Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, benötigen eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bisher waren diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie ausschließlich vor Ort im Gesundheitsamt Schweinfurt möglich.
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Schweinfurt dafür ein digitales Verfahren nutzen. Darauf weist das Landratsamt Schweinfurt hin. Die Belehrung dauert rund 30 Minuten und wird in sieben Sprachen angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Teilnahmezertifikates. Der Gang zum Gesundheitsamt Schweinfurt entfällt somit vollständig.
Info unter www.landkreis-schweinfurt.de/hygienebelehrung