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Kreis Schweinfurt
Für einen lebendigen Ortskern: Förderprogramme für Kleinstunternehmen im Landkreis Schweinfurt
Der Verkaufsraum der Bäckerei MainBäcker Heinrich in Wipfeld.
Foto: Jasmin Heinrich | Der Verkaufsraum der Bäckerei MainBäcker Heinrich in Wipfeld.
Bearbeitet von Horst Breunig
 |  aktualisiert: 09.02.2024 00:48 Uhr

Die Dorferneuerung fördert Kleinstunternehmen des wiederkehrenden Bedarfs wie Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien oder Handwerksbetriebe, wenn sie zur Grundversorgung der örtlichen Bevölkerung beitragen und mit einer Investition diese aufrechterhalten oder verbessern möchten. Darauf weist das Landratsamt in einer Pressemitteilung hin.

Das Ehepaar Schmitt in der Metzgerei und Gastwirtschaft „Zum Alten See“ in Sulzheim-Mönchstockheim.
Foto: Fritz Schmitt | Das Ehepaar Schmitt in der Metzgerei und Gastwirtschaft „Zum Alten See“ in Sulzheim-Mönchstockheim.

Die Metzgerei und Gastwirtschaft „Zum Alten See“ in Sulzheim-Mönchstockheim hat 2019 diese Möglichkeit der Unterstützung ergriffen, den Gastraum der Wirtschaft erneuert und im Ladengeschäft eine Klimaanlage installiert. Auch die Familie Martin in Mainberg hat von der Förderung profitiert, als sie ein Hotel mit Weinstube und Café eröffneten, das aus einem ehemaligen Bauernhof entstanden ist. 

Familie Martin vor Ort in Ihrem Hotel in Mainberg
Foto: Volker Martin | Familie Martin vor Ort in Ihrem Hotel in Mainberg

Im Frühjahr hat auch die Bäckerei Heinrich aus Wipfeld für ihre Bäckerei das Förderprogramm des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken in Anspruch genommen. Durch einen Anbau an den bestehenden Betrieb konnte zusätzliche Produktions- und Lagerfläche gewonnen und so die Bäckerei zukunftsfähig aufgestellt werden.

Wer kommt für die Förderung in Frage?

Für die Förderung kommen sogenannte Kleinstunternehmen in Frage, also kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeiter/-innen, die einen Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro erzielen. Die Förderung können sowohl bestehende als auch neue Unternehmen beantragen.

Bei den Kleinstunternehmen unterscheidet das Förderprogramm zwischen Kleinstunternehmer des regelmäßigen Bedarfs (Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen oder Pflegedienstleistungen) und Kleinstunternehmer des unregelmäßigen Bedarfs (Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen (z. B. Floristik, Physiotherapie) und Einzelhandel.

Folgende Gemeinden oder Ortsteile befinden sich in der umfassenden Dorferneuerung: Birnfeld, Craheim, Hausen, Hergolshausen, Mailes, Michelau, Obbach, Oberlauringen, Schwanfeld, Seestern, Sömmersdorf, Sulzdorf, Sulzheim, Wettringen, Wetzhausen. Hier können Kleinstunternehmen im Fördergebiet (in der Regel der Altortbereich) gefördert werden.

Folgende Gemeinden bzw. Ortsteile befinden sich in der einfachen Dorferneuerung: Abersfeld, Breitbach, Eßleben, Forst, Frankenwinheim, Handthal, Kützberg, Löffelsterz, Lülsfeld, Mainberg, Poppenhausen, Schallfeld, Stadtlauringen, Vasbühl, Wiebelsberg, Wipfeld. Hier können Kleinstunternehmen des täglichen Bedarfs (Bäckerei, Metzgerei, Lebensmittel, Gastronomie, Pflege, Mobilität), die im Altort liegen, gefördert werden.

Für Gemeinden bzw. Ortsteile, die sich nicht in der Dorferneuerung befinden, gilt: In Dörfern unter 2000 Einwohner/-innen kann für Unternehmen des täglichen Bedarfs im Altort nach Einzelfallprüfung auf Antrag der Gemeinde eine einfache Dorferneuerung zur Förderung von Kleinstunternehmen angeordnet werden.

Infos gibt das Team der Wirtschaftsförderung am Landratsamt (Tel.: 09721-55380 oder E-Mail an wirtschaft@lrasw.de).

 
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