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Schweinfurt
Geldautomat-Sprengung: Täter muss fünf Jahre hinter Gitter
Als Maskierte einen Bankautomaten in Grafenrheinfeld sprengen wollen, werden sie gestört, es beginnt eine Verfolgungsjagd. Nun wurde ein Täter in Schweinfurt verurteilt.
Im Prozess gegen einen Mann, der an einer versuchten Geldautomaten-Sprengung in Grafenrheinfeld beteiligt gewesen sein soll, wurde nun das Urteil gesprochen.
Foto: Horst Breunig | Im Prozess gegen einen Mann, der an einer versuchten Geldautomaten-Sprengung in Grafenrheinfeld beteiligt gewesen sein soll, wurde nun das Urteil gesprochen.
Nicolas Bettinger, Volontär, Mediengruppe Main-Post
Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 09.02.2024 18:37 Uhr

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Geldautomaten-Sprenger wurde nach zwei Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Der heute 24-Jährige hatte im Februar 2019 mit zwei Komplitzen versucht, einen Bankautomaten in Grafenrheinfeld aufzusprengen, 140 000 Euro zu erbeuten und zu fliehen. Doch der Versuch scheiterte und anders als die zwei mutmaßlichen Mittäter, wurde der junge Mann gefasst und nun vor der Großen Strafkammer in Schweinfurt zu einer Haftstrafe verurteilt. Was war passiert?

Am 23. Februar 2019, kurz nach 3 Uhr morgens betrat der Mann mit seinen Komplizen eine Bankfiliale in Grafenrheinfeld, beschädigte den Geldautomaten mit einem Brecheisen und befüllte diesen über einen Schacht mit Gas und Sauerstoff. Das Ziel: Den Automaten aufsprengen und den Inhalt, knapp 140 000 Euro, erbeuten. Doch der Versuch scheiterte als Zeugen auf die mit Sturmhauben maskierten Männer aufmerksam wurden und Alarm ausgelösten. Die Täter brachen ab und flohen mit einem Pkw. Dann folgte eine spektakuläre Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei dem ein Streifenwagen das Tatfahrzeug erst auf der Autobahn rammen musste, um dieses letztendlich zu stoppen.

Zweifel an Unwissenheit des Täters

Mutmaßlich zwei der Verdächtigen konnten daraufhin erfolgreich zu Fuß über die Leitplanken fliehen, ein Dritter, der 24-jährige Angeklagte, wurde von den Polizeibeamten zu Boden gerungen und festgenommen. Seit vergangener Woche stand er vor der Großen Strafkammer in Schweinfurt wegen Versuchs des schweren Bandendiebstahls sowie Versuch der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Teil einer kriminellen Organisation aus den Niederlanden zu sein, deren Zweck schwere Straftaten gegen fremdes Vermögen sei. Man habe gezielt Geldautomaten aus dem Ausland ausgespäht, da diese noch nicht über vergleichbare Sicherungssysteme verfügen.

Der Angeklagte gab bereits zu Prozessbeginn zu, am Tatgeschehen im Februar 2019 in Grafenrheinfeld beteiligt gewesen zu sein. Jedoch bestritt der 24-Jährige, der bereits wegen eines ähnlichen Falles am Landgericht Köln verurteilt wurde, Teil der kriminellen Struktur zu sein. "Ich wollte damit nichts zu tun haben, aber ich wurde unter Druck gesetzt", sagte der Angeklagte in gut verständlichem Deutsch. Um seine hohen Geldschulden bei einem der Mittäter zu begleichen, habe er sich auf "den Auftrag" eingelassen. Jedoch hätte er auf der Autofahrt nach Deutschland noch nicht einmal gewusst, worin genau seine Aufgabe in Grafenrheinfeld bestehen sollte.

Daran äußerten sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft Zweifel. "Was haben Sie denn erwartet, als Sie im Auto Sturmmasken und Gasflaschen gesehen haben?", fragte die Richterin misstrauisch. Der Angeklagte betonte, seit dem Vortag unter Einfluss von Lachgas gestanden zu haben. Dies sei "die neue Partydroge in den Niederlanden" und er habe deshalb nicht klar denken können. Laut Anklageschrift wurden im Blut des Mannes ebenso Spuren von Cannabinoiden gefunden.

Staatsanwaltschaft fordert sechseinhalb, Verteidigung vier Jahre

Mehrere Zeugenaussagen und diverse Aktenvermerke belasteten den Angeklagten. Dieser machte deutlich, er habe "große Angst" vor dem Anführer gehabt, der ihn und seine Familie aufgrund der Geldschulden bedroht haben sollte. Deshalb habe er keine wirkliche Wahl gehabt.

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft nun eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Dagegen plädierte die Verteidigung des 24-Jährigen für maximal vier Jahre. Das Gericht verurteilte den Niederländer anschließend für fünf Jahre Haftstrafe.

 
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