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Werneck
Friedhofsgebühren in Werneck steigen: Wie die Bürger dennoch entlastet werden sollen
Gerald Gerstner
 |  aktualisiert: 13.11.2022 02:29 Uhr

Friedhöfe zählen zu den kostenrechnenden Einrichtungen und müssen wie die Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung von den Gemeinden kostendeckend betrieben werden. Wie in den meisten Gemeinden waren auch im Markt Werneck die erhobenen Friedhofsgebühren aber schon seit langem nicht kostendeckend. Finanziert wurde das alljährliche Defizit im Bestattungswesen aus dem Gemeindehaushalt.

Nachdem diese Praxis vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in den vergangenen Jahren wiederholt beanstandet worden war, gab die Gemeinde 2019 eine Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren in Auftrag. Doch dem im Juli vorgestellten neuen Zahlenwerk verweigerte der Gemeinderat mit Stimmengleichheit die Zustimmung, weil manchen Räten die Erhöhung der Gebühren zu stark war.

Freie Wähler: Zunächst nur 85 Prozent der Kosten umlegen

In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Bürgermeister Sebastian Hauck die noch einmal nachkalkulierte Gebührensatzung erneut zur Diskussion. Dass der Gebührenanstieg relativ hoch ausfalle, liege daran, dass seit 2011 keine effektive Kostenanpassung mehr erfolgt sei. Die Verwaltung brauche die neue Gebührensatzung schnell, um abrechnen zu können, machte Hauck deutlich.

Kurzfristig eingereicht hatte Gemeinderat Norbert Dotzel einen Antrag der Fraktion Freie Wähler Gemeinschaften, die eine Erhöhung der Grabgebühren in zwei Schritten vorschlägt. Je nach Bestattungsform liege der Kostendeckungsgrad derzeit bei 60 bis 70 Prozent, erklärte Dotzel.

Vorschlag der Fraktion war, zunächst 85 Prozent der Kosten umzulegen und erst im Zuge der Neukalkulation in vier Jahren die vom Gesetzgeber geforderte hundertprozentige Kostendeckung umzusetzen. Dadurch könne die Kostensteigerung für die Bürgerinnen und Bürger auch im Hinblick auf die Belastungen durch die derzeitig hohe Inflation "einigermaßen moderat" gestaltet werden.

Zwei-Stufen-Modell stößt nicht nur auf Zustimmung

Wie Bürgermeister Hauck sagte, könne er bei diesem Zwei-Stufen-Modell mitgehen. Noch vor der Sitzung hatte er deshalb von der Verwaltung die Grabgebühren entsprechend umrechnen lassen und händigte allen im Gremium einen Ausdruck der überarbeiteten Gebührensatzung aus. Der Vorschlag stieß allerdings nicht bei allen auf Zustimmung. Jürgen Fuchs, Erich Eichelmann und Stephan Schäflein plädierten für volle Kostendeckung ab 2023. Aus ihrer Sicht würden auch kostendeckende Grabgebühren die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordern.

Letztlich stimmte der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen der neuen Gebührensatzung mit vorerst 85 Prozent Kostendeckung bei den Grabgebühren zu. Bei den Bestattungskosten, wozu etwa das Ausheben und Schließen eines Grabes zählt, wird allerdings an kostendeckenden Gebühren festgehalten. Das gilt auch für die Gebühren, die für die laufenden Unterhalts- und Pflegekosten in den Friedhöfen erhoben werden.

Alte Satzung von 1997 wird zum Jahresanfang 2023 abgelöst

Die neue Gebührensatzung tritt zum Jahresbeginn in Kraft und löst die alte Satzung von 1997 ab. Der Beschluss beinhaltet auch die Neukalkulation und kostendeckende Anpassung der Satzung in vier Jahren. Die bis dahin anfallenden Defizite wird wie in der Vergangenheit die Gemeinde tragen.

Zugestimmt hatte der Gemeinderat zuvor bereits einer aktualisierten Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung für die 13 vom Markt Werneck betriebenen Friedhöfe mit dazugehörigen Leichenhäusern. Auch sie tritt zum Jahresanfang 2023 in Kraft und löst die Satzung von 1997 ab. Sie umfasst 38 Paragrafen und regelt unter anderem die Unterhaltung der Gräber, die Größe und Gestaltung der Grabmäler bis hin zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit. Teilweise konkretisiert wurden die zahlreichen Grabarten, zu denen jetzt Baumbestattungsplätze neu hinzukommen.

Christian Pfister und Dieter Sauer als Kommandant in Eßleben bestätigt

Bestätigt hat der Gemeinderat die Wahl von Christian Pfister zum Kommandanten der Feuerwehr Eßleben und die Wahl von Dieter Sauer zu seinem Stellvertreter. In nichtöffentlicher Sitzung vergeben hat der Rat die Zimmerer-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten für die Sanierung des Flachdaches bei der ehemaligen Schule in Stettbach an die Firma Wiedamann aus Bad Kissingen, gab Bürgermeister Hauck bekannt.

 
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