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Schweinfurt
„Freunde des Wildparks“ fordern Aufhebung der 2G-Regel
Bearbeitet von Lena Berger
 |  aktualisiert: 07.02.2022 02:16 Uhr

Zoologische Gärten haben eine wichtige Rolle in der Freizeitgestaltung der Menschen. Die Parks bieten viel Platz und frische Luft. Hier können die Kinder entspannen und soziale Kontakte pflegen. Ein Besuch dient der ganzen Familie als gesunder Ausgleich.

Wie so oft in den vergangenen beiden Jahren gelten aktuell coronabedingt Einschränkungen für zoologische Einrichtungen und somit auch für den Wildpark Schweinfurt. In der aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung findet in zoologischen Gärten auch im Außenbereich die 2G-Regelung Anwendung, schreiben die "Freunde des Wildparks" in einer Pressemitteilung.

Für den Wildpark Schweinfurt stellt dies ein großes Problem dar, da er in normalen Zeiten keinen Eintritt kostet und somit auch kein Zutritt kontrolliert werden muss. Dank der ehrenamtlichen Hilfe vieler Wildparkfreunde kann der Wildpark zumindest an den Wochenenden wieder öffnen. Unter der Woche ist weiterhin geschlossen. Dies stellt aus Sicht des Fördervereins keine befriedigenden Lösung dar.

„Die Wildparkfreunde würden es daher sehr begrüßen, wenn die bayerische Staatsregierung zeitnah die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dahingehend anpasst, dass Außenbereiche zoologischer Einrichtungen wieder ohne 2G geöffnet werden können. Dies wäre aus unserer Sicht ein richtiger und nötiger Schritt im Interesse von uns allen, ohne dass davon eine Gefahr für das Gesundheitswesen ausgeht“, so Florian Dittert, Vorsitzender der Wildparkfreunde.

In diesem Zusammenhang weisen die Wildparkfreunde auf die Positionspapiere der Gesellschaft für Aerosolforschung zum Verständnis der Rolle von Aerosolpartikeln beim Infektionsgeschehen hin. Dort wird die Infektionsgefahr im Außenbereich als sehr gering eingestuft.

 
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  • C. R.
    Einspruch! Ungeimpften den Zutritt zu Freizeiteinrichtungen zu verwehren hat auch einen erzieherischen Effekt, dann sehen die nämlich, dass es Konsequenzen hat, wenn man sich der Impfung verweigert. Zudem geht es um den Schutz der Kinder, weil Omikron unfassbar schnell übertragen werden kann. Die jetzige Regelung ist gut und sollte beibehalten werden!
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