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Oberschwarzach
Gemeinderat Oberschwarzach: Photovoltaik wenn möglich auf die gemeindlichen Gebäude
Von den Aussichtspunkten, wie hier von der 14-Nothelferkapelle mit Blick zur Stollburg, sollen Photovoltaik-Anlagen nicht einsehbar sein.
Foto: Gudrun Theuerer | Von den Aussichtspunkten, wie hier von der 14-Nothelferkapelle mit Blick zur Stollburg, sollen Photovoltaik-Anlagen nicht einsehbar sein.
Gudrun Theuerer
 |  aktualisiert: 17.12.2022 02:53 Uhr

Maximal 12,5 Hektar oder 0,5 Prozent der Gesamtfläche wird im Marktbereich Oberschwarzach für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zur Verfügung gestellt. Das beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, nachdem zuvor ein Antrag auf die Bereitstellung von maximal ein Prozent, also 25 Hektar, mit 3:9 Stimmen abgelehnt worden war.

Grundsätzlich soll die Belegung der gemeindlichen Gebäude für die Installation von Photovoltaikanlagen Priorität haben, doch aufgrund der aktuellen Energie- und Klimasituation sollte geklärt werden, ob es nicht doch Freiflächen in der Gemeinde gibt, die etwa in Bezug auf Nahrungsmittelproduktion minderwertig zu bewerten sind, sich aber für Freiflächen-Photovoltaikanlagen eignen würden. Dazu war Maximilian Conrad vom Institut für Energietechnik (IfE) beauftragt worden, eine Berechnung passender Standorte im Marktbereich Oberschwarzach durchzuführen. Zusätzlich zur Obergrenze wurde auch ein Kriterienkatalog festgelegt, der eine transparente Entscheidungsgrundlage für alle Betroffenen schaffen soll.

Festgelegt wurde unter anderem, dass die Anlagen von den gemeindlichen Aussichtspunkten wie zum Beispiel dem Franziskus, dem Stollberg oder der 14-Nothelferkapelle nicht einsehbar sind. Es sollen nur Anlagen gebaut werden, die eine Bürgerbeteiligung vorsehen beziehungsweise eine Bürgerbeteiligung an der regionalen Wertschöpfung darstellen und für die es ein Informations- und Kommunikationskonzept gibt. Eine natur- und artenschutzfördernde bauliche Umsetzung und Bewirtschaftung der Anlage sind ebenso Voraussetzung wie ein Unternehmenssitz in der Kommune. Weiteres Kriterium ist die finanzielle Sicherheit des Antragstellers/Investors, die vorab zu erbringen ist, eine schriftliche Einspeisezusage des Netzbetreibers sowie eine Bestätigung über die Anbindung der Anlage an das Stromnetz per Erdverkabelung. Als Mindestabstand zu Wohnbebauung und gemischt genutzter Gebiete (auch außerhalb des Marktbereiches) wurden 300 Meter festgelegt.

Flächenüberhang verhindert Förderung

Aus der Schulverbandsversammlung berichtete Bürgermeister Manfred Schötz. Dort wurde über den künftigen Raumbedarf der beiden Grundschulhäuser in Gerolzhofen und Oberschwarzach beraten. Aktuell betrachtet die Regierung von Unterfranken die Grundschule mit ihren beiden Standorten als eine Einheit und hat deshalb eine Flächenaufteilung nach den gesetzlichen Vorgaben Stand 2022 vorgenommen. Bei der Aufteilung der Flächen wurde für beide Standorte die gleiche Quadratmeterzahl pro Klasse festgelegt, was zur Folge hat, dass das Schulgebäude in Oberschwarzach für die dort angesiedelten sechs Klassen eigentlich zu groß ist und somit ein sogenannter Flächenüberhang entsteht. Diese Flächen sind dann bei der bevorstehenden Sanierung der Schule in Oberschwarzach nicht förderfähig, wodurch die Marktgemeinde diese Kosten selbst tragen muss.

