Mitte Mai 2019: Der Sportschütze aus dem Landkreis Schweinfurt hat sich gerade mit seiner Noch-Freundin gestritten. Er packt seine Neun-Millimeter-Pistole Sig-Sauer P 226 plus Magazin mit 15 Schuss Munition ins Auto, fährt an den Waldrand, lässt sich auf einer Parkbank nieder und testet, ob die Waffe die Patronen sauber repetiert. Schüsse gibt er dabei nicht ab. Er trinkt aber mindestens vier Flaschen Bier und sendet der Noch-Partnerin mehrere WhatsApp-Nachrichten und ein Bild von der Waffe, woraus diese schließt, er könnte sich vielleicht das Leben nehmen.
Sprengstoffgürtel für Baumstumpf
Zweieinhalb Stunden später fährt der Sportschütze zurück, ist zunächst alleine im Anwesen, aber nicht lange . Als er auf der Terrasse eine raucht, stürmt ein größeres Polizeiaufgebot heran, um einen möglichen Suizid zu verhindern. Die Beamten finden die Pistole und Munition, im Keller außerdem eine schmale, rosa lackierte Rohrbombe von 27 Zentimetern Länge mit dem Wort "Killer" drauf, sowie einen "Sprengstoffgürtel" – beides selbst gebastelt.
Nun, neun Monate später, muss sich der 37-Jährige vor dem Amtsgericht Schweinfurt wegen Trunkenheit im Verkehr, unerlaubten Führens einer halbautomatischen Waffe sowie unerlaubten Besitzes und Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen verantworten. In der Anklageschrift des Staatsanwalts wird der "Sprengstoffgürtel" als ein Gürtel beschrieben, an dem kleine, mit Sprengstoff gefüllte Behälter befestigt waren. Weiter heißt es, mit diesem habe der Angeklagte "einen Baum sprengen" wollen. "Einen Baumstumpf", präzisiert dieser vor Gericht.
Aufsicht im Schützenverein
Der Polier (37) war damals Sportschütze, sogar mit Aufsichtsfunktion im Schützenverein. Er durfte bestimmte Waffen besitzen und auch Munition selbst pressen. Was er sicher nicht durfte: die Pistole unverpackt führen und am Waldrand die Repetierfähigkeit der Munition ausprobieren.
Ebenso wenig durfte der Mann einen längeren Rohrnippel vermutlich mit "Blitzknallsatz" füllen – eine Mischung chemischer Substanzen wie sie in Silvesterböllern steckt. Zwei solcher Rohrbomben hätten er und ein Kumpel vor sieben Jahren bei einem Sportschützenwettkampf am Nürburgring gebastelt, so der Angeklagte, und mit einer davon einen Spiegel gesprengt. Menschen habe man mit diesen Rohrbomben nicht verletzten wollen. Die in seinem Keller gelagerte habe er rosa angemalt und "Killer" drauf geschrieben, um sicher zu wissen, "welche ich entsorgen will".Dass er die überhaupt gebaut hat, sei "Blödsinn" gewesen, "einfach nur Dummheit", die er bereue.
Nie wieder Waffenerlaubnis
Das glaubt ihm auch der Staatsanwalt, er betont aber, was alleine die Wörter "Rohrbombe" und "Sprengstoffgürtel" in der Öffentlichkeit auslösen. Beinahe wäre ein SEK angerückt und der Angeklagte in Haft gekommen. Er habe gegen ein ganzes Sammelsurium von Bestimmungen des Waffen- und Sprengstoffgesetzes verstoßen. Nur die Autofahrt mit vier Bier intus von der Parkbank nach Hause reichten nicht für einen Gesetzesverstoß. Die Landgerichtsärztin errechnete mit 0,89 Promille zur Tatzeit einen Wert klar unter der absoluten Fahruntüchtigkeit – "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Der Angeklagte hat den Führerschein seit Mai letzten Jahres schon los.
Das Urteil des Amtsrichters für den Rosa-Rohrbomben-Bastler, bis dato ohne Vorstrafe: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 2000 Euro, zahlbar in Raten. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und vier Monate für angemessen gehalten, der Verteidiger eine Strafe unter einem Jahr. Klar ist außerdem: eine Waffenerlaubnis wird der 37-Jährige nie wieder bekommen. Das machte ihm das Gericht unmissverständlich klar – sein Anwalt ebenfalls.