Der Kolitzheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Stellplatzsatzung erlassen: Pro Wohneinheit sind nun zwei Parkplätze nachzuweisen.
Michael Ortner hatte im März das Problem angesprochen, dass vor allem im Bereich von Mehrfamilienhäusern und größeren Wohneinheiten zu beobachten sei, dass auf den Straßen geparkt werde: Größere Fahrzeuge wie die Müllabfuhr oder im Notfall die Feuerwehr könnten dort oft nicht durchfahren.
Man war sich einig, dass dieses Problem, wenn man den Gesamtort betrachtet, nur an wenigen Stellen festzustellen sei. Es sei jedoch anzunehmen, dass die Zahl der Mehrfamilienhäuser mittelfristig zunehme.
Bürgermeister Horst Herbert erläuterte, dass er sich die jetzt vorgeschlagene Satzung nur auf die Stellplätze für Wohngebäude beschränke. In der Satzung sei festgehalten, dass der Stauraum vor den Garagen nicht als Stellplatz gelte. Je Wohneinheit, also auch für Dachgeschosswohnungen, seien zwei Stellplätze vorgeschrieben. Regelungen, die im Bebauungsplan vorgesehen sind, haben Vorrang vor den Regelungen in dieser Satzung.
Nachweis gegen Geld ablösen
Grundsätzlich ist es möglich, den Nachweis von Stellplätzen gegen eine Geldsumme abzulösen. Die Entscheidung darüber liege bei der Gemeinde. Bei mehr als zwei zusammen hängenden Stellplätzen ist für nur eine gemeinsame Zu- und Abfahrt zu sorgen.
Ulrike Bach machte auf die Situation in Altorten aufmerksam: Aufgrund der vorhandenen Bebauung sei es oft nicht möglich, die entsprechende Zahl von Stellplätzen zu schaffen, gerade wenn mehr Wohnraum neu geschaffen werden solle. Bürgermeister Herbert verwies hierzu auf den Bestandsschutz.
Auf Anregung von Frank Flederer wurde aus der Mustersatzung als Paragraph 3 b eingefügt: "Dies gilt nicht, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ablösung erheblich erschwert oder verhindert würde."
"Den Kosten für einen Stellplatz entsprechend"
Dem Vorschlag von Ulrike Bach, konkrete Summen für Ablösungsbeiträge in die Satzung einzufügen hielt der Bürgermeister entgegen, dass man dann bei jeder Änderung dieser Beiträge die Satzung ändern müsse. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Höhe der Ablösung den Kosten für einen Stellplatz entsprechen müsse.
Mit Verweis auf die Tatsache, dass für gewerbliche Nutzung andere Regelungen für den Stellplatznachweis gelten als für die Regelung für Wohneinheiten, wurde die Diskussion beendet. Der vorgelegte Satzungsentwurf mit den eingefügten Änderungen erhielt die Zustimmung aller Gemeinderäte.