Am Fronleichnamsfest werden im Bistum Würzburg wegen der Corona-Pandemie keine Fronleichnamsprozessionen stattfinden. Die Hauptabteilung Seelsorge im Bischöflichen Ordinariat empfiehlt den Geistlichen stattdessen, am Ende des Fronleichnams-Gottesdienstes das Allerheiligste kurz zur Anbetung auszusetzen. Die Gebete enden dann mit dem eucharistischen Segen mit der Monstranz. "Gegebenenfalls kann der Priester mit der Monstranz zum Kirchenportal ziehen und symbolisch die ganze Gemeinde segnen", heißt es in einer Mitteilung des Ordinariats. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die ganze Feier nicht länger als 60 Minuten dauert.
Fronleichnam ist das Fest, bei dem die Katholiken ihren Glauben normalerweise auf die Straße tragen. Einige Pfarrgemeinden versuchen deshalb nun einen Mittelweg, indem sie wenigstens statt der Prozession mit der Monstranz jetzt zumindest einen Freiluft-Gottesdienst anbieten. So wird Weihbischof Boom am Donnerstag eine Messe auf dem Residenzplatz in Würzburg zelebrieren. Die Stadt Würzburg und das Gesundheitsamt haben dazu eine Sondergenehmigung für 350 Teilnehmer erteilt, teilt die Pressestelle des Bistums mit. Allerdings sind die Auflagen erheblich. Für den Pontifikal-Gottesdienst war beispielsweise eine namentliche telefonische Anmeldung erforderlich, damit man an eine der Platzkarten gelangen konnte.
Auch in der Pfarrei Unterspiesheim/Oberspiesheim und Gernach will man Freiluft-Gottesdienste feiern. Dies hat Pfarrer Tomas Amrehn nach eigenem Bekunden schon am 20. Mai beim Ordnungsamt des Landratsamts Schweinfurt beantragt. Allerdings hatte er bis Montagmittag, 8. Juni, noch keine Antwort aus der Behörde erhalten. "Es ist zum Kopfschütteln", sagte er am Montag. Schließlich müsse man wissen, wie man dran sei. Es gelte ja auch einiges noch zu organisieren. "Eine einzige Katastrophe," bedauerte der Pfarrer.
Voraussetzungen nicht umsetzbar
Am Dienstagvormittag hat der Pfarrer dann Bescheid bekommen. Die Folge: Die vom Landratsamt mitgeteilten Voraussetzungen für eine Freiluftmesse mit über 50 Personen seien leider so hoch und kaum umsetzbar, bedauert Pfarrer Amrehn, dass man in Oberspiesheim und Unterspiesheim freiwillig davon Abstand genommen habe. Gesundheitskontrollen und das Erfassen der Namen der Teilnehmer seien nicht machbar. Nur in Gernach ist man entschlossen, die geforderten Standards des Landratsamts für "Ü 50" umzusetzen.
- Lesen Sie dazu auch den Kommentar des Autors: Es wird mit zweierlei Maß gemessen
Doch wie sehen die Voraussetzungen für solche "Ü 50-er Messen" aus? Uta Baumann, Pressesprecherin des Landratsamts Schweinfurt, gibt Auskunft: Die Höchstteilnehmerzahl von religiösen Feiern im Freien beträgt grundsätzlich 50 Personen. Ist anzunehmen, dass diese Zahl überschritten wird, sind gegebenenfalls mehrere Gottesdienste hintereinander abzuhalten. Sind mehrere Gottesdienste hintereinander aus nachvollziehbaren Gründen aber nicht möglich, so kann unter besonderen Auflagen (neben den allgemeinen Regeln wie Mindestabstand und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) von der Höchstteilnehmerzahl 50 abgewichen werden:
Einteilung in Blöcke
1. Die Veranstaltung findet ortsfest statt.
2. Die Teilnehmer der Feier sind in Blöcke zu je 50 Personen aufzuteilen. Zwischen den Teilnehmern innerhalb eines Blockes ist Mindestabstand einzuhalten.
3. Zwischen den einzelnen Blöcken ist jeweils ein Abstand von mindestens zehn Metern einzuhalten. Es ist sicher zu stellen, dass es zu keiner Vermischung unter den Blöcken kommt. Die Mindestabstände sind durch Ordnungskräfte zu überwachen.
4. Die Anzahl der Teilnehmer ist laufend zu überwachen und zu dokumentieren. Die Dokumentation ist auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen.
5. Das Singen ist untersagt.
6. Personen mit Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten können, dürfen nicht teilnehmen.
Gottesdienstordnung geändert
Aufgrund der Weisungen des Landratsamts hat Pfarrer Thomas Amrehn nun seine Gottesdienstordnung kurzfristig umplanen müssen. Am Mittwochabend, 10. Juni, findet bei gutem Wetter um 18.30 Uhr in Oberspiesheim am Friedhof eine Messe für maximal 50 Teilnehmer statt. Um 19.15 Uhr wird die Messe dort nochmals wiederholt - für weitere maximal 50 Gläubige.
