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Schweinfurt
Gericht: Eine besoffene Randale zu viel
Der 25-Jährige mit sieben Vorstrafen steht unter zweifacher Bewährung. Trotzdem macht der Wirbel in einem Imbiss, in dem er Hausverbot hat - das hat Folgen.
Widerstand gegen Polizisten und unflätigste Beleidigungen: Nach sieben Vorstrafen und zwei offenen Bewährungen gibt's für einen 25-jährigen Angeklagten keine dritte Chance.
Foto: Horst Breunig | Widerstand gegen Polizisten und unflätigste Beleidigungen: Nach sieben Vorstrafen und zwei offenen Bewährungen gibt's für einen 25-jährigen Angeklagten keine dritte Chance.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 18.01.2020 02:11 Uhr

In Schweinfurt wohnt und arbeitet der gelernte Industriemechaniker noch nicht so lange, als er Mitte Mai letzten Jahres in einem Imbiss in der Innenstadt aufkreuzt, in dem er schon Hausverbot hat. Er ist gut betrunken. Von alleine geht er nicht, also wird die Polizei gerufen. Zwei Beamte erteilen ihm einen Platzverweis, er weigert sich zu gehen. Als sie den Mann in Gewahrsam nehmen wollen, leistet er Widerstand. Er wird gefesselt, sperrt und windet sich dabei und beleidigt die Beamten mit ziemlich allen widerwärtigen Ausdrücken, die das Arsenal so hergibt. So jedenfalls schildert ein Polizeizeuge das Verhalten des jungen Mannes in dem Imbiss.

Beleidigungsorgie geht weiter

Im Polizeiauto geht die Beleidigungsorgie weiter. Außerdem versucht der 25-Jährige von der Rückbank gegen den Kopf eines Beamten zu treten, trifft aber nur die Kopfstütze. Als längst klar ist, dass er dafür erneut vor dem Richter landen wird und die Chancen goß sind, dass er dafür wegen seiner beiden offene Bewährungen nun hinter Gittern landet, findet die Polizei bei ihm auch noch zehn Gramm Amphetamin. Unerlaubter Besitz von Rauschgift kommt als zweite Anklage noch dazu. Wegen Trunkenheit erinnere er sich kaum an die Einzelheiten, sagt der Angeklagte.

Am Montag nun kommt die Amtsrichterin nach mehreren Verhandlungstagen zu einem Urteil: zehn Monate Freiheitsstrafe und Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt, weil er einen Hang zum Konsum von Alkohol im Übermaß habe und in diesem Zustand Straftaten begehe. Eine Therapie wäre demnach eine gute Voraussetzung dafür, diesen Teufelskreis zu durchbrechen.

Einschlägige Vorstrafen

Zehn Monate hatte auch die Staatsanwältin beantragt, aber zur Bewährung, obgleich der Angeklagte schon unter doppelter offener Bewährung stand. Sieben Monate Jugendstrafe hatte er 2015 für Betrug, Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen kassiert. Ein Jahr später verurteilte ihn das Amtsgericht Bad Neustadt/Saale wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen,  vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einem Jahr und vier Monaten – noch einmal auf Bewährung. 

Eine allerletzte Bewährungschance will die Anklagevertreterin dem 25-Jährigen wegen seiner Therapiebemühungen gewähren und um seinen guten Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Sie beantragt zusätzlich eine Geldauflage und Unterbringung zur Therapie. Der Verteidiger greift dankbar nach dem Strohhalm und schließt sich dem Antrag an.

Zu viel des Unguten

Doch der Richterin sind die beiden Bewährungsverstöße zu viel des Unguten. Würden zehn Monate zusätzlich zu den offenen Bewährungsstrafen zur Bewährung ausgesetzt, müsste beim geringsten Gesetzesverstoß alles widerrufen werden, was zwei Jahre und neun Monate Haft bedeuten könnten.

Für eine dritte Bewährungschance sieht die Amtsrichterin demnach keinen Raum, die Unterbringung zur Therapie ordnet sie aber an. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

 
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