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Bergrheinfeld
Frei laufende Hunde im Jagdbogen beschäftigten den Gemeinderat Bergrheinfeld
Horst Fröhling
 |  aktualisiert: 25.03.2024 02:46 Uhr

Frei laufende Hunde sorgen bei der Jagdgenossenschaft, dem Jagdpächter, dem Landratsamt und der Gemeinde seit zwei Jahren immer wieder für Aufregung. Die Bergrheinfelder "Maininsel", das Flurstück zwischen Altmain und Main auf Grafenrheinfelder Seite, wird immer mehr von Spaziergängern mit Hunden genutzt. Aber dort angebrachte Schilder würden ignoriert, sagte Ulrich Werner, Bürgermeister der Gemeinde Bergrheinfeld in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.

Philipp Keller, der Leiter der unteren Jagdbehörde im Landratsamt, informierte die Gemeinderäte darüber, dass dort frei laufende Hunde immer wieder Feldhasen gerissen und getötet hätten. Dokumentiert hatte er sechs solcher Fälle. "Frei laufend" bedeute, dass der Hund nicht mehr vom Besitzer zu kontrollieren sei.

Geldstrafe für uneinsichtigen Hundebesitzer

Drei Vorfälle innerhalb eines Jahres seien dem gleichen Hund zuzuschreiben, berichtete Keller. Hier sei die Polizei eingeschaltet worden, da der Hundebesitzer uneinsichtig gewesen sei. Er habe eine Geldstrafe im mittleren dreistelligen Bereich erhalten. Das Verfahren sei noch offen, da sich der letzte Zwischenfall erst am 16. März ereignet habe.

Insgesamt gebe es hier, im Jagdbogen IV der Gemeinde Bergrheinfeld, ein Niederwildrevier mit 330 Hektar, sehr viele Vorfälle in kurzer Zeit. Die rechtlichen Konsequenzen seien vielen Hundehaltern nicht bewusst. Laufe ein Hund unbeaufsichtigt im Wald oder auf Feldern herum und hetzt oder verletzt Tiere, so liege eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz vor. Hier verhängt die zuständige Behörde ein Bußgeld. Wiederhole sich das öfter oder handele der Hundebesitzer mit Vorsatz, könne es sogar eine Straftat sein.

Kommt eine Anleinpflicht für das Gebiet?

Keller sieht für die Gemeinde rechtlich zwei Handlungsmöglichkeiten. Zum einen sei eine Einzelfallanordnung möglich. Diese gelte jeweils nur für einen Hundehalter. Zum anderen gebe es die Möglichkeit, eine Allgemeinverfügung für einen bestimmten Bereich zu erlassen. Diese umfasse eine Anleinpflicht, örtlich und zeitlich begrenzt. Das alles müsse verhältnismäßig sein und gelte für alle Hundebesitzer.

Der betroffenen Jagdpächter Ronald Börtlein berichtete den Gemeinderäten, er suche bei Konfliktsituationen immer erst das klärende Gespräch und stelle fest, dass das Gros der Hundebesitzer einsichtig sei. Vielen Hundehaltern sei nicht bewusst, dass Mainauen und Hamsterstreifen der Lebensraum vieler Tiere sei, die dort ihren Nachwuchs großziehen. Sie seien für Hunde eine leichte Beute. Für die Wildtiere seien frei laufende Hunde gerade jetzt besonders gefährlich. Die Vegetation sei noch spärlich, sodass Hasen auf der freien Fläche nicht nur gut zu sehen, sondern auch viel langsamer seien. Börtlein verwies auch darauf, dass 95 Prozent der Gruppen, die dort unterwegs seien, keine Einheimischen seien.

Bürgermeister: Verwaltung soll Allgemeinverfügung erarbeiten

Gemeinderat Achim Hiernickel fragte, wie die Allgemeinverfügung kontrolliert werden könne. Im Zweifel müsse man die Polizei rufen, erklärte Keller. Hier sei dringend geboten, etwas zu unternehmen, betonte Gemeinderat Klaus Eusemann. Es entstehe Schaden für die Jagdgenossenschaft und für die Landwirte. Einem sei bereits ein Rind durch Hundekot im Heu zu Schaden gekommen.

Bürgermeister Werner schlug vor, dass die Verwaltung eine Allgemeinverfügung erarbeite. Diese gibt es bereits in vielen Kommunen wie beispielsweise im hessischen Heusenstamm, wo vom 15. Februar bis 15. Juni eine solche Allgemeinverfügung gilt. In dieser Zeit müssen Hunde im gesamten Feld-, Flur- und Waldbereich an der Leine geführt werden, um die Aufzucht von Wildtieren nicht zu stören.

 
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