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Röthlein
Gestaltungssatzung und Leidenfaden nehmen weiteren Verfahrensschritt
Daniela Schneider
 |  aktualisiert: 14.10.2024 02:32 Uhr

Im Juni genehmigte der Gemeinderat den Entwurf für Gestaltungssatzung und Leitfaden, der dann an die Träger öffentlicher Belange verschickt wurde. Die eingegangenen Stellungnahmen liegen nun vor, wie Marie-Line Le Leannec (Schlicht Lamprecht Kern Architekten) im Gemeinderat erläuterte.

Die Regierung von Unterfranken plädierte für einen Hinweis im Kommunalen Förderprogramm, dass Abweichungen, auch von Empfehlungen im Leitfaden, keine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung bekommen. Ziel sei es ja, so das Argument, vorhandene städtebauliche Missstände zu beheben, Wohn- und Arbeitsumfeld zu verbessern, das charakteristische Erscheinungsbild der Gemeinde zu erhalten und gleichzeitig den Altort behutsam weiterzuentwickeln.

Daher sollte laut Regierung auch der nachträgliche Anbau von Balkonen, Terrassen und Wintergärten an der straßenzugewandten Fassadenseite nicht im Leitfaden, sondern in der rechtsverbindlichen Satzung verankert werden, da diese Ergänzungen einen wesentlichen Eingriff in das Ortsbild bedeuten. Ebenso sollte der homogene und musterlose Fassadenanstrich Bestandteil der Satzung sein. Das Landratsamt plädierte dann noch für eine klare und unmissverständliche Unterscheidung und Zuordnung der jeweiligen Regelungen in Satzung und Leitfaden.

Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat dann unter Einarbeitung der Anmerkungen den Erlass der vom Büro Schlicht-Lamprecht-Kern erstellten Gestaltungssatzung (11:2) und des Gestaltungsleitfadens (12:1).

Anschließend ging es dann um das Kommunale Förderprogramm im Bereich des räumlichen Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung und des Gestaltungsleitfadens. Für Antragsteller, die sich an die Vorgaben von Satzung und Leitfaden halten, gibt es Förderungen für Gebäude und private Freiflächen, geprüft wird das durch den von der Gemeinde beauftragten Sanierungsberater.

Wichtig, so die Planerin, ist es, dass das Förderprogramm präzise formuliert wird und eine Förderhöhe festgelegt wird. Das Gremium einigte sich schließlich auf 25.000 Euro. 80 Prozent laufen über die Städtebauförderung, 20 Prozent übernimmt die Gemeinde, die für den vollen Betrag in Vorleistung geht, aber im Laufe des Jahres dann die Rückerstattung aus der Städtebauförderung erhält.

Die Verwaltung ist nun beauftragt, die Bekanntmachung von Satzung, Leitfaden und Förderprogramm durchzuführen, sobald der Bewilligungsbescheid für das Kommunale Förderprogramm von der Regierung von Unterfranken vorliegt.

Abschließend monierte Bernd Wehner, dass zwei Lampen am Bürgerpark nicht funktionieren. Florian Kress warb für einen pfleglicheren Umgang mit der Pumpe dort, die übrigens schon kaputt ist. Und Simon Stock wünschte eine Übersicht, welche Grundstücke vom Bauhof gepflegte werden.

 
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