Mit einem prallen Programm startete der Gemeinderat kurz vor den Sommerferien in die zehnte Sitzung. Der Rathaussaal war gut gefüllt, einige hatte sicherlich die Information über die Grundsteuerreform interessiert, die restlichen Zuhörerinnen und Zuhörer vermutlich, wie es nun mit dem ehemaligen Gasthof "Zum Goldenen Kreuz" – besser bekannt als "Rehberger" – weitergeht.
Nach mehreren Bürgerbeteiligungen und einem Info-Abend, den der zuständige Arbeitskreis im vergangenen Oktober initiiert hatte, kristallisierten sich für die Nachnutzung des ehemaligen Gasthofes mehrere Wünsche heraus: Dorfladen und Wirtschaft, aber auch ein Café, ein Bürgertreff, Sozialräume oder gar Wohnungen in einem Neubau auf dem Gelände waren im Gespräch. Deshalb stand jetzt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für mögliche Nachnutzungskonzepte des Bestandsgebäudes, aber auch der Freiflächen im südlichen Grundstücksbereich, zur Abstimmung.
Machbarkeitsstudie in Höhe von 45.000 Euro
Die Kosten für die Erstellung der Studie belaufen sich laut Angebot der Architekten Schlicht-Lamprecht-Kern auf knapp 45.000 Euro. Sie werde laut Bürgermeister Peter Gehring im Rahmen der Städtebauförderung mit 80 Prozent bezuschusst. Die Machbarkeitsstudie stützt sich auf bereits vorhandene Befunde und beteiligt im Erstellungsprozess Akteure aus Verwaltung und Arbeitskreis, aber auch potenzielle Nutzerinnen und Nutzer sowie die Fördergeberinnen und Fördergeber werden eingebunden.
Am Ende steht dann laut Architekturbüro ein "tragfähiges Nutzungskonzept" mit einer Kostenprognose, die unter Einbeziehung vergleichbarer, abgeschlossener Projekte und Denkmalsschutz-Vorgaben eine "belastbare Aussage" bezüglich der Kosten erlaubt. Damit ist die Studie – so Bürgermeister Peter Gehring und Martina Braum als Sprecherin des Arbeitskreises – "etwas ganz anderes" als die Ideensammlungen, die bis dato durchgeführt wurden.
Nach den vorgegebenen Vorstellungen der Akteure ist nämlich nun klar festgelegt, was für den Rehberger möglich ist und was das kosten würde. Und so entschied das Gremium bei einer Gegenstimme, die Machbarkeitsstudie zu beauftragen, vorausgesetzt die Regierung von Unterfranken stimmt dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu und die Machbarkeitsstudie wird bis Ende November fertig.
Diskussionen um Video zur Grundsteuerreform
Für Interesse und Diskussionen sorgte auch das knapp 18-minütige Kurzvideo, das der Bayerischen Gemeindetag als Informationsgrundlage zur Grundsteuerreform, insbesondere für Gemeinderatsmitglieder, ins Netz gestellt hatte. Harald Fuchsberger liegt sein Bescheid schon vor – mit einer drastischen Erhöhung, wie er fand. Bis spätestens Januar 2025 müssen die Kommunen ihre Hebesätze neu festlegen; eine Anpassung ist allerdings nicht verpflichtend, die Hebesatzautonomie sei grundgesetzlich garantiert. Doch nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung soll die Grundsteuerreform "aufkommensneutral" sein. Sprich: Die Höhe der gemeindlichen Einnahmen soll gleich bleiben.
Wie Bürgermeister Peter Gehring erläuterte, werde der Finanzausschuss bei den Haushaltsberatungen im November über den Hebesatz diskutieren. Momentan geht der Bürgermeister davon aus, dass der gemeindliche Hebesatz gleich bleiben werde. Gegebenenfalls werde laut Gehring "nachjustiert", schließlich hängt die Finanzkraft der Gemeinde vom Hebesatz ab. Aktuell liegt der Röthleiner Hebesatz für die Grundsteuern A und B bei 310 Prozent und damit im Landkreisvergleich (340 von Hundert) im "unteren Mittel". Detlev Reusch plädierte dafür, das Info-Video auf die Homepage zu stellen, Interessierte können es sich aber auch auf der Homepage des Bayerischen Gemeindetages anschauen.
Verhandlung von Baugesuchen
Weiter wurden verschiedene Baugesuche behandelt: Die notwendigen Befreiungen für den Bau eines Gartenhauses vor einem Haus und die Erweiterung eines bestehenden Hauses – beide in Heidenfeld – wurden abgelehnt. Ersteres, weil das Gremium den Standort monierte, zweiteres, weil dort das geplante Flachdach einen Präzedenzfall schaffen würde. Die weiteren Baugesuche, eine formlose Bauvoranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses, die Nutzung des Gehwegbereichs für Dämmmaßnahmen – beides in Röthlein – sowie die Erweiterung einer Pergola in Hirschfeld gingen dann aber problemlos durch.
Des Weiteren wurde die Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme aus dem Heidenfelder Baggersee für landwirtschaftliche Zwecke erteilt. Vorausgesetzt, es wird, wie schon bei der damaligen Genehmigung festgelegt, ein Eichpfahl errichtet und außerdem soll die Wasserentnahme mit einer Wasseruhr dokumentiert und die Umsetzung der Auflagen von der Genehmigungsbehörde überprüft und überwacht werden.
Abschließend entschied das Gremium bei einer Gegenstimme, die Bayerischen Asphaltmischwerke vom Anschlusszwang an die öffentliche Kanalisation zu befreien. Der Anschluss hätte mit etwa 630.000 Euro jeglichen Kostenrahmen gesprengt, eine eigene Kläranlage dagegen liegt bei etwa 50.000 Euro.