Zu Beginn der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Bürgermeister Horst Herbert den neuen Mitarbeiter in der Bauabteilung, Sascha Müller, vor. Hauptpunkt der Sitzung war der Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Kolitzheim und der Solarkraftwerk Herleshof GmbH & Co.KG. Bürgermeister Horst Herbert zollte der stellvertretenden Geschäftsleiterin Annette Bäuerlein hohes Lob für die gründliche Vorbereitung des Vertrages. Zu Gast bei diesem Tagesordnungspunkt waren die Vertreter der Firma Climagy Projektentwicklung GmbH und der Planungsgruppe Strunz. Für die Gemeinde am wichtigsten: Die Kosten und Risiken der Planung trägt das Unternehmen, auch die Kosten für den Rückbau. Der Rückbau wird 35 Jahre nach Inbetriebnahme erfolgen, eine Sicherheit in Höhe von 535.000 Euro für die Kosten des Rückbaus ist vereinbart.
Die Firma hat auch Sorge zu tragen, dass die an die Photovoltaikanlage angrenzenden landwirtschaftlichen Wege im Abstand von drei Metern von höherem Bewuchs freigehalten werden, sodass die Durchfahrt landwirtschaftlicher Fahrzeuge unbehindert erfolgen kann. Auch für die Ausgleichsflächen hat die Firma zu sorgen. Soll der Vertrag auf einen anderen Partner übertragen werden, bedarf dies der Zustimmung der Gemeinde. Nach der Erläuterungen der wichtigen Details des Vertrags durch Annette Bäuerlein stimmte das Gremium dem Vertrag mit drei Gegenstimmen zu.
Zahlreiche Stellungnahmen
Kai Kutzner von der Planungsgruppe Strunz stellte dann die eingegangenen Stellungnahmen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarkraftwerk Herleshof" vor. Die Fläche, in den Gemarkungen von Kolitzheim und Zeilitzheim gelegen, wurde gegenüber der ursprünglichen Planung um zehn Hektar verkleinert. Seitens der Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen ein. Die artenschutzrechtlichen Vorgaben wurden mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. , Durch Betonschwellen wird Sorge dafür getragen, dass vermutete Bodendenkmäler keinen Schaden nehmen.
Die Ackerzahl von 57 liegt unter dem Durchschnitt der Böden in der näheren Umgebung, es wurde geprüft, ob andere Flächen für die Anlage in Frage kämen, was jedoch nicht der Fall ist. Eine höhere Aufständerung, um die Flächen unter der Photovoltaikanlage auch landwirtschaftlich nutzen zu können, wäre weniger wirtschaftlich, und das Landschaftsbild würde dadurch in unvertretbarer Weise beeinträchtigt.
Da die vorgesehene Fläche ökologisch weniger wertvoll ist, kann auch die Ausgleichsfläche in verringerter Weise berechnet werden. Die Randeingrünung ist erforderlich, um den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren. Sie reduziert auch die nachzuweisende Ausgleichsfläche, darüber hinaus sorgt sie auch für Erosionsschutz – möglicherweise auch nach dem Abbau der Anlage. Das Umspannwerk muss nordöstlich der Kläranlage gebaut werden, um den Schutz des Ortolans sicherzustellen. Die Alternative "Windkraftwerk" wurde auch geprüft, jedoch sind Stärke und Häufigkeit von Wind unterdurchschnittlich.
Der Änderung zugestimmt
Mit sechs Gegenstimmen bestätigte der Gemeinderat, dass die 22. Änderung des Flächennutzungsplans den Vorstellungen des Gemeinderats entspricht, mit dem gleichen Ergebnis stimmte das Gremium über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Solarkraftwerk Herleshof" ab. Erst wenn der Flächennutzungsplan vom Landratsamt genehmigt ist, kann der Satzungsbeschluss umgesetzt werden, informierte der Bürgermeister. Renate Moller informierte, dass Mittelkürzungen für die ländliche Entwicklung zu befürchten sind. Johanna Wieland fragte nach, ob es angesichts der hohen Temperaturen Wasserspender in den Grundschulen gebe. Bürgermeister Horst Herbert wies auf die hygienischen Probleme hin, die solche Spender mit sich brächten.