöckle mit dem Landratsamt Schweinfurt und dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen den Umfang der einzureichenden Unterlagen ab." Erst mit der Vollständigkeit der Unterlagen könne das Verfahren eröffnet werden. Aktuell seien noch mehrere Gutachten in Sachen Hydrogeologie, Bodenschutz und Artenschutz zu erstellen.

Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens müssen Themen wie Flächenverbrauch, landwirtschaftliche Nutzbarkeit, oder Einschränkungen der Gemeinde vom Landratsamt bewertet, abgewogen und eine Abwägungsentscheidung getroffen werden.

Anders als bei einem baurechtlichen Verfahren, bei dem der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung hat, wenn verschiedene gesetzliche Vorgaben erfüllt sind, gibt es im wasserrechtlichen Verfahren diesen Anspruch nicht, weil hier eine Ermessensentscheidung getroffen wird.

 
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  • capsula@t-online.de
    Das war doch klar, dass Das abgelehnt wurde. Da funktionieren die "Seilschaften".
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