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Lülsfeld
Geschäftsführender Vorstand geht: Jochen Starke verlässt völlig unerwartet die ÜZ Mainfranken
Paukenschlag in Lülsfeld: An der Spitze der Genossenschaft gibt es einen Wechsel. Nach nur drei Jahren verlässt der Geschäftsführer den Energieversorger.
Jochen Starke, Geschäftsführender Vorstand der ÜZ Mainfranken in Lülsfeld, verlässt nach nur knapp drei Jahren die Energieversorger-Genossenschaft.
Foto: Norbert Finster | Jochen Starke, Geschäftsführender Vorstand der ÜZ Mainfranken in Lülsfeld, verlässt nach nur knapp drei Jahren die Energieversorger-Genossenschaft.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:01 Uhr

Der bisherige Geschäftsführende Vorstand der Überlandzentrale (ÜZ) Mainfranken in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt), Dr. Jochen Starke, verlässt überraschend das Unternehmen, nach nur knapp drei Jahren im Amt. Entsprechende Informationen dieser Redaktion bestätigte auf Anfrage der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Burkhard Wächter, aus Gerolzhofen. Der Aufsichtsrat ist bei dem genossenschaftlich organisierten Energieversorger für Einstellungen und Entlassungen zuständig.

Starke lege sein Amt mit sofortiger Wirkung nieder, um beruflich neue Wege zu gehen, sagte Wächter. "Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat." Jochen Starke selbst wird in einer kurzen Pressemitteilung der Überlandzentrale Mainfranken so zitiert: "Die Zeit bei der ÜZ Mainfranken war durch viele Herausforderungen geprägt. Das Unternehmen ist für die Zukunft gut aufgestellt." Und der Aufsichtsrat dankt in der Mitteilung Starke für sein Engagement und "wünscht nur das Beste und weiterhin viel Erfolg".

Zwei Jahrzehnte in ganz unterschiedlichen Bereichen der Energiewirtschaft

Vor seinem Einstieg bei der ÜZ in Lülsfeld Ende 2019 war Starke knapp zwei Jahrzehnte in ganz unterschiedlichen Bereichen der Energiewirtschaft tätig gewesen. So war er unter anderem kaufmännischer Geschäftsführer der Energieversorgung Gera. Von 2009 bis Ende 2017 führte er als Vorstandsvorsitzender den Saarbrückener Energieversorger Energie SaarLorLux AG. Dann war er Senior Advisor und Sonderbeauftragter der Geschäftsführung beim Leipziger Energieberatungsunternehmen Tilia GmbH tätig, bevor er beruflich nach Unterfranken wechselte.

Der überraschende Wechsel an der Unternehmensspitze folgt zeitlich beinahe unmittelbar auf einen weiteren Personalwechsel an führender Stelle. Während der Vertreterversammlung der ÜZ hatte neulich der langjährige Vorstandsvorsitzende Elmar Henke bekanntgegeben, dass er sein Mandat ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen abgibt. Für diesen Schritt führte der frühere Bürgermeister von Sommerach "Zeit- und Altersgründe" an, wie es in einer Pressemitteilung der ÜZ hieß. Henke hatte dem Vorstand seit dem Jahr 2007 angehört und den Vorsitz des Gremiums seit dem Jahr 2012 inne. Als Nachfolger Henkes wurde Gerd Düll aus Brünnau (Lkr. Kitzingen) zum Vorstandsvorsitzenden gewählt.

Die ÜZ Mainfranken mit 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgt mehr als 125.000 Menschen in den Landkreisen Schweinfurt, Haßberge, Kitzingen, Würzburg, Main-Spessart und Bamberg auf einer Fläche von rund 1000 Quadratkilometern. Sie ist damit die größte Energieversorgungsgenossenschaft in ganz Bayern.

 
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  • axvofa
    Ich sehe das anders. Habe in 45 Jahren bei SKF , die tollsten Dinge erlebt.
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  • ralfestenfeld@aol.com
    Die Energiebranche ist voll im Umbruch. Hier nimmt Herr Starke wohl schlicht rechtzeitig Abschied, bevor die von ihm zitierten positiven Entwicklungen in "seiner" Zeit nicht mehr pr-mäßig von ihm und dem Aufsichtsrat formuliert werden können.
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  • mg2006@t-online.de
    wiso müssen die Genossen sowas aus der Zeitung erfahren? Was ist da los?
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Wenn ich Genosse wäre, würde ich mich vielmehr dafür interessieren, weshalb die ÜZ einen geschäftsführenden und zusätzlich einen Vorstandsvorsitzenden benötigt. Kostet alles für mich als Kunde bestimmt viel Geld! Kann man da nichts einsparen? Vermutlich nicht, weil die Gewinnspanne immer größer ausfällt
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  • fireprivate
    Das Genossenschaftsgesetz verlangt mindestens zwei Vorstände:

    § 24 Abs. 2 GenG: Der Vorstand besteht aus zwei Personen und wird von der Generalversammlung gewählt und abberufen. Die Satzung kann eine höhere Personenzahl sowie eine andere Art der Bestellung und Abberufung bestimmen. Bei Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass der Vorstand aus einer Person besteht.
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  • axvofa
    Würde mich mal interessieren, wie hoch die Abfindung des Herrn Starke ist.
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Uninteressant
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Mit den freundlichen Worten "Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat." wird umschrieben, dass man froh ist den GF los zu sein. Warum?
    Wenn er wirklich auf eigenen Wunsch fristlos gegangen ist gibt es keine Abfindung. Im Lebenslauf macht sich das so oder so nicht gut.
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