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Euerbach
Gemeinderat Euerbach: Beschluss zum Bebauungsplan wird wiederholt
Angrenzend an die Siedlung am Altfeldweg will die Gemeinde Euerbach das Baugebiet Am Steigholz im sogenannten beschleunigten Verfahren erschließen.
Foto: Silvia Eidel | Angrenzend an die Siedlung am Altfeldweg will die Gemeinde Euerbach das Baugebiet Am Steigholz im sogenannten beschleunigten Verfahren erschließen.
Silvia Eidel
 |  aktualisiert: 16.01.2022 02:21 Uhr

Rechtssicherheit wollte der Gemeinderat Euerbach für die Bebauungspläne des Baugebiets in Euerbach Am Steigholz und einer möglichen Gebietserweiterung des Beetäcker in Obbach erlangen. Denn beide Pläne waren noch nach dem alten Paragraphen 13b des Baugesetzbuches – für ein beschleunigtes Verfahren – gefasst worden. Ein sogenannter Überleitungsbeschluss war nötig.Der Bayerische Gemeindetag hatte dies den Kommunen empfohlen. Denn 13b war zwischenzeitlich ausgelaufen, aber im vergangenen Jahr über das Baulandmobilisierungsgesetz wieder eingeführt worden.

Grundsätzlich ermöglicht es dieser Paragraph, Baugebiete im Außenbereich zuzulassen, wenn sie eine Grundfläche von maximal 10 000 Quadratmetern haben, wenn sie Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile haben und wenn sie ausschließlich der Wohnnutzung dienen. Dabei unterliegen diese Baugebiete nicht der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung und eines Umweltberichtes. Vor allem ist für sie kein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft nötig, es müssen keine zusätzlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Satzungsbeschluss war wegen des aufwendigen Verfahrens zeitlich nicht möglich

Nach dem "alten" Paragraphen 13b musste die Aufstellung eines Bebauungsplans bis Ende 2019 eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis Ende 2021 gefasst sein. Ersteres hatte die Gemeinde Euerbach getan, ein Satzungsbeschluss war wegen des immer noch aufwendigen Verfahrens zeitlich aber nicht möglich, erläuterte Bürgermeisterin Simone Seufert in der Gemeinderatssitzung. Derzeit läuft für den Bebauungsplan Am Steigholz die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wurde das beschleunigte Verfahren wieder eingeführt. Jetzt muss das Bauleitverfahren bis Ende 2022 eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis Ende 2024 gefasst sein. Weil es nun unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Umgang und zur Überleitung bereits begonnener Verfahren nach 13b "alt" und 13b "neu" gibt, hatte der Bayerische Gemeindetag empfohlen, einen Überleitungsbeschluss auf das neue Verfahren zu fassen.

Bei der Ein-Hektar-Grenze wird nur die Grundfläche der Häuser eingerechnet

Das tat der Gemeinderat Euerbach auch einstimmig. Allerdings warf Jochen Kraft die Frage ein, warum es die Gemeinde nicht geschafft habe, innerhalb der Frist – bis Ende 2021 – den Satzungsbeschluss zu fassen. Schließlich sollte doch so schnell wie möglich gebaut werden können. Seiner Auffassung nach hätte nach dem Gesetz etwa eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit unterbleiben können.

Man befinde sich in der Zeitschiene des Verfahrens, wie sie das beauftragte Planungsbüro Kirchner vorgegeben habe, entgegnete die Bürgermeisterin. "Wir müssen immer noch zweimal auslegen", sagte sie. Sie werde sich aber noch einmal erkundigen, ob es schnellere Möglichkeiten gebe.

Nachgefragt wurde von Kraft auch die Größe des Euerbacher Baugebiets, zumal nach seinem Verständnis nur maximal ein Hektar – 10 000 Quadratmeter – bebaut werden dürfte. Die Fläche am Steigholz ist 2,2 Hektar groß, erklärte Seufert. Allerdings werde bei der Ein-Hektar-Grenze nur die Grundfläche der Häuser eingerechnet. Öffentliche Erschließungsflächen, etwa für Straßen, fielen nicht unter die Größenbeschränkung.

Christbaumsammlung der Feuerwehr in Euerbach am Samstag, 15. Januar

Für das Sömmersdorfer Baugebiet Am Weihergraben hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans in 2021 beschlossen, also bereits unter dem Baulandmobilisierungsgesetz, erläuterte Seufert. Deshalb sei dort kein Überleitungsbeschluss nötig. Für ein geplantes Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Sömmersdorf am Unteren Weiher erteilte der Gemeinderat weitere Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung und der Fenster.

Die Bürgermeisterin informierte zudem über die in Betrieb genommenen neuen Bushaltestellen, über die Christbaumsammlung der Feuerwehr in Euerbach am Samstag, 15. Januar, sowie über die altersbedingte Betriebsschließung der Bäckerei Renninger und sprach der Familie ihren Dank für ihre jahrzehntelange Arbeit aus.

 
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