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Schweinfurt
Gleiche Chancen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Gleichstellungsbeauftragte Ute Suckfüll (links) mit ihrer neuen Stellvertreterin Ute Schönbach
Foto: Anja Baumann/Landratsamt Schweinfurt | Gleichstellungsbeauftragte Ute Suckfüll (links) mit ihrer neuen Stellvertreterin Ute Schönbach
Bearbeitet von Horst Breunig
 |  aktualisiert: 10.03.2021 02:14 Uhr

Der Landkreis Schweinfurt hat seit dem 1. Oktober 1987 eine Gleichstellungsstelle im Landratsamt, Jahre bevor es durch das Bayerische Gleichstellungsgesetz vom 24. Mai 1996 für Behörden, wie das Landratsamt mit mehr als 100 Beschäftigten, verpflichtend wurde. Als Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Schweinfurt ist Ute Suckfüll seit dem 1. Dezember 1999 bestellt. Ihre neue Stellvertreterin ist nun Ute Schönbach. Sie ist im Sachgebiet Personal und Zentraler Service als Personalentwicklerin tätig und dort unter anderem für das Gleichstellungskonzept verantwortlich. Das teilte das Landratsamt mit. 

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist insbesondere im Landratsamt dafür da, den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu überwachen und bei der Umsetzung des hausinternen Gleichstellungskonzeptes zu unterstützen. Wesentliche Ziele dieses Gesetzes sind vor allem die Erhöhung der Anteile an Frauen in Bereichen zu erreichen, in denen sie unterrepräsentiert sind; die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern und auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinzuwirken.

Zur Förderung der Gleichstellung gehören Angebote, wie zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, passgenaue Teilzeit, Führungsposition in Teilzeit, Wohnraum- und Telearbeit, betriebliches Gesundheitsmanagement oder individuelle Fortbildungsangebote. Die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wirken zudem im Rahmen der Zuständigkeit des Landkreises auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hin, sie haben somit auch eine Außenwirkung. Hierzu zählen Themen wie Häusliche Gewalt, Gendermedizin, Frauen in Politik und Ehrenamt, Frau und Beruf, Berufswahl, Lohngleichheit, Altersarmut von Frauen oder Teilen der Carearbeit (=Sorgearbeit).

Die andauernde Pandemie, so heißt es in der Mitteilung weiter, könne die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann insbesondere auf dem Arbeitsmarkt gefährden. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung von 2020 habe etwa gezeigt, dass bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in der Coronakrise zunehmen können. In Zeiten geschlossener Kindertagesstätten und Schulen tragen die Mütter in der Regel die Hauptlast der Betreuung, sie reduzieren daher auch tendenziell stärker ihre Arbeitszeit als Männer. Es bestehe zudem die Gefahr, dass sich die bestehende Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weiter vergrößern könnte.

Gleichzeitig zeigt die Studie auch positive Effekte: Die Frauen tragen zwar nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung und Hausarbeit, allerdings nehmen Männer ihnen dabei nun mehr Aufgaben ab. Der Anteil der Männer, der sich an der Kindererziehung beteiligt, ist laut der Erhebung der Hans-Böckler-Stiftung leicht gestiegen. Die Forscherinnen sprechen hierbei von einem „Modernisierungspotential“.

8. März: Internationaler Frauentag

Passend dazu laute das Thema des Internationalen Frauentags am 8. März: "Frauen in Führungspositionen: Eine gleichberechtigte Zukunft in einer COVID-19-Welt erreichen", das die UN Women für 2021 ausgerufen hat.

Seit 1911 gibt es den Internationalen Frauentag, an dem weltweit auf die Gleichstellung der Geschlechter aufmerksam gemacht wird und der Blick auf bestehende Diskriminierungen und Ungleichheiten gerichtet wird.

Auch der Equal Pay Day („Tag der gleichen Bezahlung“), der am 10. März stattfindet, zielt darauf ab und weist auf die bestehende Lohnlücke zwischen Frauen und Männern hin. Bisher betrage diese Lücke 19 Prozent, sie habe sich in den letzten Jahren kaum verändert.

 
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