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EBRACH
Forstbetrieb wird für Eingriff in Naturschutzgebiet gemaßregelt
So sah es nach der Bergung und dem Abtransport der geworfenen Fichten durch einen Harvester und einen Forwarder in dem in der Abteilung Rotsteig gelegenen Seitentälchen des Naturschutzgebietes Weilersbachtal aus.
Foto: Verein Nationalpark Nordsteigerwald | So sah es nach der Bergung und dem Abtransport der geworfenen Fichten durch einen Harvester und einen Forwarder in dem in der Abteilung Rotsteig gelegenen Seitentälchen des Naturschutzgebietes Weilersbachtal aus.
Norbert Vollmann
Norbert Vollmann
 |  aktualisiert: 02.04.2019 10:47 Uhr

Der Forstbetrieb der Bayerischen Staatsforsten in Ebrach hat von „oben“ kräftig eins auf den Deckel bekommen. Anlass ist ein Anfang Mai stattgefundener Eingriff in das zwischen Fabrikschleichach und Hundelshausen gelegene Naturschutzgebiet Weilersbachtal. Angesichts der Tatsache, dass die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig lässt, kann von einem scharfen Rüffel der Behörden für die Art und Weise gesprochen werden, wie der Windwurf von 17 Fichten in der Waldabteilung Rotsteig aufgearbeitet worden ist.

Die Aktion steht demnach weder im Einklang mit dem Schutzcharakter als auch der Verordnung des Naturschutzgebietes. Sie war im Vorfeld auch nicht, wie es vorgesehen ist, mit den Naturschutzbehörden abgestimmt worden.

Das alles zusammen ist natürlich Wasser auf die Mühlen des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald. Für die Vorsitzenden Adolf Hümmer, Liebhard Löffler und Torsten Weber ist dies ein klarer und weiterer Beweis, „dass der Forst zu wenig Rücksicht auf die Natur nimmt und der Steigerwald dringend ein großes nutzungsfreies Schutzgebiet braucht“. Ein gefundenes Fressen also überhaupt für alle, die den Beteuerungen des Forstbetriebs nie so recht getraut haben.

Pressemitteilung brachte Stein ins Rollen

Der Nationalparkverein war es auch, der den Stein mit einer Pressemitteilung ins Rollen brachte. Darin war der Forstbetrieb heftig für die Naturzerstörung kritisiert worden. Ein Waldbach und ein Laichbiotop des geschützten Feuersalamanders seien massiv geschädigt worden, indem schwere Holzerntemaschinen auf einer Strecke von über 100 Metern im Bachbett eines Zulaufes des Weilersbaches gefahren seien und diesen mehrfach durchquert hätten.

Der Nationalparkverein machte deutlich: „Durch die brachiale Holzernte ist der natürliche Bachlauf im betroffenen Bereich zerstört worden.“ Die Querungen und das Fahren im Bachbett durch das schwere Forstgerät hätten vermutlich nicht nur etliche Feuersalamander-Larven direkt getötet, sondern die Wasserqualität des ganzen Bachlaufs – auch bachabwärts – durch Schwebstoffe stark geschädigt.

Daraufhin hatte diese Redaktion sowohl den Leiter des Staatlichen Forstbetriebs in Ebrach, Ulrich Mergner, als auch die Naturschutzbehörden um Stellungnahmen gebeten, in dem Fall die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schweinfurt und die Höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Unterfranken in Würzburg. Am 28. Juni fand dann ein gemeinsamer Ortstermin der Unteren Naturschutzbehörde in Schweinfurt und des Forstbetriebs Ebrach statt.

Harvester und Forwarder im Einsatz

Der vom Forstbetrieb Ebrach im Mai 2018 außerplanmäßig durchgeführte Hieb galt laut der Regierung von Unterfranken der maschinellen Aufarbeitung und Bergung der Windwurffichten zur Eindämmung eines Borkenkäferbefalls. Zum Einsatz seien ein Harvester (Holzvollernter) und ein Forwarder (Tragrückeschlepper) gekommen.

