Mit einer Verspätung startete der Gemeinderat in die aktuelle Sitzung. Der Grund: Zwei Punkte auf der Tagesordnung sollten vor der finalen Entscheidung nichtöffentlich vorbesprochen werden. Es ging dabei um die Freigabe zweier Bebauungspläne für Freiflächenphotovoltaikanlagen.
Den Auftakt machte nach einer Programmumstellung der Bebauungsplan "Solarkraftwerk am Bienenhaus" im Gemeindeteil Heidenfeld. Bereits im Juni wurde hier der Aufstellungsbeschluss gefasst, Ende Juli beschloss dann der Umwelt- und Klimaausschuss verschiedene grundsätzliche Vorgaben zur Bauleitplanung für Freiflächenphotovoltaikanlagen, die die Projektentwickler Climagy zu einer Stellungnahme veranlassten.
Während die festgelegte Mindesthöhe der Modultische von einem Meter und deren punktuelle Verankerungen auf Zustimmung stieß, monierte der Projektentwickler das Verbot von verzinkten Elementen zur Verankerung von Trägerkonstruktionen, mit dem der Umweltausschuss schädliche Bodeneintragungen vermeiden wollte.
Wie der Projektträger ausführte, stelle das korrosionsbeständige Zink die Standfestigkeit der Anlage langfristig sicher und halte in standardisierter Bauweise die gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte ein. Nur in Ausnahmefällen könne es durch die Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers zu einem erhöhten Zinkeintrag kommen – in Röthlein sei das allerdings laut Climagy durch die sandigen Böden und den niedrigen Grundwasserspiegel nicht zu erwarten.
Als Alternative zur Minimierung von Zinkeinträgen nannte der Projektträger in seinem Schreiben die Verankerung mit zinkreduzierten, pulverbeschichteten Trägern. Die Verwendung von Betonfundamenten dagegen schloss Climagy aus, da das umweltschädlicher und weniger wirtschaftlich sei sowie kostentechnisch das gesamte Projekt, wie auch Kai Hümmer dann in der öffentlichen Sitzung nachfragte, infrage stellen würde.
Verzinkte Teile müssen ummantelt werden
Martina Braum plädierte dafür, dem Umweltausschuss die Möglichkeit zu geben, den Beschluss über ein Zinkverbot zu modifizieren, da bei der Entscheidung im Juli keine beratenden Fachleute anwesend gewesen seien. Wie Bürgermeister Peter Gehring erklärte, geht es hier im Beschluss nun aber um die Bauleitplanung und so wurde das komplette Gremium in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Das Ergebnis war letztendlich ein Kompromiss. Weder die rein gesetzlichen Vorgaben noch das Zinkverbot erhielten grünes Licht; mehrheitlich entschied das Ratsgremium: Verzinkte Teile müssen ummantelt werden (13:2), dafür bleibt es beim Mindestabstand von einem Meter vom Modultisch zum Boden.
Anschließend stimmten die Ratsmitglieder den vorgelegten Planentwürfen für die Aufstellung der Bebauungspläne "Solarkraftwerk am Bienenhaus" (14:1) und "Solarkraftwerk Heidenfeld Ost" (13:2) zu. Die Verwaltung ist nun beauftragt, die Bürger und Träger öffentlicher Belange vorzeitig zu beteiligen, auch wenn die artenschutzrechtliche Prüfung für das zweite Vorhaben aktuell noch in Arbeit ist.
Zwei Bauvorhaben lagen vor: Während die Planunterlagen für einen unbeheizten Wintergarten in Heidenfeld im sogenannten Freistellungsverfahren keine Entscheidung erforderten, lehnte das Gremium einstimmig die angefragte Anbringung eines Snackautomaten an einer Häuserfront in der Röthleiner Hauptstraße ab. Der Grund: Der Standort sei ungeeignet, da an der Fassade bereits ein Zigarettenautomat und Schaukästen hängen sowie ein Stromverteilerkasten dort steht und somit der Gehweg doch ziemlich eingeschränkt passierbar wäre. Andreas Hetterich fand die Idee als solche allerdings gar nicht schlecht und regte an, ob so ein Snackautomat nicht vielleicht etwas für Heidenfeld wäre.