Freiwilliges Engagement für den betrieblichen Umweltschutz wird belohnt. Fünf Unternehmen im Landkreis Schweinfurt haben kürzlich für die erfolgreiche Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern von Bayerns Staatsminister für Umwelt und Naturschutz, Thorsten Glauber, eine Urkunde erhalten. Die auf drei Jahre befristete Auszeichnung erlaubt es den Geehrten, das Logo „Umwelt- und Klimapakt Bayern“ öffentlichkeitswirksam zu nutzen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern ist die Umsetzung von betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein: Einführung und Anwendung eines Umwelt-Managementsystems, Zertifizierung als 100 Prozent CO2-neutraler Betrieb, energetische Verbesserung der Betriebsgebäude-Außenwände, Gestaltung der Außenanlagen nach ökologischen Gesichtspunkten, Einsatz von Elektro-, Hybrid- oder Gasfahrzeugen oder auch der Betrieb einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage.
Landrat erfreut über die Auszeichnungen
Landrat Florian Töpper zeigte sich laut Pressemitteilung des Landratsamtes Schweinfurt sehr erfreut über die Auszeichnungen: „Mit dem Engagement zum Schutz unserer Umwelt zeigen die ausgezeichneten Personen und Unternehmen Verantwortung für das Klima und den Lebensraum Landkreis Schweinfurt.“
Folgende Personen und Unternehmen aus dem Landkreis Schweinfurt erhalten die Auszeichnung des Umwelt- und Klimapakts Bayern:
- Bezirksschornsteinfeger Mario Reusch, Wasserlosen
- Bezirksschornsteinfeger Bernhard Rath, Werneck-Zeuzleben
- Richter Textilservice GmbH, Gochsheim
- Bezirksschornsteinfeger Gerald Raab, Stadtlauringen-Altenmünster
- Erich Löb GmbH, Werneck-Eckartshausen
Pandemiebedingt konnte Landrat Töpper die Urkunden nicht persönlich an die ausgezeichneten Personen und Unternehmen auszuhändigen.
Mit der Idee, Betriebe, Unternehmen und staatliche Einrichtungen zu motivieren, betrieblichen Umweltschutz über das Maß der gesetzlichen Vorgaben hinaus umzusetzen, wurde 1995 der Umweltpakt Bayern erstmals zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft vereinbart.