Zur Fortsetzung der Verhandlung wurden die beiden angeklagten Männer mit Fußfesseln und Handschellen in den Gerichtssaal des Landgerichts Schweinfurt geführt. Wie berichtet wird dem 25-Jährigen und dem 18-Jährigen vorgeworfen, sich Ende August 2017 auf einem Parkplatz in Bad Kissingen an einer wehrlosen 28-Jährigen vergangen zu haben. Sie befand sich wegen vermutlich vorausgegangenem Heroinkonsums in einem bewusstlosen Zustand. Nun verdeutlichen neue Hinweise den Tathergang. Laut Zeugenaussagen der Polizei hat der ältere Angeklagte bei der Festnahme den Damenslip der Geschädigten getragen und diesen später auf der Polizeiwache in einen Mülleimer geworfen.
Die DNA-Analyse eines Würzburger Gutachters ergab, dass Spuren der beiden mutmaßlichen Täter an Körperstellen und Kleidungsstücken der 28-Jährigen nachgewiesen werden konnten. Der ältere Angeklagte wurde demnach als Hauptverursacher der DNA-Spuren identifiziert. Sein Sperma wurde in der Vagina der Frau gefunden. Beim jüngeren Angeklagten, der erst später zum Tatgeschehen dazugekommen sein soll, waren die Untersuchungsergebnisse ungenauer. Beide Angeklagten können sich nach eigener Aussage nicht an die Tat erinnern, wie sie sagten. Sie verwiesen auf ihren Alkoholkonsum. Die Verteidiger machten unterdessen deutlich, dass der alleinige Nachweis der DNA-Spuren keinen Hinweis auf eine Vergewaltigung gebe. Sogar die Beteiligung des Jüngeren an sich wurde in Frage gestellt. Dagegen spricht eine Zeugenaussage eines flüchtigen Bekannten, zu dem der 18-Jährige kurz nach der Tat gesagt mit dieser geprahlt haben soll.
Zwei Promille zum Tatzeitpunkt
Laut Aussagen eines weiteren Gutachters hatte der 25-jährige Angeklagte am Tatabend rund zwei Promille im Blut. Seine hohe Alkoholtoleranz aufgrund einer Abhängigkeitserkrankung spräche allerdings dafür, dass er zum Tatzeitpunkt selbstständig und klar hätte handeln können. „Alles spricht für eine ungestörte Realität, ich habe keine Anhaltspunkte, an seinen kognitiven Fähigkeiten zu zweifeln“, so der Gutachter. Auch das spätere Wegwerfen des Slips sieht der Gutachter als rationale Handlung an, mögliche Sanktionen dadurch zu verringern. Auch beim 18-jährigen Angeklagten sieht der Gutachter eine „intakte Kognition“. Dieser wäre außerdem nach der Festnahme zeitlich orientiert gewesen sein. Eine toxikologische Untersuchung ergab, dass außer Alkohol keine weiteren Drogen im Blut der Angeklagten gefunden wurden.
Vor Minderjährigen onaniert
Neben der Anklage wegen Vergewaltigung wird dem jüngeren Mann ein weiterer, davon unabhängiger Tatbestand zur Last gelegt. Der 18-Jährige soll im November 2017 ein minderjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Laut Zeugenaussagen einer Sachbearbeiterin der Kriminalpolizei Schweinfurt, hat das Mädchen während der Vernehmung zugegeben, dass sie auf der Suche nach Drogen gewesen sein soll. „Sie wollte nach eigener Aussage Gras kaufen und fand einen Kontakt in Bad Kissingen“, so die Polizistin.
Der Angeklagte hat laut Vernehmungsbericht dort mit ihr drei Dosen Bier getrunken und einen Joint geraucht. Nachdem es ihr danach nicht gut gegangen sein soll, habe sich die damals 13-Jährige hingelegt. Daraufhin soll ihr der 18-Jährige unter den BH an die Brüste und an ihr Gesäß gefasst haben. Bei einem zweiten Treffen, bei dem wieder Marihuana konsumiert wurde, soll er sie erneut unsittlich berührt und anschließend vor ihr onaniert haben. Bei einem dritten Treffen hätte die 13-Jährige wieder Gras vom Angeklagten bekommen und es diesmal auch bezahlt. Hierbei sei es zu keiner sexuellen Handlung gekommen. Die Aussagen des Mädchens selbst fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verhandlung wird am 18. Juni fortgesetzt.