Das betreffende Bachtälchen liegt im Naturschutzgebiet „Weilersbachtal“. Die 1995 erlassene Schutzverordnung beinhaltet einschlägige Verbotstatbestände und einen umfangreichen Schutzzweck. Dazu zählt „die hochwertige Bachlebensgemeinschaft mit dem naturnahen Bachlauf und seinen Quellbächen mit ihrer spezifischen Fauna, insbesondere Fische und Amphibien, zu erhalten und zu fördern“.

Als Bestandteil des Natura 2000-Netzes unterliegt das Weilersbachteil gleichzeitig der europäischen Flora-Fauna-Habitat- (kurz FFH) als auch der Vogelschutzgebietsrichtlinie. Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist in dem Naturschutzgebiet als sogenannte Legalausnahme unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen von den Verboten ausgenommen.

Regierung maßregelt den Forstbetrieb

Nach Aussage der Regierung von Unterfranken stünden die Anfang Mai erfolgten Forstarbeiten aus Sicht der Naturschutzbehörden (auch der beteiligten Höheren Naturschutzbehörde) „nicht im Einklang mit dem Schutzcharakter der betroffenen Gebietskulisse und widersprechen auch einzelnen Bestimmungen der Naturschutzgebietsverordnung“. Durch das Zerfahren des Bachlaufs sei zudem eine Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Feuersalamanders in der Fortpflanzungszeit geschädigt worden, heißt es weiter.

Aus Sicht der Höheren Naturschutzbehörde gehe es jetzt vornehmlich darum, den Schaden baldmöglichst wieder auszugleichen und derartige Vorkommnisse für die Zukunft zu vermeiden. Aus fachlicher Sicht sei eine vorsichtige Wiederherstellung des Bachlaufs erforderlich. Diese sei gegebenenfalls auch händisch vorzunehmen, um Folgeschäden im Bachlauf und das Töten von Tieren zu vermeiden.

Zu einem solchen Ausgleich, sprich einer Wiederherstellung des Bachlaufes sei der Forstbetrieb Ebrach bereit, so Johannes Hardenacke, der Pressesprecher der Bezirksregierung in Würzburg. Die im Einzelnen zu treffenden Maßnahmen seien dabei „mit Fachleuten für Feuersalamanderschutz unter Beteiligung der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde im September 2018 zu beraten sowie ergebnisbezogen umzusetzen“. Bei diesem Termin soll laut Ulrich Mergner zudem gemeinsam überlegt werden, wie künftig der Holzabtransport erfolgen könne.

Die fehlende Abstimmung

Dem Forstbetrieb in Ebrach wird schließlich als Denkzettel ins Stammbuch geschrieben, es sei des Weiteren sicherzustellen, dass künftig Arbeiten in Gewässernähe verbindlich mit der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde an den Landratsämtern in Schweinfurt und Haßfurt abzustimmen sind, „um ähnliche Vorkommnisse zu vermeiden“. Im Klartext: Es hatte in diesem Fall keine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde gegeben. Gegebenenfalls wäre auch, sofern ausnahmsweise artenschutzrechtliche Befreiungen notwendig würden, die Höhere Naturschutzbehörde einzuschalten, betont die Regierung abschließend.

Gegenüber den Naturschutzbehörden hatte Ulrich Mergner erklärt, dass die zunächst wegen schlechter Befahrbarkeit zurückgestellte Aufarbeitung der Fichtenwindwürfe aus Forstschutzgründen (Borkenkäferbefall) nicht mehr länger aufgeschoben werden konnte, zumal sich im Gefährdungsbereich auch mit Fichten bestockte private Waldflächen befinden.

Mergners Rechtfertigung

Weil die umgestürzten Bäume übereinander lagen, sei aus Sicherheitsgründen ein Harvester eingesetzt worden. Da die Fichten direkt im Bachtälchen lagen und wegen des steilen Geländes, sei ihr Abtransport auf einer bereits in früherer Zeit genutzten auf wenigen Metern im Bachtälchen verlaufenden Rückegasse erfolgt. Diese sei bisher nie kritisch gesehen worden. Deshalb sei von einer Beteiligung der Naturschutzbehörde abgesehen worden, nachdem die Naturschutzgebietsverordnung die forstliche Nutzung erlaubt und keine neue Erschließung notwendig gewesen sei, so Mergner.

