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SCHWEINFURT
Fünf Monate Haft für algerischen Intensivtäter
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:48 Uhr

Lange hat die Justiz in Schweinfurt nicht gebraucht, um einen 20-jährigen algerischen Intensivtäter nach einem heimtückischen Angriff auf einen Security-Mann und Widerstand gegen Polizisten aus dem Verkehr zu ziehen. Nur einen Tag nach seiner Festnahme – am 3. Januar gegen 0.35 Uhr – verurteilte ihn ein Schweinfurter Amtsrichter am Mittwochnachmittag zu fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Noch im Gerichtssaal wurde ein Haftbefehl erlassen.

Der junge Algerier ist erst seit zwei Monaten hier und beantragt Asyl. Seither ist er laut Aussagen von zwei Polizisten und einem Security-Beschäftigten – meist nach Alkohol- oder Cannabiskonsum – mehrfach mit Randale und Körperverletzungen aufgefallen. Dazu werden noch Gerichtsverfahren folgen. Im „beschleunigten Verfahren“ am Mittwoch ging es zunächst „nur“ um seine Ausraster in der Nacht vom Montag auf Dienstag.

„Er ist einer der Rädelsführer“

Da hatte er in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) in der Ex-Ledward-Kaserne einem 28-jährigen Mitbewohner eine blutende Wunde im Gesicht zugefügt. Den Security-Mitarbeiter, der dazwischen ging, griff er heimtückisch mit einer scharfen Keramikscherbe an, die er in seiner Hand unter einem Handtuch versteckt hielt. Mit Schwung habe er 20-Jährige mit Scherbe seinen Hals treffen wollen, so der Sicherheitsmann. Dank seines blitzschnellen Ausweichens sei er unverletzt geblieben und habe den Algerier überwältigen und fesseln können.

Vor Landsleuten nochmal richtig aufgedreht

Als er den aggressiven, mit rund 0,6 Promille mäßig Alkoholisierten der herbei gerufenen Polizei übergab, drehte dieser – beobachtet von zehn bis 15 Landleuten – erneut auf. Beim Tausch der Security- in Polizei-Handschellen wehrte sich der Mann heftigst, verletzte dabei einen Beamten an der Lippe. „Er ist bei uns bekannt als intensiver Täter“, sagt ein 19-jähriger Polizeizeuge. „Wenn es in der Erstaufnahme zu Auseinandersetzungen kommt und Algerier dabei sind, ist er einer der Rädelsführer.“

Um ein Haar versuchter Totschlag

Der 20-Jährige schwieg zur Tat und seinen persönlichen Verhältnissen. Für den Staatsanwalt war die versuchte gefährliche Körperverletzung – die um ein Haar zum versuchten Totschlag hätte werden können – ebenso erwiesen wie die Körperverletzung eines Beamten und der Widerstand gegen die Polizisten. Zu seinen Gunsten fiel ihm nichts ein, zu seinen Lasten seine ständige Bereitschaft zu Krawall und Regelverletzungen, obgleich er erst seit kurzem im Lande sei: „Sie kommen als Asylbewerber und führen sich hier auf unter aller Sau“, sagte der Anklagevertreter. Die Dolmetscherin meinte, dafür gebe es auch eine Übersetzung ins Arabische. Der Angeklagte sei „eine Schande, für alle Asylbewerber, die sich rechtmäßig verhalten“, so der Anklagevertreter. Er forderte sechs Monate Haft ohne Bewährung.

Das Gastrecht dieses Landes missbraucht

Fünf Monate schickt der Amtsrichter den 20-Jährigen in Haft. Bei Ersttätern gibt es in der Regel Bewährung – für ihn nicht. Grund: Keine positive Sozialprognose und Fluchtgefahr: „Bei dem, was Sie in kürzester Zeit hier abgeliefert haben, muss man annehmen, dass Sie nicht gewillt sind, sich künftig an die staatliche Ordnung zu halten“, so der Richter. Er wisse um den hohen Wert des Gastrechtes in arabischen Ländern. Das Gastrecht dieses Landes missbrauche der Angeklagte. In Algerien stünden auf Körperverletzung drei Monaten bis zehn Jahre Haft.

