Recht harmlos hörte sich Punkt 3 der Tagesordnung zur Sitzung des Gemeinderates Stadtlauringen an. Dabei ging es lediglich um eine Tekturänderung eines drei-Wohneinheiten-Hauses am Eichelberg 14. Die den Wohnungen jeweils zugeordneten drei "Hobbyräume" im Kellergeschoss sollten zu "Gästezimmern" umgewandelt werden. Es entwickelte sich am Ende eine fast eineinhalbstündige Diskussion.
Es war nämlich ruchbar geworden, dass diese drei Gästezimmer zu weiteren Wohneinheiten ausgebaut werden könnten, was dann sechs Wohnungen bedeuten würde. Der Bebauungsplan für den Eichelberg sieht aber nur Häuser mit maximal drei Wohneinheiten vor. Eine Erweiterung sei absolut unzulässig und auch nicht verhandelbar, stellte dann auch Bürgermeister Friedel Heckenlauer unmissverständlich klar.
Aufgekommen war der Verdacht des Missbrauchs durch Kleinanzeigen auf einem Internet-Portal, in denen Mini-Wohneinheiten in Stadtlauringen zum Vermieten angeboten wurden. Schnell wurde dies zum Tagesgespräch unter der Nachbarschaft. Zwischenzeitlich sind diese offenkundlich wieder gelöscht worden, möglicherweise auch, weil die ominösen Gästezimmer bereits belegt sein könnten. An der Haustür seien zudem eigene Klingelschilder angebracht und der Parkraum vor dem Anwesen wurde statt der vorgeschriebenen fünf freiwillig mit sechs Parkflächen ausgestattet.
Haas: Nicht an der Nase herumführen lassen
Dies alles kam vielen Gemeinderäten sehr merkwürdig vor. Weil der Sachverhalt klar zu sein schien und Bernd Haas unnötige Diskussionen befürchtete, stellte er vorab einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung mit Wunsch nach sofortiger Abstimmung ohne Diskussion. Der Gemeinderat brauche sich nicht an der Nase herum führen zu lassen, so sein Argument. Dem folgte das Gremium aber nicht und stellte viele Fragen. Thorsten Sauer meinte, dass es gerade einer intensiven Diskussion bedürfe, um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen.
Die Begrifflichkeit "Wohnung" wurde hinterfragt und inwieweit neben Bad und Bett auch noch Vorrichtungen für eine Küche gegeben sein müssen. Harald Zimmermann war der Ansicht, dass man auch in einem Hobbyraum nächtigen könne. Dazu müsse geklärt sein, ab wann ein Gast zum Dauergast oder gar zum Mieter wird. Allen Nachfragen musste der Bürgermeister entgegen setzen, dass diese nicht Gegenstand der Abstimmung seien. Einem Antrag müsse zunächst eine redliche Absicht unterstellt werden und dies beziehe sich in diesem Fall einzig und allein auf den Wunsch zur Umwandlung von Hobby- und Abstellräumen zu Gästezimmern. Dies sei rechtskonform und zulässig.
Wunsch mit 10:4 Stimmen stattgegeben
Ein Verstoß gegen die Grundsätze des Bebauungsplanes – also eine Erweiterung auf sechs Wohneinheiten – sei hingegen unzulässig und würde Folgen haben. Eine Ablehnung durch den Gemeinderat ohne die Tektur betreffende Gründe könnte durch einen rechtskonformen Beschluss des Landratsamtes ersetzt werden, erläuterte der Bürgermeister auf die Nachfrage was passiert, wenn das Gremium dem Gesuch nach Umwandlung ablehnt.
Das Landratsamt sei nach Gesprächen mit der Nachbarschaft und auch der Wohneigentümerin ohnehin über den Vorgang informiert und ein Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde wird sich die Gegebenheiten vor Ort noch ansehen. Dies schien dann am Ende doch eine Mehrheit im Gemeinderat zu beruhigen und mit 10:4 Stimmen wurde dem Wunsch nach Umwandlung in Gästezimmer stattgegeben.