Der Forstbetrieb hat in diesem Zusammenhang aber angekündigt, wegen der Beeinträchtigung des Waldbildes und des Bachtälchens diese Rückegasse bei künftigen Maßnahmen nicht mehr zu nutzen, zumal es die letzten im Talgrund stehenden Fichten gewesen seien, die vom Sturm umgeworfen worden seien. Allerdings werde aufgrund der Geländesituation die Querung des Weilersbachtals auch künftig nicht völlig vermeidbar sein, so Mergner. Zur Bodenschonung seien auf den Forwarder breite Moorbänder aufgezogen worden, ließ er wissen.

Vom behördlichen Naturschutz wird die Art, wie die Fällung und der Abtransport der geworfenen Fichten noch dazu ohne vorherige Abstimmung vorgenommen wurde, allerdings in einem anderen Licht gesehen, wie die deutlichen Worte zeigen.

Das Naturschutzgebiet „Weilersbachtal“

Das Weilersbachtal ist mit Verordnung vom 2. Oktober 1995 durch die Regierung von Unterfranken als der Oberen Naturschutzbehörde in Bayern unter Naturschutz gestellt worden.

Das Naturschutzgebiet ist rund 93 Hektar groß. Es umfasst den nördlichen Teil des sich von Obersteinbach in Richtung Zabelstein hinziehenden Weilersbachtales mit den bewaldeten Randbereichen des „Fabrikschleichacher Forstes“ und des „Wustvieler Forstes“. Im Westen grenzt das Naturwaldreservat Kleinengelein mit seinem berühmten Bestand an Altbuchen an, die zu den größten und ältesten in ganz Deutschland zählen. Auf den Landkreis Haßberge entfallen gut 57, auf den Landkreis Schweinfurt knapp 36 Hektar des landkreisübergreifenden Naturschutzgebietes.

Das im geschützten Bereich vom Wald umsäumte Weilersbachtal gilt als als ein für den Steigerwald typisches Wiesental mit einem komplexen System ökologisch bedeutsamer Feuchtgebiete. Ein ganz wesentlicher Schutzzweck ist es, die hochwertige Bachlebensgemeinschaft mit dem naturnahen Bachlauf und seinen Quellbächen mit der dort anzutreffenden spezifischen Tierwelt, gemeint sind insbesondere Fische und Amphibien, als auch der hier angesiedelten Pflanzenwelt und damit die Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern. (novo)

Niedersächsische Landesforsten       -  Ein Maschinenfahrer fällt und zersägt auf diesem in Niedersachsen entstandenen Archivbild mit einem sogenannten Harvester eine Kiefer im Wald. Mit einem dieser Holzvollernter und einem Tragrückeschlepper (Forwarder) waren vom Wind im Naturschutzgebiet Weilersbachtal geworfene Fichten geborgen und abtransportiert worden.
Foto: dpa | Ein Maschinenfahrer fällt und zersägt auf diesem in Niedersachsen entstandenen Archivbild mit einem sogenannten Harvester eine Kiefer im Wald.
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  • H. M.
    Hallo l.saubert, Sie fragen wie viele Waldexperten es gibt?

    Den Kommentaren zufolge „scheinbar“ Herr Rebnik, obwohl er auch eine sehr einseitige Sichtweise an den Tag legt und bisweilen mangels Argumente kaum mehr als Beleidigungen zu schreiben im Stande ist.

    Alle Andern, von Tully angefangen und mit saufhauerl aufgehört, zeigen immer minutiös auf was passiert wenn gearbeitet wird.

    Bedenken jedoch nicht, dass immer drei Finger zurück zeigen, wenn man mit einem Finger auf jemanden zeigt.

    Wie steht geschrieben, wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein.

