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Grafenrheinfeld
Freiwillige Feuerwehr übernimmt Brandschutz im KKG
Im Bild das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld im März 2016 von der gegenüberliegenden Mainseite aus fotografiert. 
Foto: Horst Breunig | Im Bild das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld im März 2016 von der gegenüberliegenden Mainseite aus fotografiert. 
Steffen Krapf
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:48 Uhr

Ende 2020 konnte im Rückbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) der nächste Meilenstein vermeldet werden: Der Reaktor ist seither brennstofffrei. Daraus resultierte auch eine Neuregelung des Brandschutzes. Der Bedarf einer eigenen Werkfeuerwehr wird im KKG auf absehbare Zeit entfallen. Bereits im Herbst 2019 hat die BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung), die 2019 die Zuständigkeit für das atomare Zwischenlager vom AKW-Betreiber Preussen-Elektra übernommen hat, laut eigenen Aussagen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Zwischenlager das atomrechtliche Änderungsverfahren und eine fachliche Prüfung angestoßen. Die betroffenen Fachstellen und Ämter sowie das Bayerische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde sollen dabei alle zum gleichen Ergebnis gekommen sein, dass es keine fachlichen Gründe für eine Werkfeuerwehr an einem Zwischenlager gibt.

Für die Übernahme des abwehrenden Brandschutzes wird künftig die Freiwillige Feuerwehr Grafenrheinfeld zuständig sein. Den dafür notwendigen Vereinbarungen mit der BGZ und der Preussen-Elektra GmbH stimmte der Gemeinderat bei seiner Sitzung am vergangenen Montag jeweils zu. Unter anderem wurde damit auch verabschiedet, dass der durch die neuen Aufgabe entstehende finanzielle Mehraufwand der Grafenrheinfelder Feuerwehr durch die BGZ ausgeglichen wird.

Angst und bange muss der Bevölkerung durch die Neuerung nicht werden. "Denkbare Einsatzszenarien zeigen deutlich, dass der abwehrende Brandschutz auf dem Betriebsgelände des bundeseigenen Zwischenlagers durch öffentliche Feuerwehren geleistet werden kann", sagt Holger Strunk, Kreisbrandrat des Landkreises Schweinfurt: "Spezialeinheiten, etwa zur Bergung radioaktiven Materials bei Unfällen, muss die örtliche Feuerwehr nicht stellen, das bleibt weiterhin Aufgabe des Betreibers", fügt Strunk weiter an.

Die Sorge, dass die Freiwillige Feuerwehr im Fall des Falles "ohne entsprechende Ortskenntnisse und ohne entsprechende Strahlenschutz-Überwachung agieren müssen", entkräftet der Kreisbrandrat: "Bei etwaigen Einsätzen wird die Feuerwehr immer durch fachkundiges Personal der BGZ begleitet und nach Vorgaben des Strahlenschutzes überwacht, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten."

Spezifische Ausbildung

Derweil müssen noch diverse Vorgaben umgesetzt werden, bevor die neue Brandschutzorganisation auf den Weg gebracht werden kann. Dazu gehört etwa die Beschaffung der bereits zugesagten Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr Grafenrheinfeld. Die BGZ wird, laut ihrem Leiter des Zwischenlagers Grafenrheinfeld, Jürgen Bruder, eine Ausrüstung zur Verfügung stellen und die Kosten für spezifische Ausbildung übernehmen.

Grafenrheinfelds Bürgermeister Christian Keller zeigt sich zufrieden: "Ganz wichtig war uns, dass unsere örtliche Feuerwehr von Anfang an eingebunden war. Denn ihre Bedürfnisse und Anforderungen müssen berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben wir den Ansatz verfolgt, dass der Mehraufwand unserer Feuerwehr nicht zu Lasten der Grafenrheinfelder Bürgerschaft gehen darf."

 
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