Am Feiertag Fronleichnam, 11. Juni, findet um 10.15 Uhr der im Internet empfangbare Streaming-Gottesdienst in der Unterspiesheimer Kirche statt. Die nur 27 zur Verfügung stehenden Sitzplätze im Gotteshaus sind für Vertreter der Vereine und Gruppen reserviert. Um 11.15 Uhr wird danach auf dem Platz vor der Kirche eine kurze Andacht mit sakramentalem Segen für maximal 50 Teilnehmer gefeiert.
Am Donnerstagabend, 11. Juni, findet bei gutem Wetter um 18 Uhr in Gernach ein Freiluft-Gottesdienst für 100 Personen statt - mit den vom Landratsamt geforderten Voraussetzungen wie Gesundheitskontrolle, Erfassung der Namen, Singverbot, Blockbildung etc.
Fehler im Amtsblatt
In der Pfarreiengemeinschaft St. Franziskus am Steigerwald (Gerolzhofen, Frankenwinheim, Lülsfeld, Oberschwarzach mit Ortsteilen) hat man in diesem Jahr auf Gottesdienste unter freiem Himmel verzichtet. Es finden auch keine Prozessionen statt, sagt Pfarrer Stefan Mai. Die Mitteilung im Amtsblatt von Lülsfeld, wonach am Sonntag, 14. Juni, eine Fronleichnamsprozession stattfinden soll, ist falsch.
Auch Pfarrer Günter Höfler hat entschieden, dass es in seiner Pfarreiengemeinschaft "Kirche am Zabelstein" (Donnersdorf, Dingolshausen, Michelau mit Gemeindeteilen) am Donnerstag keine Messe unter freiem Himmel geben wird, sondern nur in den Gotteshäusern. In der PG "Kirche am Zabelstein" werden die Gottesdienstbesucher gebeten, sich vorab telefonisch für eine Teilnahme an den Messen anzumelden.
"Aufwand zu groß"
Zum einen fehlt es an einem geeigneten Veranstaltungsplatz. Und außerdem würden die maximal 50 Personen, die an einer Freiluft-Messe genehmigungsfrei hätten teilnehmen dürfen, auch in den Kirchen Platz finden, sagt er. Um die Genehmigung für eine Messe mit mehr als 50 Personen zu bekommen, sei der Aufwand aus seiner Sicht zu groß, kritisiert Pfarrer Höfler.
In der Pfarreiengemeinschaft "Marienhain" (Alitzheim, Herlheim, Kolitzheim, Lindach, Mönchstockheim, Stammheim, Sulzheim und Zeilitzheim) finden am Donnerstag ebenfalls keine Freiluft-Gottesdienste und auch keine Prozessionen statt. Die Gläubigen sind zu Gottesdiensten in die Pfarrkirchen von Herlheim, Alitzheim und Stammheim eingeladen. Da auch in diesen Kirchen die Mindestabstände eingehalten werden müssen - nur jede zweite Bank kann mit wenigen Personen belegt werden - ist dort die Sitzplatz-Kapazität allerdings schnell ausgereizt. In der PG Marienhain bittet man deshalb die Gläubigen, sich vorab bei örtlichen Kontaktadressen telefonisch für den Kirchenbesuch anzumelden, damit niemand an der Kirchentür abgewiesen werden muss.
Maximal 50 auch bei der Beerdigung
Die Regel mit maximal 50 Personen gilt nach wie vor auch für Beerdigungen. Eine allgemeine Teilnahme am Begräbnis ist deshalb nicht möglich. Deswegen werden in der Tageszeitung und in den Aushängen der Pfarreien vorher keine Beerdigungstermine veröffentlicht, damit nicht trauernde Angehörige unter Umständen sogar gezwungen sind, "überzählige" Trauergäste wegzuschicken. Dies führt allerdings dazu, dass man vom Tod eines Bekannten unter Umständen erst dann erfährt, wenn er bereits beigesetzt ist.
Bei der kolportierten Nachricht, dass die Polizei die Anzahl von Trauergästen überprüft, handelt es sich um eine Falschmeldung. Ebenfalls trifft es nicht zu, dass angeblich in einer Gemeinde im Ochsenfurter Gau der Pfarrer oder der Bestatter eine hohe Geldbuße zahlen mussten, weil zu viele Trauergäste anwesend waren. Die Polizei in Unterfranken habe bislang bei keiner Trauerfeier wegen einer Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl eingegriffen, teilt Oberkommissar Andreas Lacke von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Würzburg auf Anfrage mit.