    Gruß
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  • M. S.
    Ach Ricky1234... ;o
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  • F. T.
    Sehr geehrter Herr/Frau Ricky,
    wenn Ihnen die Argumente fehlen, werden Sie persönlich.
    Nicht sehr förderlich zur Erhellung von Tatsachen ................
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  • H. M.
    Lieber User, bitte unterlassen Sie es, andere User derart persönlich zu bewerten. Das verstößt gegen unsere Netiquette.
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  • N. V.
    An l.saubert! Wollen Sie damit zugleich die Einschätzungen und Stellungnahmen der für den Vollzug des Artenschutzrechts in Bayern zuständigen Regierung von Unterfranken als der Höheren Naturschutzbehörde und des Landratsamtes Schweinfurt als der Unteren Natuschutzbehörde als Bestandteile des behördlichen, also staatlichen Naturschutzes in Bayern in Zweifel ziehen und in Abrede stellen? Das möchte ich jetzt doch genau von Ihnen wissen.
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  • N. V.
    Hallo l.saubert! Wollen Sie damit zugleich die Einschätzungen und Stellungnahmen der für den Vollzug des Artenschutzrechts in Bayern zuständigen Regierung von Unterfranken als der Höheren Naturschutzbehörde und des Landratsamtes Schweinfurt als der Unteren Natuschutzbehörde als Bestandteile des behördlichen, also staatlichen Naturschutzes in Bayern in Zweifel ziehen und in Abrede stellen? Das möchte ich jetzt doch genau von Ihnen wissen.
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  • L. S.
    Der Artikel liest sich jedenfalls nicht objektiv, für subjektiv gefärbte Meinungen gibt es im Kommentar, der in der Printausgabe beim Artikel steht. Dort ist alles klar und deutlich als eigene Meinung gekennzeichnet. Das ist auch völlig in Ordnung so.
    Im der Information dienenden Artikel, zu dem es hier Kommentare gibt, ist meiner Meinung nach zu viel Häme. Für mich liest sich das nicht wie eine Information der Naturschutzbehörde. Sicher hätte diese eigene Bilder zur Verfügung gestellt. Die wären für mich glaubwürdiger. Der Nationalparkverein als Quelle in dieser Problematik ist für mich zu einseitig.
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  • L. S.
    Ich ziehe nicht die Einschätzungen einer Behörde in Zweifel, sondern die eines Vereins der auf Biegen und Brechen seine Maximalziele durchsetzen will und dabei jeden Fehler seiner Gegner genüßlich ausschlachtet.
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  • N. R.
    Dass Sie die Sicht des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald einseitig finden, ist Ihr gutes Recht, aber der Ernsthaftigkeit Ihrer Aussage halber hätten Sie sich Ihren letzten Kommentar besser verkniffen.

    Das Urteil der Naturschutzbehörde ist deutlich genug und bestätigt die Sicht des Vereins. Glauben Sie wirklich, Sie können es in Zweifel ziehen, indem Sie suggerieren, es sei vor allem die Meinung des Nationalparkvereins? Ihr kleiner Trick ist hiermit durchschaut.

    In Ihrem Kommentar haben Sie unnötig übertrieben, darauf will ich jetzt nicht genauer eingehen.

    Sich für den Nationalpark Steigerwald einzusetzen ist für viele ehrenamtliche Aktive des Vereins nach der Euphorie der ersten Jahre eine harte Prüfung für ihr Stehvermögen. Viele haben erschöpft aufgegeben.

    Es ist wohl eine große Erleichterung für uns, wenn endlich eine Behörde unsere Sorgen aufgreift. Mit "genüßlich ausschlachten" hat das überhaupt nichts zu tun, dafür ist uns die Sache Nationalpark zu ernst.
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  • N. V.
    An „Ricky1234“ und „l.saubert“
    Bitte bleiben Sie bei den Fakten.

    Deshalb letztmals in aller Deutlichkeit: „Tully“ hatte auf den Main-Post-Artikel vom 25. Mai 2018 "Große Sorge um den Salamander im Steigerwald" verwiesen. Und hinzugefügt: „Da bleibt einem echt die Luft weg - Der Betriebsleiter des Forstbetriebs lässt sich mit der Salamander-Expertin Carolin Dittrich medienwirksam fotografieren“. Der Fairness halber hatte ich deshalb darauf hingewiesen, dass es sich bei dem – ich betone ausdrücklich – für diesen erwähnten Artikel über den Feuersalamander verwendeten Bild um ein Archivbild handelte, das im Frühjahr 2016 mit dem Forstbetriebsleiter und der Biologin am Wotansborn entstanden war.

