Für Ruhe und Stillstand in Sachen Windenergieausbau hatte auch in Waigolshausen die bayerische 10H-Regelung gesorgt. Bei dieser wird es aber im kommenden Jahr eine Reihe von Änderungen geben, um die erneuerbaren Energien voran zu bringen, berichtete Bürgermeister Christian Zeißner bei der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Für Waigolshausen von Bedeutung ist, dass Bayern bis Juni 2023 die im Regionalplan der Region Main Rhön seit 2014 verbindlich ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Windkraftnutzung aus der 10H-Regelung nehmen muss. Thema war das bei einer interkommunalen Klausur mit der Nachbargemeinde Bergrheinfeld, bei der die Windkümmerer der Firma endura kommuna über die aktuellen Entwicklungen informierten, berichtete Zeißner.
Auf dem Gemeindegebiet von Waigolshausen und Bergrheinfeld liegt nämlich das Vorranggebiet WK 13 "Östlich Waigolshausen", wo bislang noch keine Windkraftanlagen errichtet wurden. Doch das könnte sich nach Wegfall der 10H-Regelung schnell ändern. Technisch möglich wäre dann nach Einschätzung der Windkümmerer die Errichtung von bis zu sechs großen Anlagen, sagte Zeißner. Denn eingehalten werden müssten laut Windkümmerer dann keine Mindestabstände mehr, sondern nur noch Immissionsgrenzwerte.
Die Bevölkerung beteiligen
Um als Gemeinde aktiv mitgestalten zu können, sei deshalb ein Zugriff auf die Flächen nötig. Eine andere Steuerungsmöglichkeit gebe es nicht. So sollte ein Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung von 1000 bis 1100 Metern erreicht und dazu die Zahl der Anlagen auf drei begrenzt werden, sagte Zeißner. Mitgenommen werden müsse die Bevölkerung, weil es sonst nur Ärger gäbe.
Ziel der Gemeinde sei es, gemeinsam mit Bergrheinfeld und den Windkümmerern eine Flächensicherung über ein Poolingverfahren zu erreichen. In einem Anschreiben habe die Gemeinde bereits alle Eigentümer, die Flächen im WK 13 haben, gebeten, noch keine Pachtverträge mit Projektentwicklern zu unterschreiben.
Vorteil für die Eigentümer der recht kleinen Grundstücke wäre, dass alle finanziell über ein Pachtverteilungsmodell profitieren und nicht nur die, auf deren Grundstücken die Anlagen letztlich stehen. Denn die genauen Standorte würden sich erst im Zuge der Genehmigungsverfahren ergeben. In der nächsten Gemeinderatssitzung stünde ein Grundsatzbeschluss zum Flächenpooling und die Beauftragung der Windkümmerer zur Entscheidung an, sagte Zeißner.
Teilweise auf Waigolshäuser Gemeindegebiet liegen außerdem die Vorranggebiete WK 14 "Reiterhügel" und das WK 15 "Schwanfelder Höhe". Bei letzterem stehen zahlreiche Windräder auf Schwanfelder und Eßlebener Gemarkung. Im WK 14 stehen zwei Anlagen, die bisher einzigen auf Waigolshäuser Gemarkung. Auch bei diesen Vorranggebieten besteht laut Zeißner grundsätzlich die Möglichkeit, dass weitere Windkraftanlagen gebaut werden könnten. Weshalb die Gemeinde auch hier eine Flächensicherung wie beim WK 13 versuchen sollte. Dazu würden Angebote von Dienstleistern eingeholt.
Beitritt der Gemeinde zum Landschaftspflegeverband
Im April hatte der Gemeinderat einstimmig den Beitritt der Gemeinde zu einem noch zu gründenden Landschaftspflegeverband im Landkreis Schweinfurt in Aussicht gestellt. Laut der damaligen Vorstellung schließen sich im Landschaftspflegeverband Kommunen, Forst- und Landwirtschaft und Naturschutzverbände als gemeinnütziger Verein zusammen. Finanziert werden soll die Arbeit hauptsächlich aus Fördermitteln sowie aus Mitgliedsbeiträgen. Die Zustimmung zum Beitritt stellte der Gemeinderat unter den Vorbehalt, dass der jährliche Mitgliedsbeitrag nicht mehr als 55 Cent pro Einwohner betragen wird.
Bekannt gab Zeißner den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss, das Büro für Naturschutz-, Gewässer- und Fischereifragen BNGF aus Pähl mit der Erstellung eines gewässerökologischen Gutachtens zu beauftragen. Notwendig wird dieses für die Verlängerung der Einleitungserlaubnis der Kläranlage Theilheim in den Grundgraben.
Ergeben hat die Brennholzabfrage bei der Bevölkerung laut Bürgermeister eine Nachfrage von 400 Ster. Dem stehe derzeit ein geplanter Einschlag von 150 Ster im Winter gegenüber. Zum einen soll deshalb über eine Deckelung der Einzelabgabemenge nachgedacht werden, zum anderen eine Ausweitung der Einschlagmenge eventuell durch Vorziehen von Pflegemaßnahmen geprüft werden.
Die 10-H-Regel wird in Bayern nicht abgeschafft und steht auch nicht zur Disposition. Tatsächlich werden Vorrang und Vorbehaltsgebiete neu bewertet, v. a. wenn sie bis in wenig anders nutzbare Flächen wie Industriegebiete, Autobahnen oder ehemalige Truppenübungsplätze hinein reichen.
Gerade die unterfränkischen Gemeinde müssen deswegen nicht in vorauseilendem Gehorsam und im Schreck des Ukrainekrieges vorpreschen und noch mehr Flächen für Projektanten an bieten. Die Zugesagte Öffnung weiterer potenzieller Flächen soll zunächst einmal im Süddeutschen Raum vonstatten gehen, wo bislang alle paar hundert Meter ein Aussiederhof Windräder verhindert hat.
Und man muss immer bedenken, dass Windkraftkümmerer vom bayerischen Staat angestellt sind, mit dem Ziel etwas mehr "Freiwilligkeit" herzustellen....