Dagegen müssten aber nach Meinung des Schulverbandes vorausschauend die Vorgaben des bayerischen Kultusministeriums berücksichtigt werden, wonach bis zum Jahr 2026 jeder Familie im Freistaat eine Ganztagsbetreuung zugesichert werden soll. Das heißt, die dafür mutmaßlich benötigten Flächen müssten schon jetzt bei der Sanierung in Oberschwarzach und beim Neubau in Gerolzhofen angesetzt werden. Weiterhin prognostiziert die Regierung von Unterfranken, dass es an der Grundschule künftig weiterhin eine Klasse mit gebundener Ganztagsbetreuung und sechs Klassen mit offener Ganztagsbetreuung geben werde und geht davon aus, dass circa 48 Prozent aller Grundschulkinder eines der Ganztagsangebote nutzen werden.

Aus Sicht des Schulverbands ist diese Quote allerdings zu niedrig. Es sei absehbar, dass der Bedarf durch die allgemeine wirtschaftliche Lage, durch Zuzug und durch das schlichte Vorhandensein des Angebots weiter steigen werde. Deshalb soll bei der Regierung von Unterfranken eine Erhöhung der Quote auf den Höchstwert beantragt werden. Die dann zur Verfügung stehende Fläche ist gleichermaßen auf die Schulgebäude in Oberschwarzach und Gerolzhofen aufzuteilen. Mit der Vorlage des Protokolls dieser Schulverbandsversammlung bei der Regierung von Unterfranken ist davon auszugehen, dass nun endlich nach Förderzusage mit der Sanierung des Schulgebäudes in Oberschwarzach begonnen werden kann, so der Bürgermeister abschließend.

Infos zum geplanten Nahwärmenetz

Bezüglich des geplanten Nahwärmenetzes stellte Schötz das Angebot des Büros Horizonte-Group AG vor über die Konzepterstellung, Beratung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zur Realisierung das Wärmenetzes. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vergab der Gemeinderat dann den Auftrag für die Punkte A und B des Angebotes. Punkt A beinhaltet die Aufnahme und Zusammenstellen der Konzeption mit den entsprechenden Anforderungen sowie die Analyse und Klärung der Voraussetzungen von Dezember 2022 bis März 2023, Punkt B die Ausschreibung, Marktabfrage und Angebotsauswertung sowie die Durchführung der Ausschreibung im März/April 2023. Die Vergabe über Punkt C, die Begleitung bei der Projektrealisierung und Umsetzung, wurde dagegen vertagt.

Weitere Themen im Gemeinderat

Der künftige Raumbedarf der beiden Grundschulhäuser war Thema der jüngsten Schulverbandsversammlung.
Foto: Gudrun Theuerer | Der künftige Raumbedarf der beiden Grundschulhäuser war Thema der jüngsten Schulverbandsversammlung.

Der Zuwendungsbescheid von der Regierung von Unterfranken zum Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen während der interkommunalen Zusammenarbeit ist inzwischen eingegangen. Der Markt Oberschwarzach erhält eine Zuwendung von rund 1,6 Millionen Euro bei einem Eigenanteil von knapp 177.000 Euro. Die Förderung betrifft zunächst aber nur die umliegenden Ortsteile, nicht den Ortsteil Oberschwarzach.

Die Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021 erfolgte durch Manfred Schötz. Aufgrund der Grundsteuer-Neuberechnung zum Stichtag 1. Januar 2022 muss möglicherweise der Grundsteuerhebesatz ab dem Jahr 2025 angepasst werden.

Da sich die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Main-Steigerwald zum 31. Dezember auflöst, beschloss der Rat einstimmig, der FBG Schweinfurt beizutreten um auch in Zukunft Stammholz vermarkten zu können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Holz nur innerhalb der Europäischen Union vermarktet wird.

Der Dammbau des Bibers am Bach in der Handthaler Straße bei der Brücke auf Höhe des Sportplatzes hat diesen soweit angestaut, dass das Wasser auf die Straße zu laufen droht, berichtete Gemeinderätin Silvia Murk. Das Problem wurde bereits an den Landkreis weitergeleitet, da die Kreisstraße betroffen ist, berichtete Manfred Schötz.

Der Markt Oberschwarzach ist schon seit längerem auf der Suche nach einer Reinigungskraft für das Rathaus, die Aussegnungshalle, den WC-Container am Schloss und zukünftig für das WC-Häuschen am Generationenplatz. Auch die Rückfrage von Schötz nach Vorschlägen aus dem Gremium brachte keinen Erfolg.

Bezüglich der neuen Spielgeräte für den Spielplatz in Wiebelsberg könnte Schötz dagegen positives berichten. Die Geräte wurden inzwischen bestellt.

 
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