    Das Bild, das den unerlaubten und ungenehmigten Eingriff durch den Forstbetrieb Ebrach im Naturschutzgebiet Weilersbachtal zeigt, ist genau dort Anfang Mai entstanden und somit kein Archivbild, wie man jetzt den Lesern von bestimmter Seite einreden möchte, um von dem Vorfall abzulenken.
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  • L. S.
    Aber eben auch keines aus eigener Quelle. Gibt es da keines? Für mich ist der Nationalparkverein keine seriöse, neutrale Quelle.
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  • H. M.
    Dann, Herr Vollmann, war Ihr Kommentar vom 07.07. „Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es sich bei dem verwendeten Bild um ein Archivbild handelt, das bereits im Frühjahr 2016 am Wotansborn entstanden ist.“ mehr als verwirrend.

    Wer hat nun das Bild gemacht? Ein Verein wohl nicht.

    Gruß
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  • L. W.
    Erst letzte Woche

    ging eine Nachricht durch die Presse, dass Kolumbien, ein relativ armes Land, ein gigantisches Naturreservat eingerichtet hat.

    Warum kann sich ein reiches Land wie Bayern nicht ein paar qkm Naturpark Steigerwald leisten? Ist unser Land wirklich auf den Erlös der Staatsforsten im Steigerwald angewiesen? Ich kann das nicht wirklich glauben.
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  • N. V.
    Vor Ort war die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt wie im Artikel beschrieben. Der Bericht der Mitarbeiter hat zu der entsprechenden Stellungnahme der Regierung von Unterfranken in dieser Form geführt.
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  • H. M.
    Bilduntertitel!

    06.07.2018 Foto: Verein Nationalpark Nordsteigerwald
    So sah es nach der Bergung und dem Abtransport der geworfenen Fichten durch einen Harvester und einen Forwarder in dem in der Abteilung Rotsteig gelegenen Seitentälchen des Naturschutzgebietes Weilersbachtal aus.

    Sehr geehrter Herr Vollmann,

    können Sie ihren Hinweis, dass es sich um ein Archivbild handelt, konkretisieren? Wo und wann würde der Artikel bzw. das Bild abgedruckt?

    Gruß
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  • L. S.
    Für mich ist immer wieder interessant, wie viele Waldexperten es gibt.
    Gibt es auch Fotos aus neutraler Quelle? Wer war dort vor Ort?
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  • F. T.
    Wer dabei war, konnte von U. Mergner hören, dass die Maßnahmen mit der Naturschutzbehörde abgesprochen worden sei .......... dieses stimmt wohl nicht?! Das wirft ein Licht auf die Glaubwürdigkeit von Naturschutzversprechen (Trittsteine, etc.) seitens der BaySF.
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  • H. M.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • N. R.
    Herr l.saubert, das Foto spielt doch gar nicht die große Rolle.

    Sondern Uli Mergner und sein Forstbetrieb haben sich einer erheblichen Verfehlung gegen den Naturschutz schuldig gemacht. Und mit der Redlichkeit haben sie es auch nicht so.

    All das ist besonders ärgerlich, weil gerade vom Forstbetrieb und den BaySF stets die vollmundigen Bekenntnisse zu Waldschutz und Nachhaltigkeit kamen.

    Leider eben nur Lippenbekenntnisse.

    Die Buchenwälder des Steigerwaldes wären im Nationalpark hundertmal besser aufgehoben als in der stiefmütterlichen Obhut von Mergner und seinen Staatsförstern!

    Deswegen Nationalpark Steigerwald zum richtigen Schutz der wertvollen fränkischen Buchenwälder. Je früher, desto besser!
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  • L. S.
    Das sehe ich anders. Der Artikel und eben auch das Bild strotzen vor Polemik. Ich würde lieber die Stellungnahme der Naturschutzbehörde im Original lesen und mir dann ein Bild machen.
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