Geflügel darf unter entsprechenden Voraussetzungen im Landkreis Schweinfurt wieder ausgestellt und auf Märkten angeboten werden.
Während der Eintrag von HPAI in Geflügelbestände durch Kontakt mit Wildvögeln als hoch angesehen wird, wird in Hinblick auf die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe von einem erhöhten Risiko ausgegangen. Das teilte das Landratsamt mit. Das Eintragsrisiko durch Geflügelausstellungen wird hingegen nur noch als moderat eingestuft. Das Landratsamt hat die Durchführung derartiger Veranstaltungen daher wieder zugelassen.
Geflügelausstellungen, -schauen und –märkte sind aber weiterhin anzeigepflichtig: mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin sollte das Veterinäramt (Telefon 09721/55310, E-Mail: vetamt@lrasw.de kontaktiert werden.
In den übrigen Punkten (u.a. erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen, Fütterungsverbot für Wildvögel) bleibt die Allgemeinverfügung vom November 2022 unverändert bestehen.