Es war eine relativ kurze öffentliche Gemeinderatsitzung in Frankenwinheim. Die vorgesehenen Anträge waren gut vorbereitet und erforderten kaum Nachfragen aus dem Gremium, sodass die Sitzung schon nach 20 Minuten beendet war.
Der Antrag der Kirchengemeinde Brünnstadt auf einen Zuschuss zu den Stromkosten in der Kirche Brünnstadt in Höhe von 606 Euro wurde einstimmig stattgegeben. Die Gemeinde übernimmt nach bisheriger Regelung immer 50 Prozent dieser Kosten, aber da das Limit des Zuschusses bei 300 Euro liegt, lag alles im Rahmen des Geforderten.
Ein Kleinstunternehmen der Grundversorgung in der Gemarkung Frankenwinheim beabsichtigt die Modernisierung seiner Maschinen und hofft dabei auf Förderungsmaßnahmen. Hierzu muss die Gemeinde erst einen Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) auf Erweiterung des Fördergebietes der Dorferneuerung zum Zwecke der Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung stellen. Da die Antragsstellung unter der Voraussetzung erfolgt, dass die Gemeinde Frankenwinheim keine Kosten für dieses Verfahren zu tragen hat, gab es keine Einwände.
50 Euro Erfrischungsgeld
Wegen des Ausbaus der Kreisstraße SW 37 zwischen Brünnstadt und Gerolzhofen 2021 haben sich die Grenzen der Verkehrsflächen verschoben. Die Gemeindegrenze verläuft nun innerhalb der Straßenfläche. Da das nicht sein sollte, schlägt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt eine Änderung der Gemeindegrenze (Gemarkungsgrenze) zwischen Brünnstadt und der Stadt Gerolzhofen vor. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat und nach Einsicht in den Planungsvorschlag zur neuen Festlegung stimmte das Gremium zu, was nun zu einer Flächenminderung von etwa 678 Quadratmetern für die Gemeinde Frankenwinheim führen wird.
Keine Diskussion gab es bei dem Antrag, das sogenannte Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Urnenwahl- und Bezirkswahlvorstände in Frankenwinheim auf 50 Euro je Mitglied festzulegen. Dieser Betrag wird dann im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung vom Freistaat Bayern übernommen.
Problemlose Neuverpachtung
Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung gab der Bürgermeister bekannt, dass die Gemeinde am Bau des für 2024 geplanten Fußweges aus dem Baugebiet "Am Schlossgarten" in Richtung Flurweg, der zum kleinen Anglersee führt, festhält, trotz einiger Gegenstimmen im Gemeinderat. Den beiden Anliegern werde die Möglichkeit gegeben, einen Antrag auf einen Sichtschutzzaun zu stellen. Auch die Neuverpachtung der gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen im August sei problemlos verlaufen.
Bürgermeister Fröhlich wies zum Schluss noch auf die Einladung des Bauerverbandes zur Segnungsfeier des Weinbergkreuzes am Samstag, 23. September, nach dem Vorabendgottesdienst hin.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass es Einigung mit den Eigentümern der anliegenden Flurstücke des geplanten Fußweges aus dem Baugebiet "Am Schlossgarten" gegeben habe. Das ist nicht korrekt. Es besteht keine Einigung mit den unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen, die zuvor auch zwei Protestschreiben geschrieben hatten. Wir haben die entsprechende Passage im Text geändert und zusätzlich die Information mit dem Hinweis auf die Möglichkeit eines Sichtschutzzaunes eingefügt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.