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Röthlein
Gestaltungsvorgaben und Orientierungshilfen für den Altort
Daniela Schneider
 |  aktualisiert: 24.04.2023 02:29 Uhr

Die Innenentwicklung einer Gemeinde ist eine diffizile Angelegenheit. Es geht, wie Städteplanerin Evi Mohr zum Auftakt Landrat Florian Töpper in der jüngsten Gemeinderatssitzung zitierte, nicht nur darum, "ob etwas in bestehenden Siedlungsstrukturen passiert, sondern auch wie" Baumaßnahmen umgesetzt werden, um den ortstypischen eigenständigen Charakter zu erhalten.

Ein Flachdachbungalow passt halt nicht wirklich, wie ein Foto verdeutlichte, in eine typisch fränkische Dorfstraße und so stellt sich für eine Gemeinde wie Röthlein, die sich aktuell intensiv mit der großgemeindlichen Innenentwicklung beschäftigt, nun die Frage, wie weit die Kommune in die Ortsbildprägung eingreifen möchte. Eine Entscheidung, die eine gewisse Brisanz birgt, wie sich im Laufe der nachfolgenden Diskussion zeigte, schließlich stehen sich gegebenenfalls gesetzliche Vorgaben und persönliche Gestaltungswünsche gegenüber.

Es gibt zwei Möglichkeiten

Für eine sinnvolle Altortgestaltung gibt es laut Städteplanerin Evi Mohr vom Schweinfurter Architekturbüro Schlicht/Lamprecht/Kern zwei Möglichkeiten. Das eine – der Erlass einer Gestaltungssatzung – ist eine örtliche Bauvorschrift mit rechtsverbindlichen Vorgaben für die äußere Gestaltung von Gebäuden, baulichen Anlagen und Grünräumen in einem festgelegten Geltungsbereich. Das andere – der gestalterische Leitfaden – ist eine Orientierungshilfe mit Empfehlungen ohne rechtsverbindlichen Charakter. Beide Varianten sind laut Mohr auch miteinander kombinierbar.

So ist es durchaus möglich, wie Mohr erläuterte, regional typische, identitätsstiftende Gestaltungsmerkmale wie die Dachform und -neigung, die Position des Gebäudes, Fensterformat und die Notwendigkeit eines Hoftores verbindlich per Gestaltungssatzung festzulegen, Dacheindeckung und Dachaufbauten, zu der auch PV-Anlagen gehören, sowie die Materialität von Fassaden, Fenstern, Türen, Geländern oder Balkonen und die Freiflächengestaltung dagegen als Empfehlung in einem Gestaltungsleitfaden zu regeln.

Im Klartext bedeutet das: Die Dachform ist baugesetzlich vorgeschrieben und muss eingehalten werden, das empfohlene Ziegelrot aus dem Leitfaden dagegen nicht. Werden dann graue Ziegel verbaut, gibt es keine Förderung. Der Gestaltungsleitfaden regelt quasi das "Geldausgeben" für private Grundstückseigentümer im festgelegten Geltungsbereich (Sanierungsgebiet) durch ein kommunales, von der Gemeinde aufgelegtes Förderprogramm. Fördermodalitäten und Förderhöhen werden mit Bindungsfrist – wie Armin Götz nachfragte – von der Gemeinde festgelegt und eine Befreiung von den gesetzlichen Festsetzungen, rät die Planerin, sollte nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden, auch weil sich der Gemeinderat mit seinen vorab getroffenen Entscheidungen sonst "unglaubwürdig" machen würde.

Stadtplanerin Evi Mohr ging es bei ihrer ersten Präsentation um eine Tendenz, darum, in welche Richtung der Gemeinderat gehen möchte. Das abgefragte Stimmungsbild ist eindeutig: Das Gros wünscht sich eine Mischform mit gesetzlichen Gestaltungsvorgaben in einer Satzung und weiter gesteckten Empfehlungen im Gestaltungsleitfaden, auch wenn Harald Fuchsberger so seine Probleme damit hatte, dass die Bauwilligen mit gesetzlichen Satzungsvorgaben in ihrer Gestaltungsfreiheit "gegängelt" werden.

Zeitschema mit verschiedenen Punkten

Vorgaben, die es allerdings, wie Bürgermeister Peter Gehring feststellte, in allen gemeindlichen Bebauungsplänen gibt. Wie Evi Mohr weiter erläuterte, werden auch Bauberatungen durchgeführt, in deren Rahmen man gegebenenfalls, wie Detlev Reusch nachfragte, über Leerstände und Baulücken diskutieren könnte, gerne auch als eigenständiges Thema außerhalb der Gestaltungskonzepte.

Etwa sechs Monate veranschlagte die Stadtplanerin für die bereits beauftragte Erstellung des kombinierten Gestaltungskonzeptes – ein Zeitschema mit verschiedenen Punkten, das optional auch einen Ortsspaziergang mit dem Gemeinderat oder eine Infoveranstaltung für Bürger vorsieht und – wie es sich Andreas Hetterich abschließend wünschte – auch Referenz-Beispiele für moderne, satzungskonforme Gestaltungen im Altort beinhaltet.

 
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