„Ermittlungskommission Algerier“ bei der Polizei in Schweinfurt

In der Erstaufnahme Schweinfurt sind derzeit 60 Menschen aus Algerien untergebracht. Zehn von ihnen sind laut Polizeidirektion überproportional an Ladendiebstählen und Körperverletzungsdelikten beteiligt, woraufhin die Schweinfurter Polizei eine Ermittlungskommission eingerichtet habe. Das Ziel: Weitere Straftaten zu unterbinden und Straftäter zeitnah der Justiz zu überstellen.

 
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  • ra.kellermann@gmx.de
    so muß das laufen!
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  • Funkenstern
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  • glubberer76
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  • unbekannt_koen
    10 von 60 Einwohner sind bekannt dafür regelmäßig zu klauen. Was für eine Quote.. Fraglich ist wie viele der anderen 50 sich zusätzlich nicht haben erwischen lassen..
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  • High_Noon
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  • Franken48
    Sind das die Flüchtlinge, die wir für unsere Betriebe brauchen. Nein danke !!
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    sind Intensivtäter schon mal Vorstände.
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  • Franken48
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  • U4564@gmx-ist-cool.de
    ... und anschließend Abschieben, Abschieben Abschieben ...
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    find ich OK, auch für Volksverhetzer.
    Die kann man auch gerne vergrämen bis sie nach Teneriffa auswandern.
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  • R.Silber
    Sie wollen nach Teneriffa auswandern? Ich weiß zwar nicht wie dieses Land ohne Sie auskommen soll, aber wir würden es liebend gerne ausprobieren.
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
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  • Einwohner
    In Haft? Sehr gut. Aber doch hoffentlich in Algerien.
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  • jebusara@web.de
    Warum nicht gleich ein Ticket nach Hause?
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  • Dann sind Die übermorgen wieder da und es geht aufs neue los.
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    sind für einen Intensivtäter lächerlich wenig. Die werden hoffentlich um 18 Monate Abschiebehaft verlängert. Danach, oder besser während dessen, weg mit dem Typen.
    Aber immerhin, hier gab es eine Strafe. Bei eingeborenen Tätern ähnlicher art gäbe es mindestens 5 mal Bewährung.
    Ich fordere gleiches Recht für alle.
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  • sandro
    Hier geht es, unter anderem, um die zukünftige Sicherheit unseres Landes.
    Da ist die ständige Ironie nicht angebracht.
    Gleiches Recht für alle unterschreibe ich sofort, aber nur wenn die einheimischen
    Verbrecher genauso schnell und hart bestraft werden. Diese Richtung muß vorgegeben werden.
    Die lasche Justiz hat in den letzten Jahren auch zum Unsicherheitsgefühl in unserem Land beigetragen. Die Polizisten können ein Lied davon singen, sie müssen sich jetzt jeden Tag mit diesen respektlosen Leuten rumschlagen.
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  • jebusara@web.de
    Ihr Text beinhaltet einen graffierenden Fehler. Nicht die einheimischen Verbrecher sollten genauso schnell und hart bestraft werden wie die fremden sondern die Fremden so schnell und hart wie die Einheimischen.

    Freisprüche bei Vergewaltigung eines 4jährigen Kindes, ein "Dudu" für sexuelle Belästigung, Raub, Tätlichkeiten gegen Leib und Seele etc. wenn es sich bei den Tätern um "traumatisierte Fremde" handelt - hingegen volle und strengste Bestrafung bis hin zu mehrjähriger Haft wenn ein Deutscher es wagt einem Migranten einen missbilligenden Blick zuzuwerfen kann wohl nicht als Gleichbehandlung bezeichnet werden. Gleiches Recht, gleiche Pflichten und gleiche Gerichtsbarkeit für ALLE!
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  • andreas.brauns@auge.de
    ... das ist lustig. Das wird Wort des Jahres!
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