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Schallfeld
Förderbescheid für den Dorfplatz Schallfeld kommt wohl in 2023
An der Planbesprechung nahmen (von links) Bürgermeister Thomas Heinrichs, Gemeinderat Marco Gräf, Stefanie Dümig und Markus Höfling (beide vom Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg) und Michael Derra vom Planungsbüro Stubenrauch aus Königsberg teil. 
Foto: Lothar Riedel | An der Planbesprechung nahmen (von links) Bürgermeister Thomas Heinrichs, Gemeinderat Marco Gräf, Stefanie Dümig und Markus Höfling (beide vom Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg) und Michael Derra vom ...
Lothar Riedel
 |  aktualisiert: 20.08.2022 02:32 Uhr

"Herr Bürgermeister, Sie haben strukturell, organisatorisch und engagiert die Planung vorangetrieben", resümierte Markus Höfling vom Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg am Ende einer Besprechung in der Schallfelder Dorfmitte. Mit der Planung des Dorfplatzes geht es jetzt ins Detail. Deshalb waren Mitarbeiter des Amts vor Ort, um Förderrichtlinien zu besprechen und Planungstipps zu geben.

Die Behördenvertreter gaben relevante Information, was bei der Planung berücksichtigt werden müsse. Sie lobten die Vorarbeit des Gemeinderats und insbesondere die umfangreich vorbereiteten Unterlagen des Bürgermeisters, die mit dem 18-köpfigen Dorfplatzteam in mehreren Besprechungen und Ortsterminen abgestimmt worden waren.

Nach Prüfung der Unterlagen in der Förderbehörde und erneuter Rücksprache mit dem Ratsgremium darf die Ausführungsplanung beginnen. Der endgültige Förderbescheid wird voraussichtlich 2023 erteilt werden. Dann kann mit der Baumaßnahme begonnen werden.

Laut den Vorgaben des Amts für Ländliche Entwicklung soll mit Dorferneuerungen und Gemeindeentwicklungen die Standortqualität und die Lebensverhältnisse in den Dörfern verbessert und die ländlichen Räume gestärkt werden. Dabei setzt die Behörde auf Aktivierung der Eigenkräfte und Stärkung der vorhandenen Potentiale. Das bürgerschaftliche Engagement, das Vereins- und Gemeindeleben, der soziale Zusammenhalt sowie die Dorfkultur werden als wesentliche Triebkräfte für eine eigenständige Entwicklung gefördert.

Dem Vorrang der Innenentwicklung verpflichtet, werden lebendige und funktional vielfältige Ortszentren erhalten beziehungsweise wieder geschaffen sowie eine flächensparende Siedlungsentwicklung unterstützt. Das Amt leistet planerische, finanzielle und organisatorische Hilfe.

 
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